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Ein Verkehrskreisel mit „Mittelstreifen“?!

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Verwunderung löst der durchgezogene, weiße Streifen am Mariensteiner Kreisel in Waakirchen aus, der seit ungefähr dreieinhalb Monaten den Kreisel ziert. Mittelstreifen oder Kreisel – was denn nun?

Seit 31. Mai hat der Kreisel am Kreisverkehrsplatz in Waakirchen einen zusätzlichen Streifen in der Mitte.

Eigentlich sollte der Verkehr, der an der Kreuzung St 2365 / MB 6 und Mariensteiner Straße durch einen Kreisel geregelt wird, ungestört fließen. Generell gilt: Wer sich im Kreisverkehr bewegt, hat Vorfahrt. Wer hinein will, muss warten, wer rausfährt, blinkt.

Seit Ende Mai existiert nun auf der Straße innerhalb des Kreisels eine zusätzliche Markierung. Verwirrung bei den Autofahrern. Wozu denn das, fragen sich viele. Stefan Hoppe, technischer Amtmann beim Straßenverkehrsamt Rosenheim, erklärt die Markierung:

Bei dem durchgezogenen Schmalstrich handelt es sich nicht um einen Mittelstreifen, sondern um eine innere Fahrbahnmarkierung. Sie dient als linksseitige Führung der Verkehrsteilnehmer innerhalb des Kreisels und zur Begrenzung der Fahrbahnbreite.

Laut „verkehrsrechtlicher Anordnung“ vom 24. Februar 2016 und gemäß Vorgabe des Landratsamtes Miesbach sei die Markierung ergänzt worden, erklärt Hoppe auf Nachfrage. Damit soll ein „geradliniges Durchfahren“ verhindert, und die Geschwindigkeit angemessen gehalten werden. Denn bisher seien die Autofahrer „ohne große Lenkbewegung“ mehr oder weniger durch den Kreisverkehrsplatz gerast.

Weil die Fahrbahnbreite mit einer Breite von insgesamt 8,50 Meter für die Befahrung aller Verkehrsteilnehmer ausgelegt sei, also für Lkws, Busse, Autos usw., bedeute das einen sehr großen Fahrspielraum. Dies habe in der Vergangenheit bei den Autofahrern zu Irritationen geführt, so Hoppe.

Markierung zur Unfallvermeidung

Vereinzelt sei es zu Einfädel- und Verflechtungsvorgängen gekommen, die dann zu einen Unfall geführt hätten. Um eine visuelle Auslenkung zu erzielen und Verflechtungsvorgänge aufgrund der großen Fahrstreifenbreite ausschließen zu können, sei diese linksseitige innere Fahrbahnrandbegrenzung aufgebracht worden.

Lkws müssen, um den Kreisverkehr befahren zu können, diese Linie natürlich überfahren, da sie die gesamte Breite von 8,50 Meter benötigen. Vorrangig diene diese Linie daher dem Pkw-Verkehr und fungiere wie eine normale Fahrbahnrandmarkierung auf den klassifizierten Straßen.

Laut Hoppe soll der weiße Streifen dauerhaft bleiben und könnte gegebenenfalls sogar erweitert werden.


Sssss – Die Bienen sind los

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Am 23. und 24. September dreht sich im Tegernseer Tal alles um die Bienen und das 125-jährige Bestehen des Bezirksimkervereins Gmund-Tegernseer Tal. Doch nicht nur feiern ist angesagt.

„Die Bienen sind los“ – Am 23. und 24. September feiert der Imkerverein Gmund-Tegernseer Tal sein 125-jähriges Bestehen. /Archivbild

Ohne Bienen lebe der Mensch nur noch vier Jahre, behauptete Albert Einstein einst. Welche Rolle die Bienen für Mensch und Natur spielen erfahren Interessierte am 23. und 24. September-Wochenende. Der Bezirksimkerverein Gmund-Tegernseer Tal organisiert anlässlich seines 125-jährigen Bestehens ein Festwochenende.

Das Fest beginnt am 23. September um 18 Uhr im Hotel zur Post in Bad Wiessee. Der Vorsitzende des Imkervereins, Georg Biechl, Schirmherr Landrat Wolfgang Rzehak und die neu gewählte Bayerische Honigkönigin Katharina I. werden die ersten Grußworte sprechen. Anschließend hält der bekannte Berliner Professor für Neurobiologie, Randolf Menzel, einen Vortrag über die Intelligenz der Bienen.

Festgottesdienst und Diskussionsaustausch

Am Tag darauf versammelt sich der Festzug um 9:30 Uhr im Gmunder Schulhof, bevor er eine halbe Stunde später in der Kirche St. Ägidius seinen Festgottesdienst abhält. Im Anschluss an den Festgottesdienst trifft man sich um 12 Uhr am Lehrbienenstand in Moosrain. Hier hat man die Möglichkeit, mit Professor Menzel über den ‚Einfluss der Umwelt auf die Bienen‘ zu diskutieren.

Außerdem gibt es Führungen durch den Lehrbienenstand, ein Kinderprogramm, Informations- und Verkaufsstände. Besucher erfahren desweiteren, wie der Mensch eine Bienenbehausung herstellen kann.

Dem Wohl der Bienen verpflichtet

Die Imkerei hat eine lange Tradition im Tegernseer Tal. Bereits zu Zeiten des Klosters Tegernsee spielte Honig für die Mönche eine große Rolle. Auch die Gewinnung von reinem Bienenwachs für die Kerzenherstellung war sehr wichtig.

Der erste Bienenzuchtverein wurde am 18. April 1892 im Dürnbacher Gasthaus Lehmann gegründet und ging später in den Bezirksimkerverein Gmund-Tegernseer Tal und Umgebung über. Derzeit hat der Verein rund 130 Mitglieder und 775 Bienenvölker.

Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählt sowohl die Förderung der Bienenzucht, insbesondere der Reinzucht, als auch die Jugend- und Erwachsenenbildung. Der 2013 eingeweihte Lehrbienenstand soll vor allem Schülern die Bedeutung und Wichtigkeit der Bienen klarmachen.

Rottacher See-Idyll soll Neubauten weichen

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Kaum einsehbar liegt es hinter Hecken an der Ganghoferstraße in Rottach-Egern, direkt am See. Ein Wunschhäuschen in einer begehrten Lage. Nun soll es durch zwei Neubauten ersetzt werden. Doch das Hochwasser, die alten Bäume und der Gemeinderat spielen da nicht mit …

Dieses Einfamilienhaus soll zwei Neubauten weichen.

„Das schöne Seegrundstück präge das Ortsbild vom See aus“, stellte Bauamtschefin Christine Obermüller nach der Ortbesichtigung im Ratssaal fest. Bislang stehe dort ein kleines Ferienhäuschen und ein Haus, das von zwei Personen bewohnt werde.

Das erdgeschossige Gebäude habe einen sehr niedrigen Dachstuhl, und der Abstand zum See betrage 20 Meter. Dagegen seien es vom Ferienhaus nur fünf Meter zum Ufer. Die nun vorgelegte Planung der Grundstücksgemeinschaft Mayer sehe zwei Wohngebäude mit jeweils zwölf auf neun Metern vor.

Da es sich um ein Bauvorhaben im „Hochwassergebiet handelt“, so Obermüller, schlage sie ein Abrücken vom Ufer hin zur Ganghoferstraße vor. In den Plänen sei zwar für das Haus „West“ ein Abstand von zehn und für das Haus „Ost“ von 16 Metern zum See berücksichtigt. Jedoch könnte auch dieser der Seenverwaltung noch zu gering sein, meinte Obermüller.

Wegen Hochwasser – Ein Bau auf Sockeln?

Um dem Rechnung zu tragen, wolle der Bauherr die Häuser auf ein Podest stellen, auf einen dem Hochwasser angepassten Sockel. Damit aber würden die beiden Häuser auch von der gegenüberliegenden Seite sehr „prägnant“ erscheinen, da sie mit einer Wandhöhe von jeweils sechs Metern geplant seien.

Das idyllische Seegrundstück in Rottach-Egern soll bebaut werden.

Doch dies ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Hinzu müsse man noch die Höhen von First und Sockel rechnen. So könne es zu einer Traufhöhe von insgesamt sieben Metern kommen, wurde am Ratstisch befürchtet. Daher müssten die Häuser niedriger werden, so Obermüller.

„Niedriger als sechs Meter“, fände Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG) „sehr begrüßenswert“. Ähnlich sah es „in dieser exponierten Lage“ auch Josef Kaiser (CSU). Er würde dort von solch hohen Gebäuden „abraten“. Dies ziehe „andere Begehrlichkeiten“ nach sich. „Mit fünf Metern“ dagegen könne er leben.

„Keine Gefälligkeitsentscheidungen“

Bei dem östlichen Haus, das etwas weiter weg vom See liege, so Peter Hagn (FWG), sei er dennoch mit „der Höhe von sechs Metern“ einverstanden. Das westliche Haus müsste allerdings für ihn noch weiter vom See abrutschen und in der Höhe reduziert werden. „Ich kann aber die Gründe für die Größe verstehen, wenn man Wohnraum für Familien schaffen will“.

Etliche Häuser am See würden wesentlich massiver sein. Er wolle aber keine „Gefälligkeitsentscheidung auf Grund von irgendwelchen familiären Zwängen“, machte Bürgermeister Christian Köck (CSU) deutlich, da er ortsplanerisch und alle Bürger gleich behandeln müsse.

Alter Baumbestand müsste weichen

„Für mich ist nicht entscheidend, ob dies ein Bauträger oder eine einheimische Familie ist“. Ihm gehe es um das exponierte Seegrundstück. Erschwerend komme hinzu, dass der alte Baumbestand auf dem Grundstück den Neubauten weichen müsse.

Ein Abholzen würde auch das „Ortsbild von Rottach beeinträchtigen“. Dann stehe das östliche Haus markant an der Spitze. Deshalb hoffe er auf „ein Zugeständnis des Bauwerbers“ mit einer Höhe von fünf Metern. Inzwischen müsse die Gemeinde seit Juli auch bei Vorhaben, die im HQ-100-Gebiet stattfinden, in Flächen des 100-jährigen Hochwassers, das Amt für Wasserrecht im Landratsamt informieren. Die Bedenken des Ortsplanungsausschusses jedoch waren einmütig, das Vorhaben wurde zunächst abgelehnt.

Verlassene Villa wird Einfirsthof

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Wieder ein begehrtes Grundstück. Wieder ein Bauantrag. Und Skepsis im Rottacher Gemeinderat: Wird aus dem geplanten Einfamilienhaus eventuell doch ein Mehrfamilienhaus?

Diese verlassene Villa in der Wolfsgrubstraße soll einem Einfirsthof weichen.

Die Lage Ecke Wolfsgrub- und Dr. Mohr-Straße ist idyllisch – noch. Kühe weiden hinter und neben dem Grundstück, auf dem bislang eine ältere Villa steht. Sie soll abgerissen und durch einen Neubau mit Tiefgarage ersetzt werden.

Antragsteller ist die Tegernseer Grund Immobilien GmbH, deren Vertreter Rainer Leidecker gespannt die Diskussion im Ortsplanungsausschuss verfolgte. Der war schon „des Öfteren in verschiedenen Varianten“ mit dem begehrten Grundstück befasst, erklärte Bürgermeister Christian Köck (CSU).

Einfirsthof statt zweier Häuser

Ursprünglich seien darauf einmal zwei Häuser geplant gewesen, dann seien auch noch Garagen angefügt worden. Jetzt habe es nochmals ein Gespräch im Bauamt mit dem Antragsteller gegeben. Dabei sei auf das besondere Gebiet dort mit der Landwirtschaft rundherum verwiesen worden. Auch die umliegenden Projekte seien eher „ländlich geprägt“, so Köck.

Dabei sei dann die Idee eines Einfirsthofs auf dem Grundstück entstanden, der sich besser in diesen Ortsteil einfügen würde. Auch unweit davon sei bereits ein Haus auf „alt“ getrimmt worden. Er gehe davon aus, dass es nur eine großzügige Wohnung und kein Mehrfamilienhaus werden soll. „Das wäre nicht im Sinne des Erfinders“, machte Köck deutlich.

Rechtlich umsetzbar?

Anastasia Stadler wollte wissen, warum statt der drei erforderlich Tiefgaragenstellplätze acht beantragt wurden. Dies könne mit einem möglichen „Interesse an Oldtimern oder mehreren Fahrzeugen“ zusammenhängen, mutmaßte Bauamtsleiterin Christine Obermüller.

Florian Baier (CSU) war mit der Darstellung zufrieden. Doch er hegte Zweifel, ob man einen Einfirsthof rechtlich durchsetzen könne, „damit daraus nicht wieder ein Mehrfamilienhaus wird. Haben wir da eine Chance“, fragte Baier in die Runde. „Wir müssen uns darauf verlassen können, wie der Antrag auf Vorbescheid lautet“, entgegnete Köck.

„Freie Entscheidung“ jedes Gemeinderats

„Das haben wir in der Hand“, so Obermüller. Anderen am Ratstisch war der Baukörper mit 22 auf 13 Metern zu „massiv“. Ihnen wären die beiden einst genehmigten Einfamilienhäuser lieber. „Ich will euch da in nichts hineintreiben“, Köck. Der Einfirsthof sei nur eine Alternative. „Jeder ist frei in seiner Entscheidung“. Der Ausschuss behandele hier aber nicht, was sein könnte, „sondern was auf dem Papier steht“.

Obermüller mit Blick auf Leidecker: „Der Antrag zielt auf einen Interessenten, der bewusst einen Einfirsthof plant“. Leidecker nickte. Trotz der Sorge, dass daraus ein Mehrfamilienhaus werden könnte, stimmte der Ortsplanungsausschuss mit 6:5 Stimmen knapp für den Einfirsthof.

Feierabendbier mit Fernblick

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Was gibt es Schöneres, als an einem lauen Spätsommerabend noch eine Bergtour zu machen? Wir haben für TS-Leser etliche Touren erwandert und stellen hier unser – subjektives, aber ehrliches – Urteil zur Diskussion. Heute geht es hoch zur Sigrizalm, zu der man von Marienstein aus aufsteigen kann.

sigriz alm-3

„Sigriz“ – was im ersten Moment auf einen weiblichen Vornamen schließen lässt, stellt sich als wohl liebevolle Abkürzung für eine Alm heraus. „Treff’ ma uns auf der Sigriz?“ So scheint es ein Dutzend Mountainbikefahrer für sich vereinbart zu haben. Man kennt sich und sitzt gemeinsam bei einem Feierabendbier auf der gemütlichen Holzbank auf 1.156 Meter Höhe.

„Heid is da letzte Mittwoch“, so erfährt man es von den beiden Alpenvereinsmitgliedern, die auf der Hütte der Sektion Waakirchen den „Getränkedienst“ übernommen haben. Apfelschorle, Spezi und Bier gibt’s zu günstigen Preisen für Wanderer und Radlfahrer. Brotzeiten dagegen sucht man vergeblich. Wer will, bekommt aber einen frisch gespülten Teller für sein mitgebrachtes Essen.

Offen für Wanderer, Radlfahrer und Skitourengeher

Ein Schild am Fensterladen draußen klärt über die Zeiten auf, zu denen man an der Hütte jemanden antrifft: im Sommer (Mitte Mai bis August) jeweils mittwochs von 17 Uhr bis 21.30 Uhr sowie samstags von 12 Uhr bis sonntags um 17 Uhr. In der Winter-Saison jeweils samstags von 17 Uhr bis sonntags um 17 Uhr.

Angekommen auf der Sigrizalm.

Angekommen auf der Sigrizalm.

Im Winter gilt die Hütte als beliebtes Ziel für Skitourengeher, so erfahren wir im Gespräch. Und auch ein bisschen was über die Geschichte der Hütte: sie war früher einmal im Eigentum der Familie von Sigriz, was als Namensgeber diente. Die Familie ist in der Gemeinde Reichersbeuern beheimatet, alteingesessen und hat sich um das Gemeinwohl verdient gemacht. Auch das Schloss Reichersbeuern nennt man wohl deshalb „Schloss Sigriz“.

Eine Tour zwischen den Landkreisen

Der Weg zur Sigrizalm ist bei Wanderern und Mountainbikern gleichermaßen beliebt. Während man auch über die Gemeinde Gaissach im Nachbarlandkreis Bad Tölz-Wolfratshausen heraufkommen kann, beginnen wir in einem Waldstück, nachdem wir den Waakirchner Ortsteil Marienstein durchquert haben. Ein gut ausgebauter Forstweg führt in moderater Steigung bergan.

Nach circa drei Kilometern hat man die Wahl, ob man dem Forstweg linkerhand (Schild: Sigrizalm 1 1/4 h) folgt oder dem etwas kleineren Wanderweg rechterhand (ohne Beschilderung) folgt. Wir entscheiden uns für die Wegstrecke rechterhand – laut gut eingeweihten Kreisen die kürzere sogenannte „Alte Straße“ – und erreichen bald die „Schaftlacher Hütte“ (1.010 Meter), nach einer guten Stunde gesamter Gehzeit haben wir die Sigrizalm auf 1.150 Metern Höhe erreicht.

Auch mit dem Radl kann man auf die Sigrizalm fahren

Auch mit dem Radl kann man auf die Sigrizalm fahren

Von dort bietet sich einem ein herrlicher Blick auf das Alpenvorland. Wer von der leichten Wanderung noch nicht ausgelastet ist, kann über einen Pfad hinter der Hütte über die Wiesen in einer halben Stunde das Gipfelkreuz des Rechelkopf (1.328 Meter) erreichen.

Für Mountainbiker bietet sich eine Runde ins Gaissachtal an. In nordöstlicher Richtung verlässt man dazu die Hütte und fährt immer auf einem gut befahrbaren Forstweg und anschließend einen einfachen Singletrail. Nachdem man eine Schranke passiert hat, kann man dem Bodensee-Königssee-Weg wieder zum Ausgangspunkt in Marienstein gelangen.

Almkirta in greifbarer Nähe

Ist die Hütte an „normalen“ Tagen schon ein bisschen belebt, so wandelt sie sich um Kirchweih herum zu einem Ort des geselligen Treibens. Beim traditionellen „Almkirta“ danken Almbauern und ihre Angehörigen bei einer Feier dafür, dass die vergangene Almsaison ohne Unfälle oder andere Zwischenfälle verlaufen ist.

Der Tag der Almkirta beginnt üblicherweise mit einer heiligen Messe, die „Open-Air“ stattfindet, also als Feldmesse gefeiert wird. Bei schlechtem Wetter findet die Messe laut DAV-Damen im Stall statt. Danach gibt es üblicherweise einen Frühschoppen mit Musikkapelle, Sennergerichten, Brotzeiten und hausgemachten Kuchen, nebst Kaffee, Bier und Milch.

Schöner Ausblick von der Alm.

Schöner Ausblick von der Alm.

Unser Fazit

Die Tour zur Sigrizalm zählt zu den leichten Wandertouren. Die Hütte bietet eine gute Möglichkeit für eine ausgedehnte Pause, zu der man seine Brotzeit allerdings selbst mitbringen muss. Sollten Kleinkinder mit zur Tour mitgenommen werden, so ist die Fahrt im Kinderwagen ohne weiteres möglich. Auch Mountainbiker und Skitourengeher schätzen die Tour. Die Route über die „Alte Straße“ gestaltet sich als landschaftlich reizvoller und ist ein bisschen kürzer.

Abgelehnt! „Schießscharten“ in der Fromundstraße

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Über die ortsplanerischen Interessen der Stadt Tegernsee hinweg will der Kreisbaumeister die „Lichttunnel“ einer exklusiven Wohnanlage in der Fromundstraße durchsetzen. Der Bauausschuss fühlt sich düpiert. Ähnlich ergeht es, wie berichtet, den Kollegen in Rottach-Egern.

Die wie Schießscharten aussehenden 1,60 breiten Lichttunnel in der Fromundstraße: Von der Stadt missbilligt, vom Landratsamt genehmigt./Foto: F.Wolf

In Tegernsee gibt es eine luxuriöse Eigentumswohnanlage am Leeberg mit Blick auf See, Berge und Egerner Bucht. Doch allein die Fenster der Wohnräume reichen den Eigentümern offenbar nicht. Auf ihren Wunsch hin baute die Schleunung AG auch zwei 1,60 Meter breite Lichttunnel in den Hang, damit mehr Tageslicht in die Fitnessräume gelange, die sich unterirdisch in einem Zwischenbau der Häuser „Josephine“ und „Pauline“ befinden.

Nur zwei Kellerfenster genügten dem Antragsteller nicht, der sich nun in einer 2. Tektur die „Schießscharten“ vom Bauausschuss genehmigen lassen wollte, nachdem das Gremium bereits Mitte Juli die Zustimmung verweigerte. Die Schleunung AG sah eine rechtliche Chance und bemühte das Landratsamt, das Einvernehmen zu ersetzen. Denn Tegernsee hatte erst 2016 seine Gestaltungssatzung geändert, die Häuser wurden aber schon vorher beantragt und gebaut.

Die Stadt war sich im Juli sicher, zu obsiegen, da die Lichtschächte entgegen der Planung gebaut wurden, also illegal. Allen war damals klar, dass man so etwas nicht genehmigen könne. Denn gemäß der Gestaltungssatzung, so die Stadt gegenüber dem Landratsamt, dürfen Kellergeschosse durch Abgrabungen nicht freigelegt werden. Kellerfenster sind eindeutig unterhalb des Geländes anzuordnen.

Landratsamt setzt Frist

Doch der Bauausschuss hatte die Rechnung ohne das Kreisbauamt gemacht. In einer Stellungnahme vertritt es nun die Auffassung, dass die Gestaltungssatzung „eingehalten“ wird, da die Kellerfenster eindeutig unterhalb der genehmigten Geländeoberfläche liegen und „das Kellergeschoß durch die Abgrabung nicht freigelegt wird“.

In dieser Wohnanlage in der Fromundstraße sollen die Schächte für mehr Licht in den Fitnessräumen sorgen. / Foto: Felix Wolf

Das Landratsamt ist sogar der Auffassung, dass der Lichtschacht zur natürlich Geländefläche hochführe. Als Frist wird Tegernsee der 31. Oktober gesetzt, bis dahin habe die Stadt „erneut Gelegenheit“, über das Einvernehmen zu entscheiden. Nach Ablauf dieser Frist beabsichtigt das Landratsamt die Stadt zu überstimmen.

Immer werde man vom Landratsamt überstimmt

Entsprechend angesäuert war man gestern im Ratssaal. „Bald haben wir überall Schießscharten“, klagte Florian Widmann (CSU), wenn man dies bei anderen Hängen auch zulasse. „Ich finde das unmöglich“. „Furchtbar“, fand es Andrea Köstler (FWG), „dass wir immer durch das Landratsamt ersetzt werden“. In diesem Gremium bemühe man sich nach Ansicht von Köstler, dass alles ein bisschen schöner gebaut wird. „Doch dann wird unser Einvernehmen wieder ersetzt. Das ist echt traurig“.

Bürgermeister Johannes Hagn CSU) machte klar, dass er auch nicht zustimmen werde. Sein Argument: Der Lichtschacht sei nach oben und nicht zur Seite errichtet worden. Als Konsequenz bleibe für ihn nur, die Gestaltungssatzung noch enger zu fassen. Die Entscheidung lag auf der Hand: Einstimmig wurde auch die nachträglich eingereichte zweite Tektur für die beiden Lichttunnel, die aus einem Bunker ragen, abgelehnt. Nun liegt der Ball wieder im Kreisbauamt.

Eisratzn bald unter schlichtem Blechdach

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Die Schaftlacher Eisratzn schlittern auf ein Blechdach zu – und nicht auf eine Mehrzweckhalle. Noch vor Dezember geht’s auf dem Eisstockplatz voraussichtlich „drunter“, und nicht mehr drüber.

Freuen sich auf ihr neues Dach: Die Schaftlacher Eisratzn./Foto: eisratzn.de

Vor drei Jahren setzte sich der Schaftlacher Stocksportverein Eisratzn erstmals mit der Idee einer Mehrzweckhalle auseineinder. Sie sollte sowohl als Leistungszentrum für die Stockschützen aus dem Tegernseer Tal und Waakirchen dienen, als auch für Konzerte, Flohmärkte und Messen.

Mithilfe des EU-Förderprogamms versuchten die Eisratzn das rund 550.000 Euro teure Projekt umzusetzen. Man rechnete mit Zuschüssen aus dem Leader-Programm und hatte sogar schon die Unterstützung der Gemeinde Waakirchen sicher. Insbesondere Gemeinderat Rudi Reber (ABV) setzte sich für die Eisratzn ein. Auch die Hubertus-Altgelt-Stiftung hatte eine Spende in Höhe von 250.000 Euro versprochen.

Doch der anfänglichen Planungseuphorie folgte alsbald die Ernüchterung. Eine Vertreterin der Regierung von Oberbayern, die den Platz der Schaftlacher Eisratzn zusammen mit Kreisbaumeister Werner Pawlowsky besichtigte, entschied nach dem Ortstermin: Eine Mehrzweckhalle mit einer Breite von 28 Metern und einer Länge von 36 Metern sei im Außenbereich eindeutig „zu massiv“ und habe an dieser Stelle nichts verloren.

Ein schlichtes Dach ersetzt „massive“ Halle

Die einzige Möglichkeit bestehe darin, den 36 mal 28 Meter großen Asphaltplatz neben dem Vereinsheim zu überdachen. Hierfür sei kein Bebaungsplan nötig, lediglich eine Änderung des Flächennutzungsplans in ein Sondergebiet „Sport“.

Der Vorteil des 210.000 Euro teuren Blechdaches für die Eisratzn: Aufgrund der Spende der Altgelt-Stiftung ist die Sorge um die Finanzierung hinfällig geworden. Und es bleibt sogar noch Geld übrig, um das 1976 errichtete Vereinsheim zu erweitern. Ein paar Pflastersteine für den Asphaltplatz stehen ebenfalls auf der Wunschliste.

Noch in der zweiten Novemberhälfte soll das neue Blechdach von einer Fachfirma aufgestellt werden. Dann können die Stockschützen zur Freude des Eisratzn-Vorsitzenden Richard Hacklinger und dessen Vize Thomas Vogl wieder Wettbewerbe austragen und ganzjährig trainieren. In einer außerordentlichen Versammlung werden die Details vorgestellt. Alle Interessierte sind am Samstag, 23. September dazu ins Vereinsheim eingeladen. Beginn ist um 18 Uhr.

Ein Prinz und fünf weitere Kandidaten

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Den Meinungsumfragen zufolge haben sechs Parteien berechtigte Chancen, nach der Wahl am 24. September in den Bundestag einzuziehen. In einer Reihe hatten wir alle Direktkandidaten des Wahlkreises 223 vorgestellt. Hier nochmal alle „Bewerber“ im Schnelldurchlauf.

So sah die Wahl im September 2013 im Hotel zur Post in Bad Wiessee aus.

Am kommenden Sonntag haben die Bürger die Wahl. Bei der Bundestagswahl geht es nicht nur um die Frage nach Kanzler oder Kanzlerin, sondern auch um die Direktkandidaten aus dem Walhkreis Bad Tölz-Wolfratshausen/Miesbach. Die Wähler müssen diese durch ihre Erststimme bestimmen. Im Vorfeld hatten wir im Rahmen einer ausführlichen Reihe die sechs Direktkandidaten der größten Parteien porträtiert.

Constantin Prinz von Anhalt (AfD) aus Tegernsee

Auf der AfD-Homepage ist zu erfahren, dass „Herr von Anhalt Dessau seit 2014 in Tegernsee lebt und als zugelassener Auktionator und Unternehmensberater in den Bereichen Kunsthandel und Galerien arbeitet“. Ob der ein wenig umstrittene Adelstitel die nötige Schubkraft bringt, wird der 24. September zeigen. Bei der CSU wird das Abschneiden der AfD sicher aufmerksam verfolgt. Denn nach der Wahl ist bekanntlich vor der Wahl und im nächsten Jahr ist Landtagswahl. Hier geht`s zum Porträt über den „AfD-Prinzen“.

Andreas Wagner (Linke) aus Geretsried

Bestenfalls auf Plakatwänden wird sein Gesicht auftauchen. Ansonsten wird der 45-jährige Andreas Wagner unerkannt bleiben. Denn im Landkreis machte er in den vergangenen Wochen nur einmal Wahlkampf, mit einem Stammtisch in Miesbach. Kein Infostand, kein Auftritt mit einer Spitzenkandidatin der Partei wie Sahra Wagenknecht. Wer mehr über den Kandidaten der Linken wissen will, klickt am besten hier.

Andreas Wagner von der Partei „Die Linke“. (Foto: Die Linke)

Hannes Gräbner (SPD) aus Holzkirchen

Für den 50-jährigen Holzkirchner dürfte es als Neueinsteiger schwer werden. Auf der Landesliste blieb für Hannes Gräbner nur Platz 44. Damit dürfte er kaum Chancen auf einen Einzug in den Bundestag haben. Bei der Wahl 2013 hatte die Oberbayern-SPD fünf Mandate errungen. Eines davon ging an Klaus Barthel, der im Juni überraschend das Ende seiner Parlamentskarriere erklärte. Barthel stand damals auf Platz fünf der Landesliste. Mehr Infos zu Hannes Gräbner gibt es in diesem Artikel.

Karl Bär (Grüne) aus Holzkirchen

Auf Platz 14 von Bayerns Grünen war Bär schon einmal vor vier Jahren. Damals schafften die ersten Neun den Einzug in den Bundestag, bei einem Wahlergebnis bundesweit von 8,4 Prozent. Doch dieses dürfte kommenden Sonntag schwer zu erreichen sein, glaubt man den aktuellen Umfragen.

Karl Bär aus Holzkirchen kandidiert erneut für die Grünen zur Bundestagswahl. / Archivbild

Damit sinken auch Bärs Chancen in der Bundespolitik mitzumischen, was ihm seit drei Jahren in der Kommunalpolitik gelingt, als Gemeinderat von Holzkirchen und Kreisrat. Ein Porträt von Karl Bär gibt es hier.

Fritz Haugg (FDP) aus Holzkirchen

Bislang konnte Fritz Haugg vor allem Erfahrung in der Kommunalpolitik sammeln. Seit über 15 Jahren ist er Fraktionssprecher im Gemeinderat von Planegg. Da geht es mehr um Kleinklein, wie den Bauhof oder Fahrradständer, aber auch um Großprojekte. Den großen Sprung in die Bundespolitik, den der 47-jährige Diplom-Volkswirt anstrebt, macht er aus einer wenig verheißungsvollen Position. Bei der Nominierung landete Haugg auf Platz 18 der Landesliste. Aber bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt. Ein Porträt Hauggs gibt es hier.

Alexander Radwan (CSU) aus Rottach-Egern

Politisch aktiv ist der 53-Jährige seit 1999. Zunächst im Europa-Parlament, ab 2008 im Bayerischen Landtag. 2013 holte Akexander Radwan das Direktmandat für die CSU in den Bundestag. Dort sieht er sein Wirken wohl mehr als Strippenzieher. Er selbst beschreibt sich als „Bindeglied zwischen der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion und den Brüsseler Institutionen“.

Offenbar kein Mann großer Reden: Alexander Radwan (links) und Edmund Stoiber im August im Tegernseer Bräustüberl.

Im Wahlkreis sucht Radwan gerne die Nähe zum Bürger. Als Miesbacher Kreisrat kennt er auch die Nöte im Landkreis. Das es am Sonntag wieder – wie vor vier Jahren mit 54,1 Prozent – für den Bundestag reicht, ist nicht unwahrscheinlich. Einen Artikel über Alexander Radwan gibt es hier.


Verdacht auf Urkundenfälschung

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Der Mann aus Tegernsee, der sich Constantin Leopold Prinz von Anhalt-Dessau nennt, bewirbt sich als Direktkandidat der rechtspopulistischen AfD zur Bundestagswahl. Wie berichtet, gibt es Zweifel an seiner wahren Identität. Nun bestätigt die Polizei Informationen der Tegernseer Stimme, dass der AfD-„Prinz“ ins Visier von Ermittlern geraten ist.

Constantin Prinz von Anhalt-Dessau will in den Bundestag.

Dem Politik-Neuling Constantin Prinz von Anhalt-Dessau könnte eine Anzeige zum Verhängnis werden, die aus seinem politischen Umfeld stammen soll. Offenbar ist man auch in den eigenen Reihen daran interessiert, dass bekannt wird, „mit welcher Art von Personen man es in der AfD-Führungsmannschaft von Oberbayern-Süd zu tun hat“.

Denn unbestritten ist, auch vom Direktkandidaten, dass der inzwischen 70-Jährige ein Bürgerlicher mit dem Geburtsnamen Michael Hipp ist und in Stuttgart geboren wurde. Doch die AfD beharrt weiter darauf, dass ihr Kandidat ein Adeliger sei und seine Mutter eine Prinzessin von Anhalt. Bestätigen soll dies die Homepage zum Prinzen. Darauf ist inzwischen eine Geburtsurkunde vom 21.01.2016 einer Stuttgarter Standesbeamtin zu sehen.

Adoptierter und angeheirateter Titel?

Seinen wahren Geburtsnamen enthält die „Urkunde“ ebenso wenig, wie den Titel-Zusatz „Dessau“, mit dem der „Prinz“ nun auf den Stimmzetteln zur Wahl steht. Dies könnte ihm bei den Ermittlungen zum Verhängnis werden. Denn die Polizei-Direktion Oberbayern bestätigt, „dass die Kripo Weilheim nach Eingang einer Anzeige Ermittlungen vornimmt. Eine Bewertung, ob strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist, obliegt der Staatsanwaltschaft. Die Übergabe der Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft München II steht unmittelbar bevor“, so Pressesprecher Andreas Guske.

Der Beschuldigte beharrt gegenüber der Tegernseer Stimme darauf, dass sein Titel sowohl adoptiert als auch angeheiratet sei. Für letztere Adelung gibt es Beweise, die Hochzeit in den 80er Jahren mit der schillernden Adoptiv-Prinzessin Beatrix von Anhalt. Sie ist eine geborene Thurnhuber aus Garmisch. Als Schneiderin wurde sie von Prinzessin Alexandra zu Anhalt adoptiert, die damit ihre Kasse aufbesserte.

Etwa 80 gekaufte „Adoptiv-Anhaltiner“ soll es inzwischen geben, erklärt das Familien-Oberhaupt Eduard Prinz von Anhalt. Und weiter: Der Name Anhalt-Dessau sei 1863 nach der Vereinigung aller anhaltinischer Herzogtümer angeschafft worden. Danach habe es nur noch Anhalts gegeben. Auch beim Adelsarchiv zuckt man die Schultern. Einen Constantin Leopold Prinz von Anhalt-Dessau kenne man nicht.

Betrunkener kurvt mit Messer durch Kreuth

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Am Dienstagabend ging einer Streife der Wiesseer Polizei ein betrunkener Autofahrer ins Netz. Doch das mit dem Alkohol war nicht die einzige Ordnungswidrigkeit des 31-Jährigen.

Um 21:50 Uhr kontrollierten Beamte der Wiesseer Polizei einen alkoholisierter Autofahrer. Bei dem 31-jährigen in Kreuth wohnhaften Mann sei nach Polizeiangaben ein Atemalkoholwert festgestellt worden, „der deutlich über dem erlaubten Grenzwert lag.“ Daher wurde eine Blutentnahme angeordnet.

Den Mann erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und der Entzug des Führerscheins. Doch damit nicht genug: Der Kreuther führte noch ein Einhandmesser mit sich, was als Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz geahndet wird.

„Kaltenbrunn ist kein Platz für Masse“

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Gegen den bereits genehmigten Biergarten auf Gut Kaltenbrunn geht jetzt die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal vor. Früher sei es auch „ohne Eingriffe in die traditionsreiche Substanz“ gegangen, so heißt es. Sie will die „Kaltenbrunn-Bar“ nicht durchgehen lassen.

Der gesamte Biergartenbereich soll nach oben verlagert werden. Stattdessen plant Käfer an dieser Stelle eine Bar.

Wie berichtet hat die Gemeinde Gmund dem Münchner Gastronom Michael Käfer einen neuen Biergarten samt ‚Karibik-Bar‘ auf Gut Kaltenbrunn genehmigt. Und das, obwohl der Biergarten zunächst abgelehnt worden war. Zu groß war die Kritik im Gmunder Bauausschuss an seinen geplanten Veränderungen in Gut Kaltenbrunn. Sogar von „Salamitaktik“ war die Rede.

Daraufhin fand eine geheime Ortsbesichtigung mit Michael Käfer und Kaltenbrunn-Geschäftsführer Maximilian Hartberger statt. Die Gmunder Ausschussmitglieder wollten auf keinen Fall, dass die Sicht vom Parkplatz auf den See versperrt wird und schlugen deshalb vor, das Gebäude parallel zum Salettl zu platzieren.

Käfer setzt sich durch

Doch Geschäftsführer Hartberger konnte den Ausschuss davon überzeugen, dass das nicht möglich sei. „Der Platz ist zu klein und zum anderen stehen dort zwei riesige, uralte Kastanien – die sollen auf keinen Fall gefällt werden.“ Man einigte sich auf einen Kompromiss, bei dem die Kaltenbrunn-Bar in der Höhe von 3,15 Meter um zehn Zentimeter auf 3,05 Meter verkleinert wurde. Dieser wurde inzwischen auch von der Gemeinde genehmigt. Was fehlt, ist nur noch die Zustimmung des Landratsamtes.

Doch jetzt meldet sich die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal zu Wort. Sie stützt sich auch hier – genau wie bei ihrem „erfolgreichen“ Protest gegen die Parklätze auf der Wiese oberhalb der Bundesstraße von Kaltenbrunn – auf das Gerichtsurteil des Oberbayerischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2008. Aus diesem Urteil gehe hervor, dass auch das Umfeld eines denkmalgeschützten Gebäudes, wie Kaltenbrunn eines ist, geschützt werden müsse und eingeschränkten Baumaßnahmen unterliege.

Nur weil er „von ungefähr 20,5 Meter auf 15,5 Meter verkürzt wurde“, so die Vorsitzende Angela Brogsitter-Fink, sei das noch lange nicht in Ordnung. Erneut appelliert die Schutzgemeinschaft ans Landratsamt und dessen Vernunft. „So eine „Anstückelung“ kann man doch nicht durchgehen lassen“, entrüstet sich Brogsitter-Finck gegenüber der Tegernseer Stimme. Man überlege derzeit einen Anwalt einzuschalten, der das Gerichtsurteil im Hinblick auf das künftige Biergarten-Erscheinungsbild hin prüfen solle.

Querbau versperrt Blick

Denn nach Meinung von Brogsitter-Fink versperre ein Querbau die Sicht auf den See und umgekehrt: Vom See aus werde die Sicht auf das denkmalgeschützte Gut Kaltenbrunn durch das neue Gebäude erheblich beeinträchtigt. Seitens der Schutzgemeinschaft heißt es:

Und das, obwohl die höchstrichterliche Instanz in Bayern neben dem besonderen Denkmalschutz auch den Erhalt des Charakters und den Erhalt der historischen Bausubstanz vom Gut ebenso gebietet wie die landschaftliche Einbettung.

Sicherlich müsse die Gastronomie mit möglichst viel Leben gefüllt werden, damit sich das ganze rentiere, hält die Vorsitzende den Kaltenbrunn-Betreibern vor. Aber Beispiele aus der Vergangenheit hätten gezeigt, dass es auch anders geht. So hätte es der Wiesseer Gastronom Jupp Brenner beispielsweise gänzlich „ohne ‚Anstückelungen‘ und verändernde Eingriffe in die traditionsreiche Substanz“ geschafft, ein überzeugendes Angebot und eine gute Atmosphäre zu schaffen. „Es war immer voll mit Einheimischen – und Parkplatzprobleme gab es auch keine.“

Ein Biergarten mit „Karibik-Bar-Prägung“ dagegen – zudem noch am landschaftlich eindrucksvollen Tegernseer Nordufer gelegen – sei ihrer Meinung nach nicht der richtige Weg zum Erfolg. Zwar mögen die erneuten Umplanungen den Ansichten des Gmunder Gemeinderats, des Kreisbaumeisters und der oberen Denkmalspfleger entsprechen, aber der Bayerische Verfassungs-Gerichtshof setze da deutlich andere Maßstäbe. Aus dem Urteil von 2008 gehe laut Brogsitter-Fink hervor:

Ziel ist in erster Linie der Erhalt der Anlage in Charakter, historischer Baukonstruktion und landschaftlicher Einbettung.

Gut Kaltenbrunn sei deshalb ein Denkmal, das es zu erhalten gelte. Ebenso erhalten werden müsse der schöne Blick. Aus diesen Gründen fordert die Schutzgemeinschaft das Landratsamt und die Regierung von Oberbayern auf, den erteilten Baugenehmigungen nicht zuzustimmen.

Spielothek in Tegernsee: Immobilienfirma zockt weiter

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Sie lässt nicht locker. Trotz Niederlage vor dem Verwaltungsgericht reichte die BCE Immobilien GmbH erneut einen Bauantrag für eine Spielothek an der Hauptstraße in Tegernsee ein. Doch auch diesmal traf der Spezialist für „Entertainment-Center“ nicht ins Schwarze.

Und wieder lag der Stadt ein Bauantrag für eine Spielothek in den ehemaligen Räumen der Hypovereinsbank-Filiale in der Tegernseer Straße vor.

„Mal wieder“, so Bürgermeister Johannes Hagn (CSU), ging es im Bauausschuss um die „Nutzungsänderung“ der Räume in der ehemaligen Hypovereinsbank-Filiale an der Hauptstraße 15. Die BCE Immobilien GmbH wollte eine erneute Baugenehmigung für eine „mischgebietstypische Spielhalle mit Segafredo Cafe Bar“. Zweimal wurde sie im Vorfeld abgewiesen.

Zuletzt hatte das Unternehmen aus dem schwäbischen Göppingen im Juni eine krachende Abfuhr erlitten. Ihre beim Münchner Verwaltungsgericht eingereichte Klage scheiterte. Verwaltungsrichterin Cornelia Dürig-Friedl stellte damals bei einer Ortsbesichtigung fest, dass die im Bauplan angegebenen Quadratmeter die rechtliche Grenze von 100 Quadratmetern eindeutig überschreiten.

Ein „Formfehler“ beendet erstes Verfahren

Gleichzeitig bemerkte die Richterin, dass auf der „Bauvorlageberechtigung“ der Falsche unterschrieben hatte. Nämlich der Antragsteller und nicht, wie es hätte sein müssen, der Architekt. Was soviel bedeutete wie: Keine Bauvorlageberechtigung, keine Begehung, keine Klage. Aufgrund dieses Formfehlers zog die BCE Immobilien GmbH ihre Klage zurück. Das Verfahren wurde eingestellt.

Der Streitwert belaufe sich auf 57.000 Euro, so Richterin Dürig-Friedl damals und entschied: Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. „Die erste Runde ist durch“, bemerkte ein sichtlich erleichterter Johannes Hagn am Ende der Verhandlung im Juni.

Mehr Wohnraum als Gewerbe im Mischgebiet

Nun folgte die zweite Runde. Statt ehemals Bankkunden sollen nach wie vor Zocker die nun um 50 auf 182 aufgestockten Quadratmeter im Erdgeschoß aufsuchen. Darin sind acht Spielgeräte geplant, sowie Billardtische, Dart-Scheiben, TV-Spielgeräte und Geld-Spielautomaten. Zudem soll noch ein Café-Raum ausgewiesen werden. Bereits vergangenen November hatte der Bauausschuss die Spielothek mit 132 Quadratmetern abgelehnt.

Die Begründung damals war, dass Spiel- und Automatenhallen unter den städtebaulichen Begriff der Vergnügungsstätten fallen würden. Diese seien in Mischgebieten ausnahmsweise zulässig. Voraussetzung sei, dass die Grundfläche nicht mehr als 100 Quadratmeter betragen würde und das Mischgebiet nicht überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt werde.

„Allein aber mit der Fläche von 132 Quadratmetern war die beantragte Fläche zu groß und daher nicht zulässig“, urteilte Koch im vergangenen Jahr. Außerdem war der Bauausschuss der Auffassung, dass das Grundstück nicht in einem Mischgebiet liegt, das überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt wird. Denn mit 61 Prozent würde die Wohnnutzung überwiegen.

Überraschung im Rathaus

„Wir waren sehr überrascht“, gestand Hagn nun, „dass wir diesen Bauantrag wieder vorliegen haben“. Man sei offenbar auf Gerichtsverfahren erpicht, sagte der Rathauschef auf Nachfrage. Die Prüfung des Bauantrags müsse nun wieder durch das Landratsamt erfolgen, erklärte er und verwies detailliert auf die Nutzung des Gebäudes.

So gebe es beispielsweise im ersten Obergeschoß zwei genehmigte Wohnungen und eine Einheit mit drei Büros. Außerdem befinden laut sich laut Hagn in dem Haus noch eine Naturheilpraxis, eine Physiotherapie, eine Rechtsanwaltskanzlei, eine Goldschmiede und weitere zehn Wohnungen. Damit komme man auf mehr Einheiten, als ursprünglich genehmigt waren. Außerdem seien Nutzungsänderungen erfolgt, von denen das Bauamt bislang nichts erfahren habe, so Hagn.

Mit der Vielzahl der Nutzungen werde auch angezweifelt, ob die ausgewiesenen Stellplätze für die vorhandene und beantragte Nutzung ausreichen würden. Da offenbar zu diesem Dauerbrenner vom Bauausschuss alles gesagt war, gab es auch keine Wortmeldungen. Folglich verweigerte er einstimmig „das Einvernehmen zur Baugenehmigung“.

Wieder einmal hat das Landratsamt das letzte Wort und dann womöglich wieder das Gericht. Bis es zu einer Entscheidung kommt, wird derweil italienische Mode in den Räumlichkeiten an die Frau gebracht.

Wohnmobil-Verbot bleibt bestehen

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Die Wohnmobile auf dem Volksfestplatz erhitzten in Gmund die Gemüter. Das Ergebnis der Debatten: ein Wohnmobil-Verbot. Doch Verbote sind ja bekanntlich dafür da, um gebrochen zu werden. Das musste jetzt auch die Gemeinde feststellen.

Trotz Verbot stehen immer noch oft Wohnmobile am Volksfestplatz – nun diskutiert die Gemeinde erneut.

Genau vor einem Jahr gingen die Anwohner des Gmunder Volksfestplatzes auf die Barrikaden. Der Grund: die Anzahl der Wohnmobile nahm immer mehr zu – und die Camper blieben oft nicht nur einen Tag, sondern teilweise eine ganze Woche. Die Anwohner wollten die damit verbundene Lärmbelästigung nicht hinnehmen. Der Druck auf die Gemeinde stieg. Sie entschied sich dafür, ein Wohnmobil-Verbot auszusprechen.

Doch nun kommt das Thema erneut auf. „Ich will niemandem etwas ein- oder ausreden, aber es ist schwierig“, gab Bürgermeister Georg von Preysing gleich zu Beginn der gestrigen Gemeinderatssitzung zu.

Wir haben eigentlich einen klaren Beschluss dazu gefasst, aber jetzt wurde ein Antrag gestellt, dass man zumindest tagsüber Wohnmobile stehen lassen darf.

Für viele Familien sei das Wohnmobil das einzige Fahrzeug „und wenn sie zum See wollen, haben sie keine Parkmöglichkeit“. Von Preysing selbst habe vergangene Woche erst wieder festgestellt, dass sich Einige sowieso nicht an das Verbot halten: „Als ich letztes Wochenende um acht Uhr morgens zum Volksfestplatz gefahren bin, standen dort sechs oder sieben Wohnmobile – die hätten da überhaupt nicht stehen dürfen.“

Deshalb habe er die zuständige Überwachungsfirma angerufen. „Die müssen da strenger kontrollieren.“ Die Gemeinde habe sich damals zur Unterstützung der Anwohner für ein Verbot entschieden. „Ich fühlte mich da ein bisschen an die Nachbarn gebunden.“ Gestern überließ er es den Gemeinderäten, über den aktuellen Antrag zu entscheiden. „Wenn man sicherstellen könnte, dass die Wohnmobile nur tagsüber da stehen und dann wieder fahren, dann wäre es relativ einfach. Aber das bedeutet, man müsste jeden Tag kontrollieren. Das ist ein gewaltiger Aufwand.“

Wohnmobilfahrer sind auch Gäste

Barbara von Miller (SPD) äußerte sich als Erste zu dem vieldiskutierten Thema. Sie sehe in Bezug auf die Kontrollen keinen Unterscheid. „Es ist vollkommen egal, was ich kontrolliere. Beziehungsweise ist es egal, welches Gebot oder Verbot ich ausspreche, ich muss es immer kontrollieren.“ Für sie seien die Kontrollen also kein Faktor für die Entscheidung. Wichtiger für sie sei der touristische Aspekt:

Es geht nicht nur darum, dass Familien nur ein Wohnmobil zur Verfügung haben, sondern es geht auch um die touristische Seite. Es muss für Wohnmobilnutzer möglich sein, in Gmund eine Pause zu machen, einkaufen oder essen zu gehen, eine Runde im See zu schwimmen oder sonst irgendwas. Und das ist derzeit nicht möglich.

Für von Miller sei es deshalb nur logisch, dass man tagsüber am Volksfestplatz stehen bleiben darf. „Man kann ja überlegen, welche Parkplätze dafür sinnvoll wären.“ Ein Raunen ging durch die zahlreich erschienenen Zuhörer – darunter vor allem Anwohner des Volksfestplatzes, die reihenweise seufzten und den Kopf schüttelten. Doch von Miller ließ sich nicht beirren: „Ich glaube, dass wir einen Wohnmobilparkplatz schaffen müssen, weil uns sonst touristisches Budget flöten geht.“

Dr. Otmar Straßmüller (FWG) schloss sich dieser Meinung an – allerdings mit Einschränkungen: „Ich glaube, dass man die Parkplätze differenzieren muss. Die Parkplätze bei Kaltenbrunn/Parksiedlung sind zwar die schönsten, aber ungeeignet für Wohnmobile, weil er zu eng ist.“ Dort wolle er ein Verbot weiterhin bestehen lassen.

‚Kein Unterschied zu Riesen-SUV‘

Ähnlich sieht er es am Volksfestplatz: „Wir haben uns im Hinblick auf die Nachbarn dazu entschlossen, keine Wohnmobile zu erlauben. Das würde ich deshalb auch so beibehalten.“ In Seeglas allerdings sehe er keinen Grund, dort keine Wohnmobile zu erlauben. „Man müsste den Bereich nur entsprechend beschränken, beispielsweise möglichst weit hinten Richtung Gärtnerei.“ Das Gleiche auch auf dem Parkplatz in der Gasse. Georg Rabl (FWG) schloss sich seinem Parteikollegen an:

Ich sehe das genauso. Für mich ist ein Wohnmobilfahrer auch ein Kunde oder Gast wie jeder andere auch. Ich denke, man kann sie nicht einfach ausschließen, nur weil sie ein anderes Fahrzeug fahren. Wo liegt der Unterschied zwischen so einem Riesen-SUV und einem Wohnmobil?

Aus diesem Grund würde Rabl zwar die nächtliche Beschränkung beibehalten, aber von acht bis 22 Uhr die Parkplätze für Wohnmobile öffnen. Für Martina Ettstaller (CSU) seien zwei Bedingungen dafür nötig: „Wenn wir uns dafür entscheiden, dann müssen wir erstens für regelmäßige Kontrollen sorgen, und zweitens die Parkplätze unterscheiden. In Kaltenbrunn/Parksiedlung haben Wohnwägen nichts verloren.“ Nach weiteren Vorschlägen und Details, empfahl Herbert Kozemko abzustimmen.

Bei zig verschiedenen Regelungen – da keman mia in Woid nei. Wenn mia song, dass tagsüber steh derfn und nachts ned, is doch ois guad. Außerdem: es gibt schlechte Wohnmobilfahrer und schlechte Autofahrer – es schafft a oaner mit am gloanan Auto, dass er zwoa Parkplätze blockiert. Deswegen muas ma’s ned komplizierter machn, wia’s eigentlich is.

Georg von Preysing legte vor der Abstimmung jedoch nochmal deutlich fest, dass „keine Infrastruktur extra für Wohnmobile geschaffen wird – weder Aufladestationen noch sonst irgendwas.“ Er gab seinen Gemeinderäten recht, dass der Kaltenbrunn/Parksiedlung Parkplatz zu klein sei. „Ich werde sowieso von Haus aus dagegen stimmen, aber mir wäre es lieber, wenn dieser Parkplatz aus dem Beschlussvorschlag rausgehalten wird.“ Sprich: die Gemeinderäte entschieden über die Parkplätze Seeglas, Volksfestplatz und Gasse.

Schwierige Entscheidung …

Michael Huber (SPD) gab vor der Entscheidung nochmal zu bedenken: „Wir haben uns sehr abgemüht mit dem Thema und jetzt schmeißen wir es wieder umfangreich um. Der ganze Ärger, den es scheinbar unten am Volksfestplatz gab, der wird ja dann tagsüber wieder kommen.“ Bürgermeister von Preysing schlug deshalb vor, über jeden Parkplatz einzeln zu entscheiden – die Gemeinderäte waren einverstanden: „Es geht also darum, dass tagsüber von acht bis 22 Uhr Wohnmobile parken dürfen, keine extra Infrastruktur geschaffen wird und nachts ein Verbot gilt.“

Bei Kaltenbrunn/Parksiedlung stimmten die Gemeinderäte Vier zu Zwölf dagegen. Beim Volksfestplatz wird ebenfalls das Verbot beibehalten (6:10). In Seeglas jedoch stimmte einzig Bürgermeister von Preysing dagegen, die anderen 15 Gemeinderäte waren dafür. In Gasse fiel die Entscheidung ähnlich: 14 zu zwei Stimmen für Wohnmobile am Tag.

Und was ist mit Motorrädern?

Demnach sind künftig die Parkplätze Seeglas und Gasse tagsüber für Wohnmobile nutzbar. „Ja und wos ist mit de Motorradl?“, fragte Geschäftsleiter Florian Ruml von der Seite. „Mei, jetzt fangst du damit a no o“, seufzt von Preysing. Doch nach langer Diskussion über die Wohnmobile, steht diese Entscheidung schnell fest: Einstimmig erlaubten die Gemeinderäte Motorräder auf allen vier Parkplätzen.

Wo genau die Wohnmobile künftig stehen dürfen, soll laut von Preysing nun über den Verwaltungsweg festgelegt werden.

Bremsklotz sind fehlende Ladestationen

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Um vom Dieselskandal abzulenken, setzen Autoindustrie und Bundesregierung nun verstärkt auf die E-Mobilität. Doch mit der Infrastruktur hapert es noch gewaltig – auch im Tegernseer Tal. Die Gemeinde Rottach will handeln.

Neben der Stromtankstelle auf dem Parkplatz gegenüber des Seeforums soll nun eine zweite in Rottach installiert werden.

Auch in Rottach-Egern steigt die Nachfrage nach Strom aus der Ladesäule. Laut Florian Appel vom E-Werk Tegernsee ist der Verbrauch an der Zapfsäule auf dem Parkplatz gegenüber dem Seeforum von einmal 2.000 inzwischen auf 6.000 kWh gestiegen. Bislang würde das E-Werk diesen Strom verschenken, dies könne aber nicht so bleiben.

Er schlug dem Rottacher Gemeinderat vor, dort eine Ladesäule mit dem neuesten Stand der Technik anzubringen. Mit dieser könnte auch ein neues Abrechnungssystem eingeführt werden, damit ein solcher Parkplatz zudem auch nicht beliebig lang blockiert werde, „selbst wenn der Ladevorgang schon längst abgeschlossen ist“. Damit die Abrechnungen vereinheitlicht werden, sei man dabei, mit anderen E-Werken auch außerhalb des Landkreises eine „gemeinsame Gesellschaft“ zu gründen.

Mit einer „interaktiven“ Tegernsee-Ladekarte könnte dann auch jenseits des Tals Strom gezapft werden. Die Vision sei, mit einer solchen Karte oder einer App auch freie Ladekapazitäten zu finden. Das Pilotprojekt dafür sei eine neue Ladesäule am E-Werk an der Hochfeldstraße. „Außerdem wurde ein BMW i3 angeschafft, der später über Car-Sharing auch anderen Talgemeinden zur Verfügung gestellt wird“.

Zweite Säule für Rottach

Für eine zweite Säule in Rottach würde sich der Zentralparkplatz am Drogeriemarkt Müller eignen. Der Zeitpunkt wäre jetzt günstig, da die Bundesregierung ein zweites Förderprogramm auf die Schiene gebracht habe. Von den zirka 12.000 Euro Investitionskosten für eine zusätzliche Säule würden 40 Prozent gefördert werden.

Für beide Säulen, einschließlich der am Seeforum, die nur „ertüchtigt“ werden müsste, würden zunächst Gesamtkosten von ca. 20.000 Euro entstehen. Mit der staatlichen Finanzspritze würden dann noch etwa 12.000 Euro an der Gemeinde hängenbleiben. Entscheidend sei auch die Nähe zu einer Trafostation. „Je näher, umso günstiger“, so Appel.

Warum soll Rottach die Kosten tragen?

Provozierend stellte Vize-Bürgermeister Josef Lang (CSU) die Frage, warum eigentlich die Gemeinde die Infrastruktur für die E-Mobilität aus Steuergeldern finanzieren soll, wenn „das E-Werk später damit das Geschäft macht“. Es genüge doch, wenn Rottach nur den Platz dafür zur Verfügung stelle.

Wir betreiben ja auch keine Tankstelle.

Schließlich könnten auch Reparaturkosten für eine solche Säule anfallen. „Wer zahlt dann?“, so Lang. Appel gab zu bedenken, dass der Stromverbrauch an den Säulen noch nicht die Kosten decken würde. „Die Investitionskosten werden auch in ein paar Jahren noch nicht gedeckt sein“. Deswegen gebe es jetzt die Förderung für eine Kommune.

Im öffentlichen Bereich gehe es jetzt darum, mit gutem Beispiel voranzugehen. Schließlich habe auch die Bundesregierung sich dies auf die „Fahne geschrieben“, so Appel. Bürgermeister Christian Köck (CSU) sieht dies als Beitrag zur Energiewende. „Wir sollten unsere Gemeinde zukunftsfähig halten“. Zudem sei man ein Urlaubsort. Dem müsse man mit Alternativen Rechnung tragen.

E-Mobilität noch nicht zu Ende gedacht

Skeptisch zeigte sich Josef Kaiser (CSU): „Wenn beispielsweise 30 Prozent der Bevölkerung mit einem E-Fahrzeug unterwegs sind, wo soll der Strom herkommen, wie realistisch ist es, dass es dann funktioniert?“. Das Stromnetz dürfte dann wohl „ausgereizt“ sein. Die Ladestationen würden doch für „die große Masse gar nicht funktionieren“.

In die gleiche Kerbe schlug Andreas Erlacher (FWG). Symbolisch wolle er solche Ladestationen, „doch warum sollen wir das tun?“ Für ihn sei dies eine privatwirtschaftliche Frage. Appel setzte auf „entsprechenden Zubau“ und auf die Eigeninitiative der Talbewohner, mit der „Eigenerzeugung von Strom“ für die Batterien. Denn die Aufladung an „Schnelllade-Zapfsäulen“ würde noch „drei bis vier Stunden dauern“. Kaum jemand bleibe so lange an einer Raststätte oder einem Parkplatz, stellte Appel ernüchternd fest. „Das Laden muss zuhause passieren“.

Wer macht den ersten Schritt?

Doch auch hier gebe es Engpässe, beispielsweise in der Klosterwachtstraße in Tegernsee. „Dort wollten die Eigentümer alle eine Lademöglichkeit in der Tiefgarage mit 22kWh. Da waren wir dann bei Kosten für den Netzanschluss von 120.000 Euro“. Bereits bei der Planung von größeren Objekten sollte künftig an Ladestationen gedacht werden, so Appells Apell. Doch 100 Anschlüsse in einer Tiefgarage würden „jedes Maß und Ziel sprengen“.

„Alle Talbürgermeister“, so Köck, „haben schon seit längerem die Idee, ein einheimisches Ladenetz mit dem E-Werk als verlässlichen Partner aufzubauen“. Eine Ladestation in Rottach sei ihm zu wenig, deshalb plädiere er für eine zweite am Zentralparkplatz. Denn dort müsste ohnehin die Beleuchtung mit LED-Lampen nachgerüstet werden, „da wir dort schwach auf der Brust sind“. Irgendjemand müsse mit diesen Zapfsäulen den ersten Schritt machen, so Köck, „sonst wird das nie etwas“. Eine Mehrheit im Gemeinderat von 9:5 Stimmen sah es ähnlich und brachte Appels Konzept auf den Weg.

In Gmund wird’s teurer

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Bisher waren die Saison- und Jahreskarten für die Gmunder Parkplätze vergleichbar günstig. Doch in den Augen der Gemeinde führte das zu unerwünschten Nebenwirkungen. Nun sollen die Preise deutlich steigen.

An schönen Tagen ist der Parkplatz in Seeglas brechend voll – doch nicht nur Badegäste parken dort.

Vor zwei Jahren führte die Gemeinde Gmund Saison- und Jahreskarten für die drei Parkplätze in Seeglas, Gasse und Kaltenbrunn (Parksiedlung) ein. „Wir haben die Jahres- und Saisonausweise eingeführt, weil unter anderem Etliche gesagt haben, dass sie, wenn sie zum Schwimmen nach Seeglas fahren, nicht jedes Mal einen Parkschein ziehen wollen“, erklärte gestern Gmunds Bürgermeister Georg von Preysing.

Doch wie es scheint, sind Badegäste und Wanderer nicht die einzigen, die die günstige Parkmöglichkeit nutzen. „In Wirklichkeit ist es so, dass 90 Prozent, die einen Jahresparkausweis haben, Mitarbeiter von Firmen sind, die dort in der Nähe angesiedelt sind. Die Firmen stellen zu wenig Parkplätze zur Verfügung, sodass also tatsächlich größere Parkflächen durch Mitarbeiter und keine Badegäste belegt sind“, so Preysing weiter.

Preise steigen deutlich

Das will die Gemeinde nun ändern. Wie Kämmerer Georg Dorn auf der gestrigen Gemeinderatssitzung erklärte, sollen die Preise verdoppelt werden. Damals, als die Saison- und Jahreskarten eingeführt wurden, lagen die Kosten pro Karte unter dem talweiten Durchschnitt. Nun sollen sie angeglichen werden, wie Dorn betonte:

Wir haben festgestellt, im Vergleich zu den anderen Tal-Kommunen oder auch überregional, dass wir mit unserem Brtrag weiter drunter liegen.

Das bedeutet zukünftig:

Saisonausweis (1.5. bis 31.10.) für einen Parkplatz wird von 20 auf 48 Euro erhöht.
Saisonausweis (1.5. bis 31.10.) für alle drei Parkplätze wird von 40 auf 96 Euro erhöht.

Jahresausweis für einen Parkplatz wird von 40 auf 96 Euro erhöht. Jahresausweis für alle drei Parkplätze wird von 80 auf 192 Euro erhöht.

Die Preise an den Parkautomaten für stündliches Parken, bleiben gleich.

Bürgermeister von Preysing steht hinter dieser Preispolitik – andere Tal-Kommunen gehen derzeit ebenfalls so vor. Laut dem Gmunder Rathauschef sei das Thema ebenfalls bei der gestrigen Dienstbesprechung der Talbürgermeister behandelt worden. Auch andere Gemeinden wollen gegen die Dauerparker mit höheren Preisen vorgehen. 

Wer ist ‚einheimisch‘?

Doch im Gmunder Gemeinderat gab es nicht nur Zustimmung. Johann Huber (CSU) hatte Bedenken bezüglich des Parkplatzes in der Gasse. „Für den Parkplatz besitzen hauptsächlich einheimische Wanderer die Saison- oder Jahreskarte. Dass auch dort die Preise verdoppelt werden, kommt mir a bissl arg vor.“

Doch von Preysing sah hier keine Möglichkeit, zu differenzieren: „Da ist es genau dasselbe. Die könnten ja auch Fahrgemeinschaften bilden.“ Die Gemeinde habe nur begrenzte Stellplätze in der Gasse und mit den neuen Preisen soll das besser reguliert werden. „Scheinbar lassen dort oben ja auch gern mal Leute ihr Auto stehen – und zwar tagelang.“ Außerdem sei es schwierig, die Preise für die drei Parkplätze zu unterscheiden:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir da einen Unterschied bei den verschiedenen Parkplätzen machen können. Sonst geht’s uns wie am Dobrinth mit der Maut – dann heißt’s, Ausländer müssen genauso viel zahlen wie die Einheimischen. Ich wüsste jetzt nicht, wie man das regeln könnte. Wer ist einheimisch? Wo fängt einheimisch an und wo hört’s auf?

Georg Rabl (FWG) zeigte sich einverstanden mit der Preiserhöhung: „Derjenige, der wirklich so eine Dauerkarte kauft, ist ja oft unterwegs und nach zirka 13 Mal Parken ist er ja schon wieder im Plus. Viele roasen ja zwei mal in der Woche auf’d Neureuth hoch, die haben doch innerhalb von einem Monat den Preis von einer Jahreskarte drin.“

Der Parkplatz

Der Parkplatz bei Kaltenbrunn an einem schönen Sommerwochenende.

Als die Gemeinde damals mit den 20 Euro angefangen habe, sei das ja nur ein erster Versuch gewesen. „Man wusste ja nicht, wie hoch die Naschfrage ist. Aber nachdem es jetzt so viele waren, ist das Missverhältnis schon krass.“ Rabl hält die Preise daher für angemessen. Bürgermeister von Preysing sieht das ähnlich: „Jetzt sag ich mal ganz unverblümt: wer es sich leisten kann, dass er drei Mal in der Woche auf’d Neureuth hochroast, dem geht das Geld nicht aus.“

Gleiche Preise wie in Kreuth

Auf die Frage, wie hoch die Preise denn in anderen Tal-Gemeinden sind, erklärte von Preysing, dass sie in Wiessee teurer und in Kreuth gleich seien. „Aber die Wiesseer haben ja bei vielen Sachen ein höheres Preisniveau wie wir.“ Josef Berghammer (CSU) versteht die moderate Preispolitik in Gmund nicht:

Können wir nicht nachziehen? Ich mein, die Gemeinde hat ja jetzt auch einiges gemacht, unter anderem das Klohaus in der Gass. Ich denk, die Münchner, die zu uns in Tal fahren, können da schon einen Euro oder so mehr zahlen.

Doch für von Preysing gestaltet sich das eher schwierig: „Wir haben versucht, dass wir talweit einigermaßen gleiche Preise haben, aber das ist uns nicht gelungen, weil jeder seine eigene Vorstellung davon hat.“ Die neuen Preise seien nun ein Versuch nach den ersten Erfahrungen. Nachdem die Preisliste nochmals vorgelesen wurde, wurde der Beschluss einstimmig verabschiedet.


Schwerverletzte bei Unfall in Kaltenbrunn

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Zwei Autos stießen heute gegen 14:45 Uhr bei Gut Kaltenbrunn zusammen. Eine 73-jährige Frau übersah beim Herausfahren aus der Einfahrt einen von rechts kommenden Autofahrer. Zwei Personen wurden bei dem Unfall schwer verletzt.

An der Einfahrt auf die Bundesstraße direkt am Gut Kaltenbrunn kam es zu dem Unfall / Archivbild

Beim Herausfahren aus der Einfahrt von Gut Kaltenbrunn übersah eine 73-jährige Warngauerin heute gegen 14:45 Uhr einen von rechts kommenden 69-jährigen Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen, der mit seinem Mercedes auf der Bundesstraße in Richtung Wiessee unterwegs war.

Die Frau wollte mit ihrem Mercedes gerade die B318 geradeaus Richtung Finsterwald passieren, als ihr ein aus Gmund kommendes Auto mit voller Wucht in die Seite prallte. Bei dem Unfall wurden sowohl die Unfallverursacherin, als auch die Beifahrerin im zweiten Mercedes schwer verletzt.

Zwei Personen erlitten diverse Brüche

Beide mussten mit diversen Brüchen per Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Der Fahrer des Mercedes, der mit seiner Frau eigentlich gerade auf dem Weg in den Urlaub war, wurde nach derzeitigen Erkenntnissen nicht verletzt. Durch den Aufprall wurden die beiden Autos so beschädigt, dass im gesamten Kreuzungsbereich Betriebsstoffe ausliefen. Die Fahrbahn musste daher für die Reinigung zeitweise immer wieder komplett gesperrt werden, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Verkehrs führte.

Der Gesamtschaden des Unfalls beläuft sich auf ungefähr 30.000 Euro. Vor Ort befanden sich drei Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Gmund, zwei Rettungswagen, ein Notarzt sowie eine Streife der Wiesseer Polizei.

Solaranlagen ja, aber nicht so

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Vor drei Jahren, mit dem Wechsel auf dem Bürgermeisterstuhl, gelang auch in Tegernsee die Stil-Revolution. Als letzte Tal-Gemeinde erlaubte die Stadt Sonnenkollektoren auf dem Dach. Aber nur auf dem Dach, wie sich in dieser Woche zeigte.

In Tegernsee ist man besonders besorgt um das Ortsbild der Stadt.

Im Sommer 2014 verabschiedete sich die Stadt Tegernsee von den strengen Richtlinien für Solaranlagen auf dem Dach, ob Sonnenkollektoren oder Photovoltaikanlagen. Bis dahin galt eine „Ein-Drittel-Lösung“. Sie besagte, dass nur ein Drittel der Dachfläche für die Sonnenenergie genutzt werden durften.

Damit künftig auf den Dächern nicht alles aus dem Ruder alufe, wurde in der Gestaltungssatzung der Kommune die „Aufständerung“ von Solarmodulen untersagt. Da aber der Tegernseer Lorenz Höß als Antragssteller dies im Sinn hatte, erhoffte er sich vom Bauausschuss eine Ausnahmegenehmigung.

Für sein Haus in der Münchner Straße 2, das unter Denkmalschutz stehe, so Bauamtsleiterin Bettina Koch, plane Höß auf dem flach geneigten Pultdach des rückwärtigen Gebäudes eine Solaranlage. Dort sollten zwei Solarmodule freistehend mit einer Größe von jeweils 2,40 auf 2 Meter und einem Neigungswinkel von 45 Grad errichtet werden.

Dächer in Achenkirch als abschreckende Beispiele

„Zwar dürften“, so Koch weiter, „Solaranlagen auf Dächern montiert werden, wenn sie nicht aufgeständert sind“. Doch solche Anlagen, wie beantragt, gebe es bisher nicht. Ein ähnlich gelagerter Fall sei bereits 2009 vom Bauausschuss abgelehnt worden. Die schon errichtete Anlage musste laut Koch wieder zurückgebaut werden.

Für Rudolf Gritsch (CSU) hat die Entwicklung von Solaranlagen mittlerweile eine Dynamik und eine Verbreitung erreicht, die für ihn jeweils eine „Einzelfallentscheidung“ erfordere. Nach wie vor halte er die Entscheidung für richtig, Anlagen auf dem Dach zu erlauben. Aber er glaube, dass „immer mehr berechtigte Anfragen kommen, wo man bei der Formgebung abweichen muss“.

Denn es sei heute nicht mehr verantwortungsvoll, aus formalen Gründen das Aufbauen von Solaranlagen auf privaten Häusern zu verhindern. Wenn in diesem Fall kein anderes geeignetes Dach verfügbar sei, bei dem man ohne Aufständerung auskomme, dann müsse auch ein Abweichen „von der Gestaltungssatzung“ möglich werden.

Solche Solaranlagen sind in Tegernsee erlaubt, nicht aber aufgeständerte (freistehende) / Beispielbild

Peter Hollerauer (FWG) sah dies anders. Wenn nur aufgeständert werde, um die Leistung der Anlage zu erhöhen, dann könne dies mit einem Modul mehr auch erreicht werden, wenn dann alle Module auf dem Dach liegen würden. „Wenn wir die Aufständerung genehmigen, machen wir ein Fass auf, das wir nicht mehr schließen können“. Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) erinnerte an die abschreckenden Beispiele in Achenkirch. „Das ist ein Albtraum“. Dort sehe man, wie eine Dachlandschaft aussehe, „wenn man quer zum Giebel aufständern darf“.

Deshalb sei er „strikt dagegen“, da man „sonst die Tür nicht mehr“ zubekomme. Zumal im konkreten Fall Antragsteller Höß die Anlagen auch auf der Wiese aufstellen könnte, so Hagn. Seinem Beschlussvorschlag auf Ablehnung folgte die überwiegende Mehrheit – bei einer Gegenstimme.

Stimmzettel von AfD-Kandidaten bleiben gültig

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Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft seit Dienstag gegen den AfD-Kandidaten Constantin Leopold Prinz von Anhalt-Dessau. Ob er seinen Namen korrekt angegeben hat, oder ob es sich hier um eine Straftat handelt, soll noch vor der Bundestagswahl geklärt werden.

Die Stimmzettel zur Bundestagswahl bleiben trotz Zweifel am korrekten Namen von Constantin Prinz von Anhalt-Dessau gültig.

Kreiswahlleiter Michael Herrmann, bis vor kurzem noch Geschäftsleiter von Bad Wiessee, hat nach Rücksprache mit der Landeswahlleitung heute entschieden, dass die Stimmzettel zur Bundestagswahl gültig bleiben, auch wenn noch Unklarheiten um den AfD-Direktkandidaten bestehen.

Denn auf den Wahlzetteln wird er mit dem Zusatz „Dessau“ geführt. Doch der ist nach Ansicht von Juristen nicht Bestandteil seines Namens. Aber für Herrmann ist klar, dass eine mögliche Verwechslung in der Wahlkabine ausgeschlossen sei. Die Staatsanwaltschaft München II, der der Fall erst seit Dienstag auf dem Tisch liegt, prüft, so Pressesprecherin Karin Jung, wie der Zusatz „Dessau“ auf die Wahlzettel geraten ist.

Prinz von Anhalt als gebürtiger Michael Hipp

In dem Ermittlungsverfahren geht es nicht nur um den Verdacht der Urkundenfälschung, sondern möglicherweise auch um eine falsche eidesstattliche Versicherung. Auslöser könnte die falsche „Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages“ sein, die der Tegernseer Stimme vorliegt.

Hier hat der beschuldigte Tegernseer AfD-Kandidat eigenhändig seinen Familiennamen mit „Prinz von Anhalt Dessau“ angegeben. Doch er unterschreibt das Dokument am 20.09.2016 nur mit „Constantin L. P. von Anhalt“. Auch in seinem Führungszeugnis, das am 12.09.2016 in Bonn ausgestellt wurde, erscheint sein Name ohne den Zusatz „Dessau“ wie auf den Wahlzetteln.

Tatsache ist ebenso, dass der „Prinz“ am 17.08.1947 als Bürgerlicher Michael Hipp geboren wurde, was er in seinem Lebenslauf verschweigt. Sein Lebensmittelpunkt ist seit vier Jahren wohl Tegernsee. Hier wohnt der Adelige ganz bürgerlich, in einem Mehrfamilienhaus gegenüber dem Bahnhof. Nach Auskunft der Staatsanwältin könnte das Ermittlungsergebnis noch vor der Wahl vorliegen. Sollte eine Anklage erfolgen, würde dies aber nicht mehr die Aufstellung des „Prinzen“ als AfD-Direktkandidaten verhindern. Die Stimmzettel bleiben gültig.

Waakirchen greift in Hoppe-Verfahren ein

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„Ich weiß nicht, ob wir uns da einmischen sollten“, zweifelte Waakirchens Bürgermeister Josef Hartl am Dienstagabend den Vorschlag von Robert Englmann an. Die Gemeinde sollte zwischen Jungunternehmer Markus Hoppe und Rainer Küppers vermitteln. Am Ende musste sich Hartl einer denkbar knappen Mehrheit beugen.

Die Brauerei-Pläne von Markus Hoppe sorgen für ein paar Bedenken.

Wie berichtet gibt es Einwände gegen die geplante Brauerei von Jungunternehmer Markus Hoppe am Ortseingang von Waakirchen. Rainer Küppers, dessen Grundstück direkt an das von Hoppe gekaufte Areal grenzt, meldet Bedenken an. In der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend standen seine Einwände auf der Tagesordnung.

Schon im August hatte Küppers ein Schreiben an die Gemeinde geschickt, indem er die Vorbehalte gegen das Bauvorhaben begründete. Waakirchens Bauamtsleiter Christoph Marcher verlas nun ein Anwaltsschreiben mit den Details. Darin ging es vorrangig um die Umwandlung des bislang reinen Wohngebietes in ein allgemeines und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Anwohner.

Nachteile für Anlieger

Zur Erklärung: Mit der Genehmigung für Hoppes Brauerei geht gleichzeitig eine Änderung des Flächennutzungsplans einher. Der Gemeinderat hatte beschlossen, den bis dato als reine Landwirtschaftsfläche genutzten Grund in ein allgemeines Wohngebiet zu ändern. In diesem Änderungsverfahren befinden sich die Waakirchner zur Zeit.

„Die Grundstückseigentümer würden dadurch schlechtergestellt werden“, so die Begründung von Küppers` Anwalt. Dabei bezog er sich sowohl auf die neue gebietsspezifische Nutzung als auch auf die damit verbundenen Immissionsgrenzwerte. Allein schon durch die Nähe zur B472 müssten die Grundstückseigentümer „lagebedingt“ mit Lärm rechnen, wiegelte die Gemeinde den Einwand ab.

Was will Küppers wirklich?

Doch welche Einwände hat Rainer Küppers wirklich? Auf Nachfrage bei ihm Anfang September erklärte er gegenüber der Tegernseer Stimme, dass er bereits seit Jahren 300 Quadratmeter von Hoppes Grundstück habe kaufen wollen.

Seit 25 Jahren ist das so mit dem Eigentümer besprochen.

Diese mündlich getroffene Verarbredung habe auch das Geh- und Fahrtrecht beinhaltet, denn die Fläche sei bisher rein landwirtschaftlich genutzt worden. Auch von Verkäuferseite sei immer wieder betont worden, dass eine mündliche Vereinbarung bestehe. Außerdem sei das Landratsamt frühzeitig darüber informiert worden. „Jetzt will man davon nichts mehr wissen,“ so Küppers enttäuscht.

Mit Hoppe habe er auch schon Gespräche geführt. Bisher allerdings ohne Erfolg. Der Bierunternehmer bot ihm daraufhin als Kompromiss 100 Quadratmeter an. Doch damit war Küppers nicht einverstanden. Wenn Hoppe ihm allerdings die gewünschten 300 Quadratmeter abtrete, so wäre er bereit, auf alle Einwände zu verzichten. Das habe er in einem Schreiben mitgeteilt, so Küppers vor ungefähr zwei Wochen. Hoppe dagegen müsste dann seinen Gastronomiebetrieb verkleinern und sieht in den Einwänden eine „klassische Verzögerungstaktik“.

Doch keine Privatsache?

Robert Englmann (CSU) sprach sich nun vor dem Gemeinderat für eine „konstruktive und friedliche Lösung“ in der Angelegenheit aus. Um eine weitere Verzögerung zu vermeiden, stellte er den Antrag, alle Beteiligten an einen „Runden Tisch“ zu holen. Andreas Hagleitner (FWG) hielt es für besser, erst die Meinung des Bauamtsleiters zu hören. Gleichzeitig warnte er davor, ins laufende Verfahren einzugreifen.

Der Waakirchner Gemeinde stimmte mit 10 zu 9 Stimmen für einen Runden Tisch / Archivbild

Ein „Runder Tisch“ habe schon einmal stattgefunden, erklärte Amtsleiter Christoph Marcher daraufhin. Doch damals sei es zu keiner Einigung gekommen. Für Rudi Reber (ABV) steht dagegen fest: „Rainer Küppers war auf der letzten Fraktionssitzung und hat angedeutet, er wäre gesprächsbereit.“ Bürgermeister Josef Hartl zögerte dagegen und erkläte: „Ich weiß nicht, ob wir uns da als Gemeinde einmischen sollten.“ Der gleichen Meinung war Balthasar Brandhofer (ABV). „Wenn es gewünscht ist, sollen die auf uns zukommen. Das ist Privatsache.“

Dass die Angelegenheit mitnichten privat sei, beweise doch der Umstand, dass man sich schon eine halbe Stunde mit dem Thema beschäftige, warf Englmann ein. Es gebe doch genügend rechtliche Schritte, gegen das Bauvorhaben vorzugehen. Mit 10:9 Stimmen wurde der Antrag von Robert Englmann angenommen, alle Beteiligten zu einem „Runden Tisch“ einzuladen. „Dann wird die Gemeinde das wohl machen müssen“, schloss Bürgermeister Hartl den Tagesordnungspunkt ab.

Münchner dürfen Wasser entnehmen

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Seit 19 Jahren soll das Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing vergrößert werden. Dreieinhalb Jahre ruhte das Verfahren. Gestern präsentierte das Landratsamt erstmals den aktuellen Stand sowie das weitere Vorgehen und – einen Kompromiss.

Präsentierten den aktuellen Sachstand zum Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing (von links): Landratsamt-Pressesprecher Birger Nemitz, Frank Skodczinski ( Fachbereichsleiter Wasser, Abfall und Bodenschutz), Landrat Wolfgang Rzehak, Dr. Thomas Eichacker (Abteilungsleiter Umwelt) und Verwaltungsleiter Martin Pemler.

Als „Riesenerfolg“ bezeichnet Landrat Wolfgang Rzehak den mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) ausgehandelten Kompromiss im Ringen um die Vergrößerung des Wasserschutzgebiets Thalham-Reisach-Gotzing. Und der lautet: Ein Drittel der Fläche bleibt Gewerbegebiet.

Damit werde die Wasserschutzfläche deutlich reduziert, so Rzehak bei der gestrigen Präsentation. Die rund 30.000 Quadratmeter können nun als gewerbliche Fläche genutzt werden. Damit komme man der Gemeinde und den Gewerbetreibenden entgegen. Der Schutz des Wassers sei eine staatliche Aufgabe, so Rzehak zu Beginn der Pressekonferenz, zu der nach dreieinhalb Jahres des „Verfahrensstillstands“ geladen wurde.

Die Hintergründe

Drei wesentliche Wassergewinnungsanlagen betreiben die Stadtwerke München: Die Mühltaler Hangquellfassungen im Gemeindegebiet Valley, die Reisacher Grundwasserfassung auf dem Gebiet der Stadt Miesbach und die Gotzinger Hangquellfassung im Gebiet der Gemeinde Weyarn. Seit 19 Jahren strebt der Landkreis an, das Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing zu erweitern, dessen dort gewonnenes Grund- und Quellwasser hauptsächlich die Landeshauptstadt versorgt, aber auch kleinere Gemeinden. Ein „Trinkwasserschutz“ könne langfristig aber nur gewährleistet werden, wenn man dieses Gebiet erweitert.

Durch zahlreiche Proteste von Landwirten, Anwohnern und Gewerbetreibenden wurde das Verfahren zunächst ausgesetzt. Vor allem die Bauern fürchteten, eine Vergrößerung des Wasserschutzgebietes – von bisher acht Quadratkilometern auf achtzehn – würde die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen. Auswirkungen auf ihre Rechte sahen auch die Grundstückseigentümer. Die Gegner kamen zu dem Schluss, dass die Stadtwerke nicht das Recht hätten, im Mangfalltal die Trinkwassserversorgung zu betreiben. Die Altrechte seien ungültig, so behaupteten sie. Aus diesem Grund gäbe es auch keinen Rechtsanspruch auf ein Wasserschutzgebiet.

Seit dreieinhalb Jahren war das Landratsamt nun damit beschäftigt, die vorgebrachten Argumente zu prüfen. Sowohl die „Altrechte“ als auch mögliche Alternativen zur Wassergewinnung. Erst gestern wurden die Erkenntnisse der Öffentlichkeit präsentiert. Diese sind auch auf der Internet-Seite des Landratsamtes abrufbar. „Man wolle jetzt Transparenz schaffen“, so der Landrat. Und er fügte hinzu: „Ich ducke mich nicht weg. Ich setz‘ nichts aus.“ Damit spielte er auf den Vorwurf an, man hätte das Thema „verschleppen“ wollen.

Die Ergebnisse

Dr. Thomas Eichacker, Abteilungsleiter im Fachbereich Umwelt im Landratsamt, erklärten zu den Ergebnissen:

1. Die Altrechte bezüglich der Gotzinger Hangquellfassungen und der Reisacher Grundwasserfassung bestehen, sind aber weder unbeschränkt noch unwiderrufbar. Das heißt, eine Wasserentnahme ist zunächst einmal – so das Wassergesetz aus dem Jahr 1807 – in Ordnung.

Eine Wasserentnahme müsse aber nicht bewilligt werden, so Eichacker. Man könne jederzeit in die Altrechte eingreifen. Man dürfe nur nicht mehr Wasser ableiten, als die Anlagen von 1807 zulassen. Er betonte aber, dass ein Widerruf keinerlei Auswirkungen auf das laufende Wasserschutzgebietsverfahren hätte. Die Altrechte hält Eichacker für unanfechtbar.

2. Mögliche, bessere Alternativen zur Trinkwassergewinnung gibt es nicht. Hauptzweck der „altrechtlichen“ Wasserentnahme sei die Versorgung der Landeshauptstadt München, erklärte Eichacker. Sollte der Fall eintreten, dass die Versorgung fremder Gemeinden einen größeren Umfang einnehmen würde als die Versorgung Münchens, so sei eine Wasserentnahme zu diesem Zweck von den Altrechten nicht mehr umfasst.

Sie dienen lediglich dem Zweck einer öffentlichen, gemeinwohlorientierten Wasserversorgung. Auch eine mögliche Liberalisierung des Wassermarktes oder Privatisierung der Wasserversorgung werde von den Altrechten nicht umfasst.

Es gibt keine Alternativen zur Wassergewinnung

Alternativen zur bestehenden Wassergewinnung habe man zwar geprüft, so Eichacker, dabei sei aber festgestellt worden, dass es keine „besseren“ Möglichkeiten zur Wassergewinnung an anderer Stelle gibt. Zumindest keine, die eine vergleichsweise ähnliche Menge an Wasser liefere, Dritte weniger beeinträchtige, und deren Realisierung „wirtschaftlich zumutbar“ wäre. Auch die Schotterebene habe nicht ausreichend Wasser, um eine dauerhafte Trinkwasserversorgung Münchens sicherzustellen.

Ausgeschlossen wurde auch das südwestliche Voralpenland. Bei einer Entnahme aus Oberflächengewässern wie beispielsweise dem Starnberger See wäre aufgrund der schlechteren Wasserqualität eine weitaus aufwändigere Wasseraufbereitung nötig. Denkbar wäre zwar noch eine Wassergewinnung im Norden Münchens, so Eichacker weiter, aber dafür müsste das Wasser in den Süden gepumpt werden – ein Kostenaufwand in Höhe eines mindestens dreistelligen Millionenbetrages. Wohingegen man sich derzeit das natürliche Wassergefälle zu nutze mache.

Hilfe für Landwirte

Wie Eichacker weiter erklärte, würde man eine „Befreiung vom Verbot landwirtschaftlicher Betriebe“ ebenso festlegen und nach Möglichkeiten und Hilfen für die Landwirte suchen. Im Schutzgebiet selbst wären 27 landwirtschaftliche Betriebe von einer Erweiterung betroffen. Fünf weitere in einer relevanten Zone, in der deren Existenz auf dem Spiel steht, würde man „das Verbot so durchziehen,“ so Eichacker. Er wies darauf hin, dass jedwede Beschränkung durch das Wasserschutzgebiet vom Staat finanziell ausgeglichen werde.

Derzeit befinde man sich zwar in der Planung, aber noch sei kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Sollte es zu einer Ausweisung kommen, so Eichacker, wird es „keinen Landwirt geben, der heute etwas bauen darf, was er morgen nicht bauen darf“.

Landrat Wolfgang Rzehak sprach von einem „Riesenerfolg“, nach „intensiver“ Prüfung Kompromisse für die Betroffenen ausgehandelt zu haben.

Zwei Landwirte, die dort eine Fläche mit Beweidung haben, müssen diese allerdings aufgeben. „Das Beweidungsverbot kann nicht aufgehoben werden. Die Möglichkeit von Wasserverunreinigungen durch Fäkalien wäre zu groß und damit eine Gefahr für das Grundwasser. Deshalb sei das Landratsamt gegen eine generelle Freigabe des Beweidungsverbotes.

Frank Skodczinski, der Fachbereichsleiter für Wasser, Abfall und Bodenschutz, betonte noch einmal, dass es sich hier lediglich um einen „Zwischenbericht“ handele, den man hätte abliefern müssen. Die Ergebnisse selber würden keine Entscheidung bedeuten.

Es bedeutet nur, dass Zweifel ausgeräumt wurden, die bestanden haben.

Ein endgültiger Beschluss falle erst mit Erlass einer möglichen Verordnung. Zunächst würden die Ergebnisse aber erst die Gemeinden bekommen, bevor sie dann im Oktober öffentlich ausgelegt werden. Ist man dann vor Weihnachten mit der Sichtung aller Belange durch, könne man eventuell im April/Mai kommenden Jahres in den Erörterungstermin gehen. Frühestens im Sommer/Herbst oder Winter wäre es möglich, eine entsprechende Verordnung zu erlassen.

Abschließend erjklärte Rzehak: „Unser Wasser ist zu schützen. Trotz notwendiger Erweiterung des Wasserschutzgebietes haben wir es geschafft, für die Betroffenen Kompromisse zu finden. Jetzt haben wir eine Rechtssicherheit – und damit viel für die Betroffenen erreicht.“

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