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7 Jahre Haft für Waakirchner

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Aktualisierung vom 11. Juni / 8:03 Uhr
Bereits vor zwei Wochen begann die Gerichtsverhandlung gegen einen 47-jährigen Waakirchner, der seine Stieftochter fünf Jahre sexuell missbraucht haben soll. Seit Juli 2013 sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Am vergangenen Donnerstag fiel das Urteil.

Im Münchner Landgericht II wurde am vergangenen Donnerstag das Urteil gegen den Waakirchner verkündet / Archivbild

Im Münchner Landgericht II wurde am vergangenen Donnerstag das Urteil gegen den Waakirchner verkündet.

Über fünf Jahre und in 42 Fällen soll der 47-Jährige seine Stieftochter missbraucht haben. Als sich die jetzt 18-Jährige im vergangenen Jahr einer Freundin anvertraute, kam alles ans Tageslicht. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft in München Stadelheim.

Absprache zwischen den Beteiligten

Für seine Taten musste sich der Mann nun verantworten. Der Urteilsspruch lautet sieben Jahre Haft. Wie bereits berichtet, sollte sich die Strafe zwischen sechs Jahren und neun Monaten und sieben Jahren und sechs Monaten bewegen. Damit reizte der Richter das Strafmaß fast komplett aus. Warum wird auch aus der Urteilsbegründung klar:

Der Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 43 Fällen, davon in einigen Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern sowie in Tateinheit mit Vergewaltigung, sowie in Tatmehrheit mit Besitz kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.

Das Urteil basiert dabei auf einer Verfahrensabsprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Im Rahmen derer wurde dem Angeklagten vorab angekündigt, dass er für den Fall eines Geständnisses zu einer Freiheitsstrafe von maximal 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt werden würde. Dass der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis ablegte und dem Opfer dadurch ein Auftritt vor Gericht erspart blieb, wertete das Gericht als mildernd.

Der in Brandenburg geborene Mann hatte seine Frau im Jahr 2000 kennengelernt und nur ein Jahr später geheiratet. Zusammen bewohnten sie einen Bauernhof in Waakirchen. Vor fünf Jahren begannen dann die Übergriffe auf die damals knapp 13-Jährige. Rund fünf Jahre missbrauchte ihr Stiefvater das Mädchen sexuell. Etwa einmal pro Monat sei das der Fall gewesen, erklärte Sie in ihrer Videoaussage vor Gericht. Dafür muss der Mann nun für lange Zeit hinter Gittern.

Ursprünglicher Artikel vom 28. Mai mit der Überschrift: “Waakirchner missbraucht Stieftochter”
Am Montag fiel der Startschuss für die Gerichtsverhandlung eines 47-jährigen Waakirchners. Fünf Jahre soll der Mann seine Stieftochter sexuell missbraucht haben. Seit Juli 2013 sitzt er in Untersuchungshaft. Selbst bei einem umfassenden Geständnis erwartet ihn nun eine lange Haftstrafe.

Eine tragische Familiengeschichte spielt sich derzeit vor dem Landgericht München II ab. Ein 47-jähriger Waakirchner soll seine Stieftochter fünf Jahre lang sexuell missbraucht haben. Im vergangenen Jahr vertraute sich die jetzt 18-Jährige einer Freundin an. Seitdem sitzt ihr Stiefvater in Untersuchungshaft in München Stadelheim.

42 Fälle sexuellen Missbrauchs

Die Übergriffe begannen nach Aussage des Mädchens kurz vor ihrem 13. Geburtstag. Ihre Aussage wurde am ersten Prozesstag in Form eines Videos im Gerichtssaal vorgespielt. Dort berichtete sie über die ersten Übergriffe.

Er habe sich beim ersten Mal zu ihr auf die Couch gesetzt und sie angefasst. Danach missbrauchte der Mann sie circa einmal im Monat. Die Justiz geht von 42 Fällen des sexuellen Missbrauchs aus. In der Anklage hieß es, das Mädchen habe beim ersten Übergriff ein Spaghettiträgerkleid getragen. Den Verdacht, er würde mit dieser Aussage dem Mädchen eine Mitschuld geben, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt ausräumen. Er habe die Übergriffe allein zu verantworten.

Kinderpornographisches Material sichergestellt

In Folge der Ermittlungen wurde außerdem der Laptop des Mannes sichergestellt, auf dem 165 kinderpornographische Bilder gefunden wurden. Auch diese Tat hat der Mann bereits zugegeben. Schon während der Untersuchungshaft zeigte der Mann Reue und bedauerte sein Handeln. Auch wird er sich in ärztliche Behandlung begeben.

Deshalb wird sich die Strafe bei einem vollumfassenden Geständnis des Waakirchners zwischen sechs Jahren und neun Monaten und sieben Jahren und sechs Monaten bewegen. Die Verhandlungen werden nächste Woche fortgeführt.


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