Der Schrecken bei den Kunden war groß, als sie nach ihrem Einkauf aus dem Rottacher Edeka zu ihrem Auto zurückkamen. Eine Dachlawine hatte gestern Abend sechs Autos unter sich verschüttet. Der Schaden ist enorm, doch wer haftet?

Die Parkplätze vor der Edeka Filiale sind gesperrt. Sechs PKWs wurden gestern von einer Dachlawine beschädigt.
Wie durch ein Wunder wurde niemand verletzt als gestern eine Dachlawine unerwartet von dem rund zehn Meter hohen Gebäude abging. Eine Mitarbeiterin der Edeka Filiale in der Leo-Slezak-Straße in Rottach alarmierte sofort die Polizei. Diese stellte schnell fest, dass sich die Lawine auf der Nordseite des Dachs gelöst hatte.
Die Schnee- und Eisreste hatten sich in den vergangenen Wochen vor dem angebrachten Schutzgitter angesammelt. Beim Herunterfallen des schwer gewordenen Schnees wurden die Motorhauben und Frontscheiben von sechs geparkten Autos beschädigt. Der Sachschaden ist mit rund 30.000 Euro beträchtlich.
Wer haftet?
Jetzt stellten sich Betroffene die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Norbert Hammer, Eigentümer der Edeka Filiale, stellt klar, dass der Supermarkt für einen Schadensersatz nicht verantwortlich ist: „Edeka haftet deshalb nicht, weil wir hier als Mieter untergebracht sind. Wir sind nur dafür verantwortlich, was innerhalb der Filiale passiert.”
Er verweist auf den Hauseigentümer und die Hausverwaltung. Hammer bedauert, dass seine Kunden unzufrieden und über den Schaden verärgert sind. Trotzdem weist er darauf hin, dass die PKW-Besitzer ihr Auto in eigener Verantwortung parken. Er erklärt:
Der Hausbesitzer hat drei Warnschilder an den Wänden angebracht und damit auf mögliche Dachlawinen aufmerksam gemacht.
Eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kennt sich mit solchen Fällen gut aus. Sie erklärt, wer für einen derartigen Schaden aufkommen muss: “Es kommt darauf an, was bei den PKW durch die Dachlawine beschädigt wurde. Bei Scheibenbruch haftet die Teilkaskoversicherung der PKW-Fahrer.”
Bei Blechschäden verhält es sich anders. Diese übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung. Hier könnten die Autobesitzer von gestern also auf ihrem Schaden sitzen bleiben. In einzelnen Fällen setzt sich die jeweilige KFZ-Versicherung aber auch mit der Versicherung des Hauseigentümers in Verbindung, so die GDV-Sprecherin weiter.