Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft seit Dienstag gegen den AfD-Kandidaten Constantin Leopold Prinz von Anhalt-Dessau. Ob er seinen Namen korrekt angegeben hat, oder ob es sich hier um eine Straftat handelt, soll noch vor der Bundestagswahl geklärt werden.

Die Stimmzettel zur Bundestagswahl bleiben trotz Zweifel am korrekten Namen von Constantin Prinz von Anhalt-Dessau gültig.
Kreiswahlleiter Michael Herrmann, bis vor kurzem noch Geschäftsleiter von Bad Wiessee, hat nach Rücksprache mit der Landeswahlleitung heute entschieden, dass die Stimmzettel zur Bundestagswahl gültig bleiben, auch wenn noch Unklarheiten um den AfD-Direktkandidaten bestehen.
Denn auf den Wahlzetteln wird er mit dem Zusatz „Dessau“ geführt. Doch der ist nach Ansicht von Juristen nicht Bestandteil seines Namens. Aber für Herrmann ist klar, dass eine mögliche Verwechslung in der Wahlkabine ausgeschlossen sei. Die Staatsanwaltschaft München II, der der Fall erst seit Dienstag auf dem Tisch liegt, prüft, so Pressesprecherin Karin Jung, wie der Zusatz „Dessau“ auf die Wahlzettel geraten ist.
Prinz von Anhalt als gebürtiger Michael Hipp
In dem Ermittlungsverfahren geht es nicht nur um den Verdacht der Urkundenfälschung, sondern möglicherweise auch um eine falsche eidesstattliche Versicherung. Auslöser könnte die falsche „Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages“ sein, die der Tegernseer Stimme vorliegt.
Hier hat der beschuldigte Tegernseer AfD-Kandidat eigenhändig seinen Familiennamen mit „Prinz von Anhalt Dessau“ angegeben. Doch er unterschreibt das Dokument am 20.09.2016 nur mit „Constantin L. P. von Anhalt“. Auch in seinem Führungszeugnis, das am 12.09.2016 in Bonn ausgestellt wurde, erscheint sein Name ohne den Zusatz „Dessau“ wie auf den Wahlzetteln.
Tatsache ist ebenso, dass der „Prinz“ am 17.08.1947 als Bürgerlicher Michael Hipp geboren wurde, was er in seinem Lebenslauf verschweigt. Sein Lebensmittelpunkt ist seit vier Jahren wohl Tegernsee. Hier wohnt der Adelige ganz bürgerlich, in einem Mehrfamilienhaus gegenüber dem Bahnhof. Nach Auskunft der Staatsanwältin könnte das Ermittlungsergebnis noch vor der Wahl vorliegen. Sollte eine Anklage erfolgen, würde dies aber nicht mehr die Aufstellung des „Prinzen“ als AfD-Direktkandidaten verhindern. Die Stimmzettel bleiben gültig.