Ende Juni wurde Warngaus Bürgermeister Klaus Thurnhuber von einem Stier angegriffen und schwer verletzt. Dass er überlebt hat, grenzt an ein Wunder. Nun gibt es Grund zur Freude.
Warngaus Bürgermeister Klaus Thurnhuber wurde von einem Stier angegriffen und schwer verletzt – jetzt ist er auf dem Weg der Besserung / Archivbild
Ende Juni wurde Warngaus Bürgermeister Klaus Thurnhuber von einem Stier angegriffen und schwer verletzt. Der ehemalige Landwirt half seinem Sohn bei der Arbeit im Stall. Ein Stier lahmte und Thurnhuber wollte sich das genauer ansehen. „Normalerweise sperren wir den Stier für solche Maßnahmen immer im Fressgatter ein und fixieren ihn. Ich weiß nicht, warum mein Mann dieses Mal diese Vorsichtsmaßnahme nicht ergriffen hat“, erklärte Thurnhubers Frau Veronika nach dem Angriff.
Der Stier rastete aus, Thurnhuber wurde schwer verletzt und mit dem Hubschrauber in eine Münchner Klinik geflogen. Gebrochen waren alle Rippen, der Kiefer und das Schlüsselbein. Außerdem wurde die Lunge geprellt.
„Klaus liegt noch auf der Intensivstation und wurde inzwischen dreimal operiert, zuerst am gebrochenen Kiefer und zweimal am Brustkorb“, erklärte seine Frau in einem Brief an die Öffentlichkeit Mitte Juli. Auch mit einer Lungenentzündung hatte der Warngauer Bürgermeister zu kämpfen. Es sei wirklich ein Wunder, dass er diese Verletzungen überlebt hat, meinte sie. Nun gibt es Grund zur Freude. Veronika Thurnhuber erklärt in einer Email:
An alle Freunde und Bekannte, die sich für den Zustand meines Mannes Klaus interessieren, teile ich mit großer Freude mit, dass Klaus auf dem besten Weg der Genesung ist.
Sein eiserner Wille und die Bereitschaft alles für seine Gesundung zu tun, in Kombination mit einem hervorragendem Pflege-, Therapie- und Ärzteteam und Gottes Unterstützung habe ihr Mann große Fortschritte gemacht. Auch bedankt sie sich nochmals bei allen für die große Anteilnahme und Unterstützung.
Die Gemeinde leitet aktuell der stellvertretende Bürgermeister Jakob Weiland. Wie lange der noch vertreten muss, lässt Thurnhubers Frau offen.
Holzkirchen, 11.09.2019: BOB setzt während des Tegernseelaufs zwischen Finsterwald und Tegernsee Busse statt Züge ein. Für Ausflügler bietet sich der Schliersee als Alternative zum Tegernsee an.
Am Sonntag, 22. September, findet erneut der Tegernseelauf statt. Ein Teil der Strecke führt entlang der BOB-Strecke, mitunter müssen Läuferinnen und Läufer die Bahnlinie auch queren. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH richtet wie in den Vorjahren Schienenersatzverkehr. Bei sechs Verbindungen verkehren zwischen Finsterwald und Tegernsee Busse statt Züge. Zwischen München Hauptbahnhof und Finsterwald verkehren die Züge nach regulärem Fahrplan.
Finsterwald – Tegernsee:
Die Züge ab München um 10:04 Uhr, 10:24 Uhr, 11:04 Uhr und 11:24 Uhr werden jeweils zwischen Finsterwald und Tegernsee durch Busse ersetzt.
Tegernsee – Finsterwald:
Die Züge ab Tegernsee um 10:52 und 11:52 Uhr werden jeweils bis Finsterwald durch einen Bus mit früherer Abfahrt um 10:41 und 11:41 Uhr ersetzt.
Die BOB bietet wie gewohnt auf ihrer Webseite (www.meridian-bob-brb.de<http://www.meridian-bob-brb.de>) Sonderfahrpläne zum Download an, in der Online-Auskunft unter www.bahn.de<http://www.bahn.de> sind die Fahrplanänderungen hinterlegt.
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Hier ein Teil unseres Redaktionsteams bei der wöchentlichen Redaktionskonferenz auf Gut Kaltenbrunn
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Sowohl im Tegernseer Tal als auch in Holzkirchen kam es zu verdächtigen Anrufen. Ein Unbekannter fragt die Angerufenen nach ihrem Vermögen aus. Die Polizei warnt nun.
Ein Unbekannter gibt sich als Polizist aus …
Sowohl im Tegernseer Tal als auch in Bad Wiessee kam es zu mysteriösen Anrufen. Dabei meldete sich ein angeblicher Polizist oder Kommissar am Telefon und erkundigte sich nach Wertgegenständen und einer Sicherheitsanlage am Haus. Folgende Nummer wird beim Anruf angezeigt: 089/ 29101.
Bei den Anrufen in Holzkirchen wurde einer Dame am Telefon von einer männlichen Person erklärt, dass in ihrer Straße Einbrecher festgenommen worden seien. Auch ein Zettel sei dabei gefunden worden, auf dem der Name der Frau stehe. Außerdem fragte der Anrufer nach Vermögenswerten und Bargeld.
Die Frau sprach den Mann direkt auf die „Falsche Polizisten“-Masche an und meldete den Fall der Polizei. Die bittet nun um Mithilfe. Wer ähnliche Anrufe erhalten hat, soll sich bei der Poliizeiinspektion Holzkirchen melden.
Seit 1972 gibt es die Dependance des Hotel Bachmair am See in der Valepper Straße schon. Doch nun will die Eigentümerin für sich mehr Wohnraum auf dem Grundstück schaffen. Nur der Rottacher Ortsplanungsausschuss hatte Bedenken.
Auf dem Gelände des Hotels Alpina soll noch ein Betreiberwohnhaus entstehen / Bild: Klaus Wiendl
Antragstellerin ist die Geschäftsführerin des einstigen Nobelhotels Bachmair am See, Maximiliane Rauh, Tochter des vor vier Jahren verstorbenen Hoteliers Karl Rauh. Sie will zusammen mit ihrer Schwester Sabine Herrmann das Traditionshaus in der Egerner Bucht wieder an glorreiche Zeiten heranführen. Bis dies geschafft ist, hat sich die praktizierende Ärztin eine Erweiterung des Hotels Bachmair Alpina vorgenommen, das sie mit ihrem Mann nach eigenen Angaben seit neun Jahren leitet und dort offenbar auch mit ihren beiden Kindern wohnt.
Daher habe Rauh einen Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des Hotels und Errichtung eines Einfamilienhauses als Betreiberwohnhaus gestellt, so Rottachs Bürgermeister Christian Köck (CSU) vor dem Ortsplanungsausschuss. Aus den Wohnräumen, die Rauh bisher im Hotel genutzt habe, sollen laut Köck nun Gästezimmer werden. Das Einfamilienhaus werde in „unmittelbarer Nähe zum Hotel auf dem Grundstück errichtet“. Baurechtlich sei dies im Außenbereich als Betreiberwohnung mit Büro zu sehen. „Dies wäre möglich“, so Köck. Das Grundstück ist umfriedet und der Garten bisher als Liegewiese genutzt worden. Dort soll dafür „das Häusl gebaut“ werden.
Privilegiertes Wohnhaus
Ein Antrag, der für Diskussionen sorgte. So wollte Josef Kaiser (CSU) wissen, wieso solch ein Hotel im Außenbereich vor Jahren möglich war. Aufklärung kam von Jakob Appoltshauser (SPD), der bereits seit 1972 mit Unterbrechungen im Gemeinderat sitzt:
Mit Hinweis auf die Fremdenverkehrssatzung ist das Hotel seinerzeit genehmigt worden.
Diese Satzung sei auch im Flächennutzungsplan ausgewiesen, ergänzte Bauamtsleiterin Christine Obermüller. Bei der „Betreiberwohnung“ hakte Anastasia Stadler (CSU) nach. „Kann es hier Bezugsfälle geben?“ Ähnlich wie ein landwirtschaftliches Anwesen mit einem Austragshäusl im Außenbereich privilegiert sei, so Obermüller, „ist dies auch hier für einen Gewerbebetrieb zu sehen“.
Voraussetzung sei weiter, dass das gepante Haus von der eigenen Familie genutzt werde. „Wird dies in eine Grunddienstbarkeit eingetragen?“, ließ Stadler nicht locker. Dies würde man auch nicht bei den „privilegierten Landwirten“ machen, erwiderte Obermüller. „Das Grundstück ist nach dem Baugesetzbuch nicht trennbar“. Einen „städtebaulichen Vertrag“ hätte auch Fraktionskollege Josef Lang gerne gesehen. Denn es müsse sichergestellt werden, dass der geplante Neubau „immer zum Hotel gehört“ und nicht durch Verkauf oder Erbfolge getrennt werde.
Erweiterung gegen den Trend Bettenschwund
Sollte es einmal zu einer Nutzungsänderung des Wohnhauses kommen, müssten weitere Stellplätze nachgewiesen werden, so Obermüller. Beantragt ist nun eine Doppelgarage mit 6,75 auf 10 Metern. Köck versuchte klarzustellen, dass es Antragstellerin Rauh mit dem Betreiberhaus „schon ernst meint“. Er sei dankbar, „dass das Hotel weitergeführt wird“, da im Ort ein „gewisser Bettenschwund beklagt wird“.
Es wäre der Sache „insgesamt dienlich“, wenn die Betreiber dort auch wohnen würden. „Ich sehe hier überhaupt kein Problem“, meinte Köck, man müsse einfach „die Situation verstehen“. Verstanden hat dies offensichtlich auch das Gremium. Einstimmig wurde der Antrag auf Vorbescheid genehmigt.
Badestege am Tegernsee waren bisher Teil eines jeden Badeausflugs. Die öffentlichen könnten bald Geschichte sein. Bei den privaten sieht es anders aus. Aber auch hier gibt es eine Grenze.
Öffentliche Stege können zur Gefahr für Gemeinden werden
Erst kürzlich kam am Tegernsee die Diskussion auf, ob öffentliche Badestege künftig gesperrt oder gar abgebaut werden sollten. Der Grund: Die Haftung. 2017 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil mit weitreichenden Folgen. Von jetzt an haften Gemeinden für etwaige Badeunfälle an ihren Seebädern. So zum Beispiel am Strandbad Hubertus in Bad Wiessee oder am Strandbad in Seeglas in Gmund.
In allen Orten rund um den See wurden deshalb heuer zunächst schwimmende Kreuze und Inseln, die im Wasser vor allem für die Kinder angebracht waren, entfernt. Auch hier wird die Gemeinde zur Verantwortung gezogen, sollte es zu einem Unfall kommen.
Gemeinden haften bei Unfall
Grund für das Urteil des BGH ist ein Fall aus dem Jahre 2010. Damals hatte sich ein 12-jähriges Mädchen unter Wasser in einer Boje verfangen und drohte zu ertrinken. Das Kind war minutenlang unter Wasser, bis die Badeaufsicht es bemerkte und das Kind aus dem Wasser zog. Das Mädchen überlebte, trug jedoch irreparable Hirnschäden davon. Die Familie des Mädchens verklagte daraufhin die Gemeinde auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Am Ende stellte der Bundesgerichtshof einen grob fahrlässigen Pflichtverstoß der Badeaufsicht fest und konkretisierte daraufhin die Pflichten.
Laut dieser herrscht bei Badeunfällen eine sogenannte “umgekehrte Beweislast”. In der Praxis bedeutet das, dass nicht die Schuld eines Angeklagten nachgewiesen wird, sondern dass der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss. Die Gemeinden müssen also beweisen, dass sie nichts hätten tun können, um den Unfall zu vermeiden. Noch ist nicht entschieden, ob im kommenden Sommer dann auch die Stege dran glauben müssen.
Zwei Stellen müssen zustimmen
Anders gestaltet sich die Sache allerdings mit privaten Stegen. Ganze 101 gibt es davon am Tegernsee. Sie gehören meist Eigentümern von Seegrundstücken. Zuständig für die Genehmigung solcher Stege ist zunächst das Landratsamt.
„Stege bedürfen einer sogenannten Anlagengenehmigung nach dem Bayerischen Wassergesetz. Diese Genehmigung wird vom Fachbereich 32 „Wasser, Abfall und Bodenschutz“ erteilt, wenn alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, also insbesondere auch die des Naturschutzes, eingehalten werden“, erklärt die Pressesprecherin des Landratsamts Miesbach Sophie Stadler. Darüber hinaus brauche der Inhaber aber auch die privatrechtliche Genehmigung des Gewässereigentümers. In unserem Fall der Freistaat Bayern vertreten durch die Schlösser und Seenverwaltung.
Keine weiteren Privatstege am Tegernsee
Die führen auch in regelmäßigen Abständen Kontrollen durch. Trotzdem betont Pressesprecherin des Seenverwaltung Franziska Wimberger: „Den Stegeigentümern obliegt die Haftung für ihre Stege in Eigenverantwortung.“ Mehr Privatstege werden am Tegernsee jedenfalls wohl nicht mehr dazu kommen. „Grundsätzlich werden seit vielen Jahren keine neuen privaten Anlagen am Tegernsee mehr genehmigt, weil die Nutzung nach Ansicht aller Fachstellen und Gemeinden bereits vor vielen Jahren das maximale Maß erreicht hat“, so Stadler vom Landratsamt.
Insgesamt 101 Privatstege gibt es am See
Darauf habe man sich behördenübergreifend verständigt. Es sind damit nur noch Reparaturen oder Ersatzbauten genehmigungsfähig. „Auch das Baurecht steht Neubauten entgegen, weil die Seefläche als Außenbereich zählt, in dem nur sogenannte privilegierte Vorhaben entstehen dürfen“, erklärt Stadler. Wer es trotzdem versucht und denkt keiner merkt’s: „Schwarzbauten werden verfolgt, gegebenenfalls muss zurückgebaut werden“, betont Stadler abschließend.
Übrigens. Ein Steg ist nicht umsonst. “Für sogenannte Seeeinbauten (wie z.B. Stege, Boots- oder Badehütten, Plattformen etc.) fällt ein Nutzungsentgelt für die Überbauung des staatlichen Seegrunds nach den Entgelttabellen für Seenutzungen und Überlassung von Uferflächen der Bayerischen Schlösserverwaltung an”, so Pressesprecherin Wimberger.
Gestern Abend kam es in Hausham zu einem kuriosen Crash. Ein Unbekannter muss in ein Haus gerast sein. Danach machte er sich aus dem Staub.
Gestern Abend gegen 22.40 Uhr kam es in Hausham zu einem kuriosen Unfall. Die Polizei geht davon aus, dass ein Audifahrer auf der Staatsstraße 2076 von Gmund Richtung Hausham unterwegs war. An der Ortseinfahrt zu Hausham muss er dann die Kontrolle über sein Auto verloren haben. Direkt nach der Ampel muss er mit wohl hoher Geschwindigkeit in eine Grundstückseinfahrt gekracht sein. Dort fuhr er in ein Treppengeländer und ein Müllhäuschen. „Das Tonnenhäuschen flog regelrecht auseinander“, so die Polizei.
Als die Bewohner des Hauses nach draußen kamen, war jedoch keine Spur mehr vom Unfallverursacher. Die Polizei hatte an der Unfallstelle Teile von der Fahrzeugfront gefunden und deshalb die Marke des PKW erkannt. Die Polizei Miesbach sucht nun nach dem Fahrzeugführer, an dessen Audi im Frontbereich ein erheblicher Schaden zu sehen sein muss und bittet unter der Rufnummer 08025/299-0 um entsprechende Hinweise.
Faszinierend glitzern in den Morgenstunden die Spinnennetze zwischen den Ästen auf Wiesen und Wegen im Tal. Der Altweibersommer ist da. Warum diese Zeit diesen Namen trägt und was die Spinnen damit zu tun haben.
Hier auf dem Weg nach Sieben Hütten / Quelle: Nina Häußinger
Der Altweibersommer ist da. Woran man das erkennt? Am besten in den Morgenstunden, wenn der Nebel noch über den Feldern und Bächen hängt und in der aufgehenden Sonne, die vom Tau benetzten Spinnenweben deutlich zu erkennen sind. (Wie auf unserem Bild auf dem Weg zur Sieben Hütten).
Altweibersommer ist ein Begriff der schon seit Anfang des 19. Jahrhunderts verwendet wird. Damals wurde der Frühling „Junger Weibersommer und der Herbst “Alter Weibersommer“ genannt. Spinnweben, die man im morgendlichen Tau begutachten kann, haben mit der Namensgebung dieser Zeit zu tun. Weiben ist nämlich der altdeutsche Ausdruck für das Knüpfen von Spinnweben.
Ein Wärmerückfall im Tal
Der Altweibersommer ist geprägt von einem Wärmerückfall, der zwischen Mitte September und Anfang Oktober noch einige warme sonnige Tage mit sich bringt. „Es handelt sich beim Altweibersommer um eine Singularität, das heißt ein regelmäßig auftretendes Witterungsereignis, ähnlich den Eisheiligen, der Schafskälte, oder dem Weihnachtstauwetter – nur dass diese Witterung normalerweise etwas länger anhält, als die anderen“, erklärt der Schaftlacher Wetterfrosch Hans Wildermuth.
Die Atmosphäre beruhigt sich im September, da die Einstrahlung zurückgeht und nicht mehr so viel thermische Energie zur Verfügung steht. Dann bildet sich gerne ein Hochdruckgebiet über Europa. So auch dieses Mal, als sich eine Hochdruckbrücke zwischen dem Azorenhoch und einem russischen Hoch geschlossen hat.
Bestes Bergwanderwetter
Und so dürfen wir uns in den kommenden Tagen also über den Altweibersommer freuen. „Erst später wird es wieder wechselhaft, wenn die arktische Abkühlung sich bemerkbar macht und die ersten Herbststürme verursacht“, meint der Wetterfrosch.
Ein Bild von der verschneiten Guffertspitze vom Dienstag / Quelle: Hans Wildermuth
Nach dem aktuellen Stand soll die Schönwetterperiode, nur zeitweise durch Nebel oder Hochnebel etwas gestört, bis in die folgende Woche hinein anhalten – vielleicht auch die ganze Woche lang. „Das wäre das ideale Bergwanderwetter“, so Wildermuth.
Fun-Fact:
Zeitweise wurde der Begriff „Altweibersommer“ verboten. Ein Gericht hat dann aber 1989 geurteilt, dass die Verwendung des Ausdrucks durch die Medien kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von älteren Damen darstellt.
Gestern Abend kam es zu einem schweren Unfall in Weyarn. Eine Frau stürzte vom Rad und schlug mit dem Kopf auf den Boden.
Gestern war eine 62-Jährige aus Valley zusammen mit einem Bekannten mit E-Bikes unterwegs. Sie wollten die Räder in Weyarn testen.
Gegen 19.30 Uhr überquerte die Frau die Holzkirchnerstraße. Plötzlich fiel sie vom Rad. Sie schlug mit dem Kopf auf. Einen Helm hatte sie nicht auf. Eine vorbeifahrende Autofahrerin leistete erste Hilfe. Die Verunglückte musste mit schweren Kopfverletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden.
Zuletzt hatte der Bauwerber im Mai sein Bauvorhaben für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage im Reiffenstuelweg 17 vorgestellt. Mit wenig Erfolg. Nun lag dem Ortsplanungsausschuss ein Austauschplan vor. Doch wieder gab es Bedenken wegen der „untypischen“ Baugestaltung.
Dieses Einfamilenhaus im Reiffenstuelweg soll einer maximalen Bebauung weichen / Quelle: Klaus Wiendl
Nach den Worten von Bürgermeister Christian Köck (CSU) will der Bauträger aus Wolfratshausen, die „Reiffenstuelweg 17 GmbH & Co. KG“, das Grundstück nahe der Ulrich-Stöckl-Straße mit „einem möglichst großen Gebäude bestmöglich ausnutzen“. Wo bislang ein Einfamilienhaus steht, soll, wie so oft, darauf ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage entstehen. Schon im Mai wurden die Pläne wegen der „Architektur und der Form des Gebäudes“ abgelehnt. Nun sollte am Mittwoch ein „Austauschplan“ mit einem „Alternativvorschlag“ den Durchbruch bringen.
Doch auch an diesem ließ Köck kein gutes Haar. Nach wie vor missfalle ihm das Verhältnis Glas zu Holz. Damit werde versucht, die Ortsplanungssatzung „auszuhebeln“. Denn das Holz werde nur simuliert, da man es in der Praxis „nicht sehen“ würde. Auch an den „querliegenden Fenstern“ störte sich Köck, wie an dem fehlenden Windfang. Da dies „gravierende Auswirkungen“ auf die Satzung habe, würde Köck diese „gerne in absehbarer Zeit anpassen“. Künftig sollte von diesen „liegenden Fenstern“ Abstand genommen werden, denn „optisch sind sie nicht schön“. Er vergleiche diese „kleinen Schlitze“ an großen Gebäuden immer „mit Schießscharten“. Es würde „nichts gleichsehen“. Auch die „komischen Balkonsimulationen“ seien lediglich „eine Absturzsicherung“. Diese „sind nicht regionaltypisch“, attestierte Köck, daher seien sie mit Ortsbild von Rottach „nicht angebracht“.
Geknickte Fenster
Auch die „Fenster über Eck“ ließ der Rathauschef nicht gelten und verwies auf die Satzung von Kreuth. Dort wären solche Eckfenster „nicht mehr erlaubt“. Deshalb sollte aus den genannten Gründen auch dieser Austauschplan „konsequent abgelehnt“ werden. Er sehe nicht ein, „dass wir das mit aller Macht machen müssen“. Denn jeder Architekt, auch wenn er „nicht aus der Gegend“ sei, könne im Bauamt die ortstypische Bebauung „verinnerlichen“ und müsse „respektieren“, was hier „normalerweise“ gebaut werde. Und wer dies ignoriere, bekomme eben von diesem Gremium keine Zustimmung.
Zustimmung bekam Köck von Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG). Denn „bei einem Neubau gibt es keinen Bedarf an Satzungsabweichungen“. Anders sei dies bei einem Umbau eines Bestandsgebäudes. Für Josef Lang (CSU) „ist dieser Bau nach wie vor geknickt“. In der Präambel der Satzung stehe „ganz klar“, wie Gebäude „klar gegliedert“ auszusehen hätten. Wenn der Bauwerber jeden Quadratmeter des Grundstücks ausnutzen wolle, so widerspreche auch dies der Ortsplanung.
Damit künftig mehr Klarheit herrsche, wollte Köck zunächst über eine Empfehlung an den Gemeinderat zur Änderung der Ortsplanungssatzung abstimmen lassen, damit künftig „keine liegenden Fenster“ mehr genehmigt werden, sondern die „ortsübliche Anbringung von Fenstern“, wie sie der „Baukultur seit vielen Jahren“ entsprechen würden. Peter Hagn (CSU) erinnerte an die „liegenden Formate“ mit Fensterläden bei den alten Bauernhäusern. Lang empfahl, dass die Verwaltung erarbeiten sollte, „was sinnvoll ist und was nicht“. Diese Empfehlung, dass sich der Gemeinderat damit befassen soll, wurde ebenso einstimmig angenommen, wie der Austauschplan für das Bauvorhaben abgelehnt wurde.
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch haben Unbekannte versucht in ein Modegeschäft in Holzkirchen einzusteigen. Rein haben sie es aber nicht geschafft.
In der Nacht von Dienstag den 10.9. auf Mittwoch den 11.9.2019 haben Unbekannte versucht in ein Modehaus am Holzkirchner Marktplatz einzubrechen. Es wurden Hebelspuren an der Tür zum Lager gefunden. Reingekommen sind die Täter jedoch nicht. Unklar ist, ob sie die Tür nicht aufbekommen haben oder vielleicht gestört wurden.
Der Sachschaden an der Tür wird auf zirka 1000 Euro geschätzt. Die Polizei bittet Zeugen, die in der Zeit von Dienstag um 19:00 Uhr bis Mittwoch gegen 7:45 Uhr verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich bei der Polizeiinspektion Holzkirchen zu melden. Tel. 08024/9074-0.
Ein Mann, der am Freitag ins Tegernseer Tal gereist ist, hat die Masern. Das Landratsamt sucht jetzt alle Personen, die mit ihm in Kontakt waren. Betroffen sein können unter anderem alle, die am Freitag Abend mit der BOB gefahren sind.
Wer saß Freitag Abend in der BOB von München ins Tal?
Der Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes Miesbach sucht Kontaktpersonen eines Mannes, der akut an Masern erkrankt ist. Dem Amt wurde die Masernerkrankung des Mannes von einem Labor gemeldet. Aktuell werden die Kontaktpersonen ermittelt und deren Impfstatus oder Immunitätsstatus überprüft. Eine Masernerkrankung ist bereits bis zu fünf Tage vor dem typischen Hautausschlag ansteckend. Der Erkrankte ist wohl am Freitag den 6. September 2019 mit einem Flixbus von Mainz nach München gefahren. Von dort reiste er am Abend mit der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) nach Tegernsee.
Die Abfahrt in Mainz war um 09:55 Uhr. Von München reiste er im Zeitraum zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr am Abend desselben Tages mit der BOB weiter nach Tegernsee. Personen, die am 6. September 2019 ebenfalls mit diesem Flixbus von Mainz nach München gereist sind oder zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr die BOB nach Tegernsee benutzt haben, sollten umgehend, in Rücksprache mit ihrem Hausarzt, ihren Impfstatus überprüfen und bei fehlendem oder unvollständigem Impfschutz eine Impfung gegen Masern nachholen.
Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit. Bereits ein flüchtiger kurzer Kontakt in einem Raum kann für eine Ansteckung ausreichend sein. Bei un-geimpften oder nicht ausreichend geimpften Kontaktpersonen kann der Ausbruch der Masern durch eine rechtzeitige Impfung, möglichst innerhalb von drei Tagen nach dem Kontakt, noch wirksam unterdrückt werden. Aber auch nach einem bereits länger zurückliegenden Kontakt kann die Impfung die Schwere der Masernerkrankung noch günstig beeinflussen.
Impfung unterdrückt Krankheitsausbruch
Die Symptome einer Masernerkrankung sind zu Beginn unspezifisch, mit Fieber, Husten, Schnupfen oder Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der meist im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit, denn bei etwa jedem zehnten Erkrankten treten Komplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündung auf. Eine besonders gefürchtete Komplikation der Masern-Erkrankung ist die Gehirnentzündung die zu bleibenden Schäden oder sogar zum Tod führen kann.
An Masern kann jeder erkranken, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat oder nicht ausreichend durch eine zweimalige Impfung, in der Kindheit oder eine einmalige Impfung im Erwachsenenalter geschützt ist. Um eine Verbreitung der Erkrankung zu verhindern ist eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Gesamtbevölkerung erforderlich. Bei bayerischen Schulkindern liegt die Quote für zwei Masernimpfungen bei 92,2 Prozent und damit knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 92,9 Prozent. Mit weiteren Folgeerkrankungen dieses Masernfalls muss somit gerechnet werden.
Mögliche Kontaktpersonen, werden gebetenen, sich umgehend mit dem Fachbereich 43 – Gesundheit, Landratsamt Miesbach, in Verbindung zu setzen: Telefonnummer 08025 / 704 4300
Verstärkt geraten Fußgänger und eilige Radler an Wiessees Flaniermeile aneinander. Die Beschwerden im Rathaus häuften sich. Zwar ist das Biken an der Seepromenade bereits untersagt, doch kaum jemand hält sich daran. Nun kam es im Gemeinderat zur finalen Entscheidung.
Am Tag der Entscheidung im Gemeinderat: Biker auf der Seepromenade / Quelle: Klaus Wiendl
„Es haben sich Dinge ergeben, auf die wir reagieren müssen, denn die Zahl der Radfahrer an der Seepromenade nimmt ständig zu“, sagte einleitend Vize-Bürgermeister Robert Huber (SPD), der die Sitzung für den im Urlaub weilenden Rathauschef Peter Höß leitete. Probleme würden inzwischen die vielen E-Biker bereiten, vor allem die, „die ihre ganze Kapazität der Räder ausschöpfen“. Es gebe auch viele motorisierte Radler, die alles andere als sicher unterwegs seien. Die Situation habe sich „leider erheblich zugespitzt“, beklagte Huber.
Wenn auch die Bürgerschaft bei diesem Thema gespalten sei, so sei der Gemeinderat aber der „Souverän“, der dies zu entscheiden habe. Ingrid Versen (CSU), eine erklärte Befürworterin des Radlerverbots, berichtete von einer Gästeehrung in der Naturkäserei. Dort seien alle über die rücksichtslosen Radler an der Seepromenade entsetzt gewesen. „Sie muss radelfreie Zone werden, damit wir uns wieder sicher fühlen“, zitierte Versen die jahrzehntelangen Stammgäste, die von „haarsträubenden Erlebnissen“ berichtet hätten.
Niemanden über die Füße fahren
Bernd Kuntze-Fechner (SPD), der sich gegen ein Verbot aussprach, sah allerdings auch, dass es nicht so bleiben könne, denn die „Rücksichtslosigkeit ist ein riesiges Problem“. Daher sollte versucht werden, Bereiche zu trennen, wo einem niemand „über die Füße fahre“. Man sollte sich vor Ort kundig machen, „wo und wie sperrt man, wo kann man stattdessen fahren“. Wenn ein Verbot erfolge, wie soll das kontrolliert werden? Denn neues Personal dafür gebe es nicht, gab Kuntze-Fechner zu bedenken. “Wir brauchen Angebote und Alternativen, dass die Schnellradler nicht an der Seepromenade auflaufen“.
Geschäftsleiter Hilmar Danzinger verwies darauf, dass laut Regierung von Oberbayern für straßenrechtliche Entscheidungen nicht die Kommunale Selbstverwaltung wie ein Gemeinderat zuständig sei. Dies sei ausschließlich Angelegenheit der Straßenverkehrsbehörden. Daher müsste Wiessees Ordnungsamt, die Polizei und das Landratsamt einen Ausweg aus dem Dilemma finden. „Vermutlich werden sie die Seepromenade für Radfahrer wieder sperren“, prophezeite Danzinger.
„Fußgänger haben Angst“
Beate Meister (parteilos) verwies auf die kurze schmale Strecke von Altwiessee nach Abwinkl, die nur Fußgängern vorbehalten ist. „Kein Radler hält sich aber daran, die fahren alle durch“. Viele Senioren hätten hier „als Fußgänger Angst“, wusste die Seniorenbeauftragte der Gemeinde. „Die Promenade von Wiessee als Kurort ist eine Ruhezone“, verdeutlichte CSU-Fraktionssprecher Kurt Sareiter. „Daher muss da unten Schluss sein mit dem Radeln“. Vor Jahren schon sei versäumt worden, Räume für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen.
Weiter könne man laut Sareiter aber nicht zuwarten. „Der kombinierte Verkehr ist ein Problem“, stimmte Klaudia Martini (SPD) Sareiter zu. „Die Seepromenade ist ein öffentlicher Raum nur für Fußgänger und tabu für Radler“, widersprach Martini ihrem Fraktionskollegen Kuntze-Fechner. Dessen Mitstreiter Fritz Niedermaier (Wiesseer Block) wollte einer „Komplettsperrung der Seepromenade und Ausgrenzung der Radler keinesfalls zustimmen“.
Wie kann Wiessee fahrradfreundlicher werden?
Florian Sareiter (CSU) war für die Herstellung des alten Zustandes, der Fußgänger und Biker trennte. Diesen müsse „signalisiert werden, du hast hier nichts verloren“. Huber ergänzte: „Wenn wir sperren, muss es eindeutig sein“. Thomas Erler (CSU) dagegen warb für eine „offene Diskussion“. „Sperrung ja, aber wie kann Wiessee dennoch radfreundlicher werden“.
Diese beiden Punkte sollten sich „nicht ausschließen“. Er möchte nirgends lesen, dass Wiessee „radlerfeindlich“ sei. Ihm behage das Argument nicht, ein Verbot wäre nicht zu kontrollieren. Das käme einer „Kapitulation“ gleich, so Erler. Stichproben könnten nach seiner Ansicht schon eine abschreckende Wirkung haben.
Seepromenade Fußgängern vorbehalten
Nach gut einer halben Stunde Diskussion waren die Fronten geklärt, alle Argumente ausgetauscht. So kam das Verbot für Biker an der Seepromenade nach folgendem Beschluss nicht überraschend: „Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass möglichst zeitnah Radverbotsschilder zwischen dem Strandbad Grieblinger im Norden und dem Zeiselbach im Süden aufgestellt werden. Die dazwischen liegende Seepromenade soll ausschließlich Fußgängern vorbehalten werden. Südlich des Zeiselbachs soll es den Radfahrern weiterhin möglich sein, den Parallelweg an der Seepromenade Richtung Altwiessee zu fahren. Mit 10:4 Stimmen wurde das Radlerverbot an der Seepromenade in Gang gesetzt“.
Konsens dagegen herrschte beim Antrag der Gemeinderäte Bernd Kuntze-Fechner, Fritz Niedermaier und Rolf Neresheimer (ranBW), die den „Beitritt zur AG fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ (AGFK Bayern) forderten. Ein gemeindliches Gesamtkonzept dafür soll ein Arbeitskreis erarbeiten. Dieses müsse dann in einer Talbürgermeisterrunde erörtert werden. Das Prozedere sei ein Aufnahmeantrag zum AGFK, der dann nach vier Jahren entscheide, ob Wiessee radlerfreundlicher geworden sei. Die Prüfung kostet für die Gemeinde 1.000 Euro pro Jahr. Einstimmig wurde der Beitritt zur AGFK verabschiedet. Huber zum Abschluss: „Herzlichen Dank für die disziplinierte Diskussion“.
Am Donnerstagabend kam es in Stoib bei Miesbach zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Schaf überrollt wurde. Der Fahrer, ein 21-jähriger Holzkirchner, hatte dabei über ein Promille Alkohol im Blut.
Gegen 19:30 Uhr verlor der junge Holzkirchner die Kontrolle über seinen Opel Corsa. Dabei durchbrach er zuerst einen Weidezaun, überfuhr ein dahinter stehendes Schaf und kam schließlich in einer Gartenhütte zum Stehen. Das Tier verstarb laut Polizei noch an der Unfallstelle.
Am Auto des 21-Jährigen sowie an der Gartenhütte entstand ein Schaden von rund 6.000 Euro. Der Fahrer blieb unverletzt. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von gut 1,4 Promille. Den Holzkirchner erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Bäuerinnen in Kreuth und in Kenia verfolgen ähnliche Ziele. Dies zeigte sich unlängst, als Frauen aus dem afrikanischen Land zu Besuch in der Naturkäserei waren und von der Vorstandsvorsitzenden, Sophie Obermüller durch den Betrieb geführt wurden.
Sophie Obermüller (Bildmitte), Vorstandsvorsitzende der Naturkäserei mit kenianischen Bäuerinnen / Bild: Naturkäserei TegernseerLand
Über das Bildungsprogramm des BBV „Welt ohne Hunger“, das von Angelika Eberl geleitet wird, kamen die Landfrauen aus Afrika nach Kreuth, um sich über die hiesige kleinbäuerliche Landwirtschaft und die Genossenschaft Naturkäserei TegernseerLand zu informieren. Dabei wurden unter anderem Themen diskutiert, wie man Futter für die Dürrezeit – vergleichbar mit unserer Winterzeit – haltbar machen kann.
Des Weiteren tauschten sich die Teilnehmer über Säuerungsmethoden der Milch aus. Da es in einigen Region Kenias noch keine Stromversorgung gibt und somit keine Kühlmöglichkeiten, ist die Art der Haltbarmachung ähnlich unseres bayrischen Topfens eine gute Möglichkeit, Milchprodukte länger zur Verfügung zu haben.
Zuerst Spätsommer, dann Bodenfrost. Der Frühherbst zieht in den nächsten sieben Tagen alle Register. Womit wir am Tegernsee rechnen müssen, steht im TS-Wochenausblick.
Spätsommer oder schon Frühherbst? Hier der Blick auf den südlichen Tegernsee vom Forstweg Marienstein-Aueralm / Foto: Hans Wildermuth
Zur Zeit beherrscht ein herbstliches Hochdruckgebiet das Wetter in Mitteleuropa. Das erklärt der TS-Wetterfrosch Hans Wildermuth. Es habe, so der Schaftlacher, am letzten Mittwoch zwar etwas geschwächelt, regeneriert sich aber auch im Tegernseer Tal wieder.
Das Hochdruckgebiet wird mit trockenem Wetter und bis um 20 Grad steigende Temperatur die Witterung am Wochenende bestimmen. Es können allerdings mal kompaktere Wolken durchziehen, die aber keinen Regen bringen.
Nun der Schönheitsfehler. Zu Beginn der kommenden Woche erfolgt ein kräftiger Kaltluftvorstoß nach Osteuropa, der das Oberland zwar nur streift, sich aber am Montag, noch bevor die Kaltluft ankommt, durch verstärkte Schauerneigung bemerkbar macht. Der Tag dürfte, so Wildermuth, noch relativ warm werden mit knapp 20 Grad, trotz der zunehmenden Bewölkung und Niederschlagsneigung.
In den Folgetagen rauscht aber die kalte Luft vom Nordmeer über Ostdeutschland zum Balkan. Da sie uns am Tegernsee nur tangiert, bleibt es bei nicht allzuviel Regen, doch stauen sich die Wolken anfangs an den Alpen. Damit dürfte am wolkigen Dienstag das Thermometer nicht mehr über 13 Grad hinauskommen. Die ganze Entwicklung ist mit einer großen Unsicherheit behaftet. Je nachdem wie weit westlich die kalte Strömung ausufert, desto markanter die Wettererscheinungen wie Regen und desto länger der Einfluß. Sollte der Kaltluftvorstoß wenig weiter westlich erfolgen, könnten wir mit Schneefall in den Bergen bis 1000 Mtern herab rechnen. Es wird also spannend.
Ab Wochenmitte, oder etwas später, ist der Streifschuß aber schon wieder vorbei, das Altweibersommer-Hochdruckgebiet regeneriert sich erneut und führt zu sonnigem Wetter mit etwas steigenden Temperaturen tagsüber. Nachts hingegen kann sich die vorher eingeflossene relativ trockene Kaltluft bis an die Null Grad abkühlen und es wird wohl verbreitet Bodenfrost geben. Außerdem ist mit etwas Frühnebel zu rechnen, der sich allerdings in Grenzen hält.
Diese Witterung wird nach aktuellen Erkenntnissen bis ins nächste Wochenende anhalten, dabei wird es aber kaum wärmer, da die Luft trotz Hochdruckeinfluß weiterhin aus nördlicher Richtung kommt. Entsprechend der Jahreszeit heißt das nicht über 20 Grad, dafür vielleicht mit guter Sicht in den Bergen.
Der erste Schultag in Bayern. Es ist lange her, da haben auch andere bekannte Personen im Tal das erste Mal die Schulbank gedrückt. Habt ihr unsere drei Kandidaten gestern erkannt? Hier die Lösung für euch.
Hier die Auflösung von gestern – na, wer hat sie erkannt?
Hier die Auflösung zu unseren drei Schulfotos von gestern. Den Anfang macht Miesbacher Stadträtin (CSU) und ehemalige JU-Vorsitzende Verena Assum aus Miesbach. Eingeschult im Jahr 1993.
Der junge Mann mit der Grimasse ist der amtierende Bürgermeister in Holzkirchen Olaf von Löwis. Er wird im kommenden Jahr zur Wahl für das Amt des Landrats antreten.
Der dritte im Bunde – und er ähnelt seinem älteren Ich schon sehr stark – ist der amtierende Bürgermeister in Tegernsee Johannes Hagn.
Ursprünglicher Artikel
Der erste Schultag in Bayern. Es ist lange her, da haben auch andere bekannte Personen im Tal das erste Mal die Schulbank gedrückt. Wir haben nach Bildern gefragt. Na, wer erkennt die drei Kandidaten?
Wem gehören diese Schultüten?
Man mag es kaum glauben: Es gibt auch noch junge Menschen bei uns. Für einige beginnt dieser Tage der sogenannte Ernst des Lebens: Die Schule.
Wir haben einige bekannte Gestalten nach ihrem ersten Schulbild gefragt. Unsere Leser dürfen nun raten, wer es ist. Kleine Hinweise sind Ereignisse aus dem Einschulungsjahr. Auch heute haben wir nochmal drei Kandidaten ausgewählt. Die richtige Antwort gibt es morgen in der Aktualisierung.
Wer ist diese Lady?
Es ist das Jahr der indigenen Völker (Nein, Bayern werden nicht dazu gezählt.”). In München besteigt den Thron, Verzeihung, übernimmt das Amt des Ministerpräsidenten ein blondes Fallbeil aus Oberaudorf. Der SV Werder Bremen wird mit einem Punkt Meister und alle Klubs tragen Trikots mit der Aufschrift “Mein Freund ist Ausländer”. Das gäb’s heute auch nicht mehr.
Also, ein Meister aus Bremen…In den Discos zwischen Tölz und Fischbachau (hatten die wirklich eine?) wurde Haddaways “What is love” gespielt. Später geht die junge Dame auf dem Foto gern zu Metallica-Konzerten und Parteitagen. Ist ja fast das gleiche…hüstel… Na, welches Jahr? Aber vor allem: Wer könnte das sein?
Na, wer schneidet hier eine Grimasse?
Scheinbar wollte man ihn daheim schnell loswerden. Unser Schulkind kam schon mit fünf weg in die Schule. Da legt er Wert drauf. Kein leichtes Jahr. Der Krieg ist gerade eine Generation her, in der Sahara zünden die Franzosen kein Freudenfeuer, aber ihre erste Atombombe und Deutschland kennt noch keine Mauer.
Die Antibabypille kommt auf dem Markt, Bayern wird für zwei Jahre von einem Franken geführt, der Fehler mit dem Goppel Fonsi aber wird bald ausgebügelt. Später wird diese Partei auch Menschen mit schottisch-baltischen Migrationshintergrund in wichtigen Ämtern zulassen. Das weiß der kleine Mann auf dem Foto aber noch nicht.
Und dieser junge Herr?
Hier sieht er ganz lieb in die Kameralinse. Aber Mitschüler berichten später, dass der junge Herr beim ersten Schultag die Tüten der anderen auf “falsche Waren” geprüft und einige Süssigkeiten konfisziert haben soll.
Bereits in wenigen Wochen ist es soweit. Die BOB verliert einen ihrer beiden Geschäftsführer. Veit Bodenschatz folgt damit dem früheren Chef der Bayerischen Oberlandbahn nach München.
Laut der Mitteilung der BOB zieht es ihn auch wieder zu den Bussen zurück. Bereits zum 01. November wird Bodenschatz seine neue Position als Leiter Bus bei der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) antreten. Der Vorsitzende der BOB-Geschäftsführung Fabian Amini dazu:
Sein Herz schlägt nun mal für die Busse. Ich kann diesen Wunsch nach Veränderung nachvollziehen, bedanke mich für seinen Einsatz und wünsche ihm viel Erfolg bei seinen bevorstehenden Aufgaben.
Amini, der seit Juni 2015 in der Geschäftsführung der BOB ist und damit Kontinuität in den schwierigen letzten Jahren in das Management des Unternehmens gebacht hat, soll bis auf Weiteres die Geschäfte alleine führen.
Ingo Wortmann, Geschäftsführer Mobilität bei den Stadtwerken München und MVG-Chef freut sich schon mal über den neuen Kollegen: „Wir freuen uns darüber, dass wir mit Herrn Bodenschatz einen erfahrenen Busmanager für die großen Herausforderungen innerhalb der wachsenden Metropole München gewinnen konnten und danken Transdev für den reibungslosen Übergang.“
Im Tegernseer Tal geht es manchmal heiß her. Auch in der vergangenen Woche ist wieder einiges passiert. Wir blicken zurück und erinnern uns an alte Männer mit alten Autos, Frauen, die freiwillig in den Knast wollen und böse Menschen am Telefon.
Das war letzte Woche los im Tegernseer Tal
Es war eine ruhige Woche im Tal. In Kaltenbrunn trafen alte Männer auf alte Autos, eine Kombi wie ein Naturgesetz. Geht Ihnen das auch so? Sie halten an einer Kreuzung, neben Ihnen ein schicker Sportwagen. Sie hoffen auf einen attraktiven Mann oder eine schöne Dame, stattdessen lächeln Ihnen Wesen mit großem Selbstbewusstsein, dritten Zähnen und schütterem Haar entgegen.
Angesichts der alarmierenden Forderungen aus den Metropolen jenseits der A8 scheinen Autos allmählich ein Spielzeug aus dem letzten Jahrhundert zu werden und das Autofahren ist nunmehr dem Briefmarkensammeln nicht unähnlich. Schön, dass sich für diese vor sich hin sterbende Gruppe, die nicht vom müffelnden Automobil lassen will, im Tal ein Refugium gefunden hat, meinen die jungen Radfahrer in der Redaktion.
Die Gmunderin, die von sich sagt, sie sei Schriftstellerin, ließ sich bei Warngau blitzen, behauptete später, ein Russe (kein Russ‘) habe das Fahrzeug gelenkt. Die Dame wurde von Amts wegen überführt. Mit großer Geste gab sie dort an, dass sie nicht zahlen wolle, sondern nun ins Gefängnis ginge (keine Ereigniskarte zöge und sich direkt dort hinbegeben wolle?). Fehlende Einsicht und Starrsinn sind somit in Gmund nicht nur in Politikerhäusern daheim, glauben die Qualitätsjournalisten und Halbtagskrimischreiber der Redaktion.
In jedem Unglück wohnt auch das Lächeln des Glücks
Zu wenig Kita-Plätze gebe es im Tal. So klagen Eltern. Das betrifft auch Wiesseer Schratzn. Moment, haben die in Wiessee nicht gerade die Parkgebühren erhöht? Da wäre doch Geld vorhanden. Ach nein, die Westbank-Verantwortlichen wissen, wer sie im März 2020 wählen wird. Nicht die kleinen Schreihälse. Sondern die Silver-Ager. Und darum gibt es dort bald eine Seniorenkarte, genauer: umsonst mit dem Bus fahren auf Kosten der Gemeinde.
Recht so, sind sie weg von der Straße und zuckeln nicht mit 25 km/h in der A-Klasse um den See, schauen aus dem Fenster und halten andere mit mehr Lebenszeit auf. In jedem Unglück wohnt auch das Lächeln des Glücks, dichtet der Haus-Poet der Redaktion.
Derzeit gibt sich ein Unbekannter als Polizist aus und schröpft arme Ahnungslose. Das ist neu. Bislang galt, dass Bekannte sich als Finanzgurus positionierten und Ahnungslose, nun ja, erleichterten. Aber o tempora, o mores: Früher galt auch das Trauerjahr. Der Mann starb, die Dame trug 365 Tage Schwarz und zeigte damit ihre Betrübnis ob des Verlusts des geliebten Gattens. Erst danach widmete sie sich den örtlichen Galanen, die bei entsprechendem Erbe sicher Schlange standen. So war das. Aber: Macht man nicht mehr so, weiß die Anstandsdame und Knigge-Online-Projektleiterin der Redaktion.
Über drei Jahre soll die angeklagte Gmunderin insgesamt mehr als 130.000 Euro veruntreut haben. Von vier Sparkassen-Kunden soll sie immer wieder Gelder von den Konten abgehoben und eingesteckt haben. Heute fiel das Urteil.
Die Angeklagte hat in der Sparkasse in Waakirchen über drei Jahre Gelder veruntreut
Über 130.000 Euro – diese beachtliche Summe soll eine Mitarbeiterin aus dem Tegernseer Tal während ihrer Tätigkeit in der Sparkassenfiliale in Waakirchen veruntreut haben. Die 51-jährige Gmunderin musste sich nun vor dem Miesbacher Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Walter Leitner verantworten. Der Vorwurf: Von 2013 bis 2016 soll sie insgesamt 259-mal Geld von Konten vier verschiedener Sparkassen-Kunden abgehoben und auf ihr eigenes oder das von Familienangehörigen eingezahlt haben.
Über 15 Jahre arbeitete die Frau in der Waakirchner Filiale, bis sie 2016 fristlos gekündigt wurde. Sie war dort in erster Linie für Kassenaufgaben und die Kontokarten-Verwaltung zuständig. Wie eine Mitarbeiterin der Internen Revision vor Gericht erläuterte, soll nach einer Beschwerde eines mutmaßlichen Opfers eine hausinterne Sonderprüfung in der Sparkasse durchgeführt worden sein. Dabei fiel auf, dass seit 2013 bei insgesamt vier Kunden Unregelmäßigkeiten auftraten, wie beispielsweise abweichende oder nicht vorhandene Unterschriften auf Auszahlungsbelegen.
Staatsanwaltschaft fordert dreieinhalb Jahre
Heute nun stand nach insgesamt acht Verhandlungstagen der Abschluss des Verfahrens an. Dabei hätten am Ende die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht unterschiedlicher sein können. Für die Staatsanwältin stand fest, dass sich die Angeklagte die vier Geschädigten ganz bewusst ausgesucht hatte. Alle vier seien demnach schon älter gewesen, teils sogar dement oder haben nicht wirklich einen Überblick über ihre Bankgeschäfte gehabt. Auch die Glaubwürdigkeit des Gutachters, der die Unterschriften auf den Belegen ausgewertet hatte, stand für die Staatsanwältin außer Frage.
Alle Zeugenaussagen, darunter von Geschädigten, Bankmitarbeitern und Polizisten sprachen nach ihrem Ermessen für eine Verurteilung. Mehrfach habe sich die Angeklagte während der Verhandlung in ihren Lügen verstrickt und sei schlußendlich entlarvt worden. Die Staatsanwaltschaft legt der Gmunderin zur Last, insgesamt 131.842 Euro veruntreut zu haben. Davon sollen 81.000 Euro stückchenweise auf ihr Konto einbezahlt worden sein. Geständig habe sich die Angeklagte aber in keiner Weise gezeigt, und auch eine Entschuldigung sei ausgeblieben.
Einzig, dass sie bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei, spräche für sie. Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Außerdem beantragte sie wegen der Forderung einer so hohen Strafe, einen sofortigen Haftbefehl gegen die Gmunderin zu erlassen.
Verteidigung fordert Freispruch
Die beiden Verteidiger der Gmunderin sahen dagegen gar nichts als bewiesen an. Vor allem die Glaubwürdigkeit des Gutachters stellte der Anwalt in seinen knapp zweistündigen Ausführungen stark in Frage. Auch die Polizei sei hier vielleicht von Anfang an „befangen“ gewesen. Und auch alle anderen Indizien seien nicht ausreichend belegt.
Die Staatsanwaltschaft habe sich zu leichtfertig auf die Polizei verlassen, und die Polizei wiederum auf die Bank, die an den Ermittlungen selbst stark beteiligt war. Außerdem habe die Bank mit den Zahlungen an die Geschädigten bereits die Summe des Schadens festgelegt. Die Richtigkeit sei aber hier zu hinterfragen. “Ich möchte sie bitten, dass sie sich einfühlen in die Frau. Sie hat dei Kinder und fünf Enkel. Sie hat zwei Selbstmordversuche hinter sich. Der geht es nicht gut, schauen sie sie an“, erklärte der Antwalt der Angeklagten und plädierte auf Freispruch.
Die Gmunderin äußerte sich ebenfalls erneut. In einem Brief, den sie selbst vorlas, erklärte sie ihr Unverständnis über das Vorgehen und die ihr zur Last gelegten Taten. Ihre letzten Wort:
Hilfsbereitschaft und Empathie ist in unserer Gesellschaft gerne gesehen. Wenn man sich aber für andere einsetzt, begibt man sich auf einen sehr schmalen Pfad.
Richter Walter Leitner listete vor der Urteilsverkündung erneut alle Fakten auf. Bis 2015 konnten Barauszahlung allein durch die Ausfüllung eines Barauszahlungsbelegs direkt am Schalter getätigt werden. Danach wurde das Kassensystem umgestellt, und es bedarf seither einiger Hürden, um an Bargeld zu kommen.
Das Gericht kam am Ende zur Überzeugung, dass die Angeklagte in 249 Fällen schuldig zu sprechen sei. Die Sparkassenangestellte habe vier sogenannte Kundekarten bestellt, ohne dass die Kunden selbst oder die Geschäftsführung davon wussten. Mit den Karten war es ihr auch nach der Kassenumstellung möglich, Geld abzuheben.
Urteil: zweieinhalb Jahre ohne Bewährung
Ihren Erklärungen, sie habe den alten Leuten nur helfen wollen und ihnen Geldgeschäfte erleichtern, schenkte das Gericht keinen Glauben. Drei der vier Karten seien zudem am selben Tag bestellt worden. Allesamt sollten dabei in die Bank geschickt werden, nicht zu den Kunden nach Hause. Auch die Unterschriften fehlten auf den Anträgen zur Bestellung oder waren laut Gutachten gefälscht.
Man habe hier sowohl Zeugen als auch Gutachten, Video und Bildmaterial, die die Schuld der Angeklagten in vielen Punkten beweisen. Allein zehn Fälle lösten sich am Ende in Wohlgefallen auf. Die Gmunderin wurde daher zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Außerdem muss sie die mehr 122.000 Euro zurückzahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.