In der letzten Sitzung des Rottacher Gemeinderats wurde die Verlängerung der Terrassenöffnungszeit in der Seestraße beschlossen. Die notwendige Prüfung durch das Landratsamt Miesbach stand bis dato noch aus. Nun stellt sich heraus, dass der Fall doch komplexer ist, als zunächst gedacht. Wer im Rest Deutschlands einen Gastronomiebetrieb mit einem Sitzgarten oder einer Terrasse führt, darf
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