Holzkirchen, 15.03.2020: Deutschland schließt Grenzen nach Österreich. Kein Zugverkehr nach Salzburg und Kufstein mehr möglich. Züge des Meridian enden und wenden ab Montag in Freilassing bzw. Kiefersfelden.
Wie die Bundesregierung erklärte, sollen ab Montagmorgen die Grenzen zwischen Deutschland und Österreich geschlossen werden. Für die Bayerische Oberlandbahn bedeutet dies, dass die Meridian-Züge mit Beginn des Betriebs am Montag, 16.03. nicht mehr nach Salzburg bzw. Kufstein fahren können. Alle Fahrten enden von Deutschland kommend in Freilassing bzw. Kiefersfelden. Von dort aus wenden die Züge zurück in Richtung München. Aufgrund der Grenzschließung ist auch die Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs (SEV) mit Bussen nicht möglich.
Da weitere Einschränkungen im Bahnverkehr in den nächsten Tagen nicht ausgeschlossen werden können, werden Fahrgäste gebeten, sich vor Reiseantritt auf der Website www.meridian-bob-brb.de oder in den bekannten Onlinemedien zu informieren, ob ihre Fahrt stattfindet.
Nun ist auch die letzte Wahlkarte ausgezählt und die Ergebnisse sind fix. Bayern hat gewählt. Wer wird die Talbürger in den nächsten Jahren vertreten?
Die Wahlen sind geschafft. Die Stimmen sind ausgezählt und das Tegernseer Tal freut sich auf neue Bürgermeister und Gemeinderäte. Doch wie haben die verschiedenen Gemeinden entschieden? Wer wird Bürgermeister und wer sitzt im Gemeinderat?
In Rottach ändert sich nicht viel
Den Chefsessel in Rottach macht Christian Köck (CSU) so schnell keiner streitig. Für den CSU-Bürgermeister fand sich kein Gegenkandidat. Mit 89,61 Prozent der Stimmen wurde dem 48-Jährigen bestätigt, welchen Rückhalt er weiterhin von seinen Bürgern genießt.
Auch im Gemeinderat dominiert die CSU. Ganze neun Plätze konnten sie sich sichern, damit nehmen sie 46 Prozent der Sitze ein. Die Freie Wählergemeinschaft Rottach-Egern ergatterte währenddessen fünf Sitze. Knapp dahinter konnte sich die neue Bürgerliste Ideen Theorie Zukunft (BLITZ) mit drei Sitzen positionieren.
In der Stadt am östlichen Ufer des Tegernsees mussten die Bürger zwischen drei Kandidaten entscheiden. Der derzeitige Bürgermeister Johannes Hagn (CSU), der Volkshochschulleiter Thomas Mandl (SPD) und Michael Bourjau von der Freien Wählergemeinschaft kandidierten für den Bürgermeistersessel.
Schnell wurde klar, wer das Rennen machen würde. Johannes Hagn fuhr 1.126 Stimmen ein, erreichte die benötigten 50 Prozent und hat allen Grund zur Freude. Für Hagn keine große Überraschung. Noch am Wahlabend witzelt er: “Der Vorteil: unser Plakatierer muss nicht mehr ran.” Im Stadtrat von Tegernsee darf sich die CSU über sieben Sitze freuen und die Freie Wählergemeinschaft über vier Sitze. Die Grünen begnügen sich mit zwei Sitzen und die SPD erhält, ähnlich wie in Rottach-Egern, einen Sitz. Hier die Gemeinderatsliste mit allen Namen im Überblick.
Hagn und Mandl sowie der Wahlleiter Staudacher bei der Verkündung der Ergebnisse.
In Wiessee bleibt’s spannend
Nur einen Blick über den See entfernt, am Westufer des Tegernsees, fiel die Wahl nicht ganz so eindeutig aus. Florian Sareiter ist für die CSU als Bürgermeister angetreten und konnte sich 43,42 Prozent der Stimmen sichern. Robert Kühn, der SPD-Kandidat, kann sich über 28,74 Prozent freuen. Johannes von Miller von den Grünen erhält 27,84 Prozent. Mit dem vermutlich knappsten Ergebnis der vergangenen Wahlen zieht Kühn nun in die Stichwahl gegen Sareiter ein.
Auch der Gemeinderat steht mittlerweile fest. Die CSU freut sich über ganze neun Sitze. Die SPD bekommt vier. FWG und Grüne je drei. Und auch die Bürgerliste hat einen Platz im Rat ergattert. Hier die Gemeinderatsliste mit allen Namen im Überblick.
Florian Sareiter zeigt sich gespannt.
Wer wird Hartl’s Nachfolger?
Im Rennen um den Nachfolger des bisherigen Bürgermeisters Sepp Hartl kommt es ebenfalls zu einer Stichwahl. Am 29. März treten Norbert Kerkel (FWG) und Rudi Reber (ABV) gegeneinander an. So konnte Kerkel 958 Stimmen für sich gewinnen und hat damit rund 280 Stimmen mehr als sein Konkurrent. Es bleibt spannend.
Den ersten Platz im Gemeinderat teilen sich in Waakirchen die FWG und die CSU. Beide erhalten fünf Sitze. Die Grünen ziehen mit drei Sitzen in den Gemeinderat, die Bürger und Bürgerinnen für Waakirchen und Schaftlach e. V. (WIR) verbuchen ebenfalls drei Sitze und die Aktive Bürgervereinigung in der Gemeinde Waakirchen e. V. (ABV) darf sich auch über drei Sitze freuen. Die SPD und die Freien Wähler erhalten jeweils einen Sitz. Hier die Gemeinderatsliste mit allen Namen im Überblick.
Stichwahlen auch in Holzkirchen
In Holzkirchen bereitet man sich auf eine Stichwahl zwischen dem CSU-Bürgermeisterkandidat Christoph Schmid und dem Grünen Kandidaten Robert Wiechmann vor. Schmid konnte sich im ersten Durchlauf 37,02 Prozent sichern. Sein grüner Konkurrent geht mit 26,24 Prozent in die Stichwahl.
Im Gemeinderat darf die CSU auf acht Sitzen Platz nehmen, die Grünen folgen mit sechs Sitzen. Die Freien Wähler erhalten fünf Sitze, die SPD bekommt vier. Das Schlusslicht bildet die FDP mit einem Sitz. Hier die Gemeinderatsliste mit allen Namen im Überblick.
Bürgermeister in Miesbach und Landrat
In der Stadt Miesbach steht ebenfalls eine Stichwahl an. Die Wähler müssen sich für einen Bürgermeister entscheiden. In zwei Wochen trifft der CSU-Bürgermeisterkandidat, Gerhard Braunmiller, der 43,14 Prozent stemmte, auf Walter Fraunhofer (SPD/Freie Wähler), der 31,74 Prozent erreichte.
Im Stadtrat der Kreisstadt konnte sich die CSU mit 39,98 Prozent als stärkste Partei etablieren. Als zweitstärkste Partei finden sich die Freien Wähler mit 19,95 Prozent. Nur knapp hinter ihnen finden sich die Grünen mit 18,53 Prozent. Die SPD erhält 15,52 Prozent der Stimmen, die FDP zieht mit 6.02 Prozent in den Stadtrat. Hier die Gemeinderatsliste mit allen Namen im Überblick.
In die Stichwahl zum Landrat für den Landkreis Miesbach steigt in der CSU-Ecke Olaf von Löwis in den Ring und auf der Grünen Ecke der amtierende Landrat Wolfgang Rzehak. Von Löwis liegt aktuell mit rund 36 Prozent vor Rzehak, der auf knapp 27 Prozent der Stimmen kommt. Alle Ergebnisse zum Kreistag gibt es hier.
Kein neuer Bürgermeister, dafür ein neuer Gemeinderat
Von den insgesamt 17 Gemeinden im Landkreis wählten gestern nur Gmund, Kreuth und Irschenberg keinen Bürgermeister. Der Gemeinderat in Kreuth wurde aber sehr wohl neugewählt.
Dort kann die CSU nochmals zeigen, wie beliebt sie im Tal ist. Ganze sieben Sitze werden die Christlich-Sozialen in Zukunft einnehmen. Knapp dahinter folgt ihnen die FWG mit vier Sitzen. Die SPD darf sich in Kreuth über drei Sitze freuen, die Grüne Liste Kreuth zieht mit zwei Sitzen in den Gemeinderat. Hier die Gemeinderatsliste mit allen Namen im Überblick.
Der Technikteufel in Gmund
In der Gemeinde Gmund kämpft man noch mit einem IT-Problem, heißt es auf der Website der Gemeinde. Zumindest die Sitzverteilung des Gemeinderats der Gemeinde Gmund steht vorläufig fest: CSU: 8 Sitze, Grüne: 3 Sitze, SPD: 2 Sitze, FWG: 7 Sitze. “Welche(r) Bewerber(in) dann die Sitze zufallen, kann erst ermittelt werden, wenn das Problem mit der Wahlsoftware behoben ist”, heißt es aus der Gemeinde.
Gestern kam es schon zum zweiten schweren Motorradunfall der Saison. Dabei wurde ein 55-Jähriger schwer verletzt.
Gestern Abend gegen 17:35 Uhr ereignete sich in Sollach ein Verkehrsunfall, bei dem ein Motorradfahrer schwerer verletzt wurde.
Der 55-Jährige aus Bad Feilnbach war mit seiner Maschine auf der Kreisstraße von Unterdarching in Richtung Sollach unterwegs.
Ein 42-jähriger Nissanfahrer aus Valley wollte in Sollach die Kreisstraße überqueren, übersah dabei den herannahenden Motorradfahrer und fuhr in die Kreuzung ein – obwohl er Vorfahrt zu gewähren hatte. Der Motorradfahrer wich dem Nissan aus und kam dabei zu Sturz.
Der BMW-Fahrer verletzte sich dabei schwerer und wurde mit dem Rettungshubschrauber zur Behandlung in eine Münchner Klinik geflogen.
Jenseits von Panikmache ahnen wir: Die Welle rollt heran. Das Corona-Virus ist zur Zeit Herr des Geschehens. Wie wir als Gemeinschaft jetzt reagieren, ist für viele von uns existenziell.
Letzten Sonntag auf der Neureuth – die Redaktion ist sprachlos
Ein Kommentar von Martin Calsow
Es war ein absurdes Bild. Hunderte von Touristen und Ausflüglern in Biergärten und Eiscafés. Die Sonne schien. Und eine Stunde Luftlinie davon entfernt werden in Italien 80-jährige Patienten die Atemmasken vom Gesicht gezogen, um wenigstens 60-Jährige überleben zu lassen. Hier die Ruhe vor dem Sturm, dort der blanke Horror, wo Menschen allein sterben müssen, weil ihre Angehörigen sie nicht besuchen dürfen und weil Ärzte und Pflegekräfte bis zur völligen Erschöpfung damit zu tun haben, Kranke zu versorgen.
Über die Bilder aus dem Bräustüberl mit den vollen Bierbänken regen sich viele Leser auf. Es passt so gut. Die Städter nutzen die „Corona-Zwangsferien“, und hier machen sich viele Wirte nochmal die Taschen voll. Aber das ist zu kurz gesprungen. Für die allermeisten passen die Bilder nicht zusammen: Hier die Idylle, die gesunden Menschen, die eigene Fitness. Dort die Warnungen, die Empfehlungen und die Einschränkungen.
Viele fürchten um ihre berufliche Existenz
Im Journalismus gibt es den Begriff der Text-Bild Schere. Man sieht etwas, aber der Text passt nicht dazu. Wenn man es zynisch auf die Corona-Krise verkürzt, fehlen die Bilder von Särgen und Massenbeerdigungen. Erst wenn die Erkrankungszahlen nach oben schnellen, wenn die Überlastung der Krankenhäuser auch bei uns real wird, werden wohl die Menschen daheimbleiben. So könnte es sein. Denn es steht ja nicht nur die persönliche Freiheit auf dem Spiel. Viele müssen ganz konkret um ihre berufliche Existenz fürchten. Diese Abwägung ist ein schlimmes Dilemma.
Mache ich den Laden dicht, schicke die Mitarbeiter heim? Wann wird das enden? Werde ich im Sommer ohne Arbeit dastehen? Es ist pure Unsicherheit. Das führt zu Fehlern. Besserwisserei hilft nicht, das Klagen über unvernünftige Menschen, das schnell den Ton des Mobs annimmt, ist sinnlos. Wir müssen uns auf Politiker und Experten verlassen, nicht auf Youtube-Videos. Wir sind nicht Einzelne, wir sind eine Gemeinschaft, die vor etwas steht, was wir noch nie in unserem Leben erlebt haben. Gerade wir hier müssen solidarisch sein: Im Tal leben überproportional viele ältere Menschen. Sie müssen geschützt werden.
Bleiben wir daheim …
Zum Schluss ein paar persönliche Anmerkungen: Der Schulunterricht ist nicht ohne Grund ausgesetzt worden. Wenn Teenager in vielen Beziehungen Rechte wie Erwachsene einfordern und oft auch zugestanden bekommen, müssen sie sich auch erwachsen verantwortlich zeigen. Das heißt, sich von Treffen und („Corona“)-Partys freiwillig und aus Verantwortungsbewusstsein fernhalten. Wenn diese Einsicht fehlt, müssen die Erwachsenen ihren Erziehungsauftrag wahrnehmen und ihre Kinder nicht auf Partys gehen lassen. Dazu gibt es keine Alternative, wenn man seine Familie, Freunde und Nachbarn schützen will. Auch wer trotz Quarantäne und Beschluss des Landratsamtes seinen Laden öffnet, agiert im Grenzbereich der Straftat. Corona ist kein Kinderspiel.
Wer aber Ideen hat, wie wir alle unsere Gastronomen, Buchhändler und anderen in den nächsten Wochen helfen können, ist eingeladen, Vorschläge zu machen. Wir verbreiten gern. Auch richtet die TS eine extra Seite ein. Bleiben wir daheim, lernen wir wieder Bücher zu lesen (völlig eigennütziger Vorschlag!), Spiele mit den Kindern zu spielen oder schlicht in Ruhe zu kochen. Einatmen. Ausatmen.
Im Landkreis stehen noch zahlreiche Testergebnisse aus. Es sei also davon auszugehen, dass die Zahl der Infizierten im Landkreis Miesbach in den nächsten Tagen sprunghaft ansteigt. Wie wir uns sonst organisieren, teilt das Landratsamt jetzt mit.
Hier in Miesbach werden Bürger auf Corona getestet
Die Zahl der Personen, die sich mit dem neuartigen Virus SARS-COVID-19 (Coronavirus) infiziert haben, hat sich im Landkreis Miesbach nicht verändert: 40 Personen sind erkrankt, weit über 100 Kontaktpersonen wurden ermittelt. Die Stagnation der Zahlen bedeutet allerdings nicht, dass sich nicht weitere Bürger infiziert hätten. „Viel eher deutet es auf eine Überlastung der Labore hin, die angesichts der enormen Zahl der Abstriche am Limit arbeiten und inzwischen mehrere Tage für Ergebnisse brauchen“, erklärt Sophie Stadler, Pressesprecherin des Landratsamts.
Seit Samstag hat das Gesundheitsamt keine neuen Befunde vom Labor des „Landesamtes für Gesundheit“ erhalten. Es sei also davon auszugehen, dass die Zahl der Infizierten im Landkreis Miesbach in den nächsten Tagen sprunghaft ansteigt, wenn die ausstehenden Laborergebnisse eintreffen.
Vorkehrungen werden getroffen
In der Zwischenzeit trifft die „Koordinierungsgruppe Corona“ unter der Leitung von Landrat Wolfgang Rzehak alle möglichen Vorkehrungen für die zu erwartende Verschärfung der Lage. Ministerpräsident Markus Söder hat gestern den Katastrophenfall für ganz Bayern festgestellt. Ziel ist es, Mittel und Personal auch auf Landkreis-Ebene schneller und einfacher zu verwenden. Diese Situation kennen die Bürger schon aus der Schneekatastrophe. „Viren machen genauso wie Schneemaßen nicht vor Gemeinde- oder Landkreisgrenzen Halt, deshalb macht es Sinn, frühzeitig übergeordnete Strukturen zu schaffen, damit Hilfe aus einer Hand koordiniert werden kann“, so Stadler weiter.
Konkret bedeutet das: Die Koordinierungsgruppe tagt jeden Tag. Mitglieder sind u.a. Vertreter des Gesundheitsamtes, des Katastrophenschutzes, der Landkreisverwaltung, des Krankenhauses, der Notärzte und der niedergelassenen Ärzte. Hier werden alle Maßnahmen koordiniert (z.B. Etablierung des gemeinsamen Testzelts für Gesundheitsamt und Hausärzte). Die Führungsgruppe Katastrophenschutz ist bisher nicht zusammengetreten. Würde sich die Lage akut verschärfen, stünde diese aber bereit. Eine Verschärfung der Lage wäre beispielsweise, wenn verstärkt überörtlich Blaulichtorganisationen zur Krisenbewältigung hinzugezogen werden würden. Landrat Wolfgang Rzehak betont:
Wir machen alles, damit wir vorbereitet sind, wenn sich die Lage verschärft. Ich möchte mich ausdrücklich bei meinen Mitarbeitern und allen, die helfen, diese Krise zu bewältigen, bedanken. Im Landkreis Miesbach halten wir zusammen!
Die größte Herausforderung, sowohl für die Koordinierungsgruppe als wahrscheinlich auch für die Bürger, ist die Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums zu Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie. Die Allgemeinverfügung sei wichtig und hilft dabei, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Allerdings erreicht das Landratsamt eine Vielzahl von Anrufen besorgter Bürger und Geschäftsinhaber, die sich nicht sicher sind, ob sie zusperren müssen, oder die eine Ausnahmegenehmigung wollen. Leider ist die Allgemeinverfügung in vielen Punkten nicht abschließend. Fakt ist: Die in der Allgemeinverfügung nicht aufgeführten Dienstleistungen werden von der Allgemeinverfügung auch nicht eingeschränkt.
Soziale Kontakte auf das unbedingt erforderliche beschränken
Die in der Allgemeinverfügung aufgeführten Dienstleistungen müssen sich streng an die Einschränkungen halten. Ausnahmen werden grundsätzlich nicht erteilt, außer für lebenswichtige Dienstleistungen. Selbstverständlich steht es Ladenbesitzern frei, beispielsweise telefonische Beratungen anzubieten, wenn der Laden geschlossen bleibt.
Zum Schutz aller bittet die Koordinierungsgruppe dringend darum, nur lebensnotwendige Dienste und in Anspruch zu nehmen und soziale Kontakte auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Die Koordinierungsgruppe appelliert: Helfen Sie mit, die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 im Landkreis Miesbach einzudämmen. „Bitte handeln Sie verantwortungsvoll für sich und Ihre Mitmenschen! Alle Informationen, Kontakte und weiterführende Links sind auf der Seite www.landkreis-miesbach.de/Bürgerservice/Aktuelles/Coronavirus gesammelt“, so Stadler abschließend.
Aufgrund der Corona-Krise sind in Bayern seit dem 13. März alle Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Für zahlreiche Eltern eine enorme Herausforderung. Doch manche von ihnen haben Anspruch auf eine Kinder-Notbetreuung. Diese Kriterien müssen erfüllt sein.
Viele Kinder lernen derzeit zu Hause. Denn Schulen, Kindergärten und Krippen bleiben vorerst bis zum 19. April geschlossen.
Seit vergangenen Freitag gilt in ganz Bayern ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat dies in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit einer Allgemeinverfügung aufgrund der Corona-Pandemie am 13. März erlassen.
Demnach bleiben Kindergärten, Schulen oder andere Betreuungseinrichtungen vorerst bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen. Dies stellt viele Eltern und Erziehungsberechtigte vor eine enorme Herausforderung. Denn was ist beispielsweise mit Kindern von Ärzten, Krankenschwestern oder auch freiwilligen Feuerwehrleuten? Für solche Fälle wurde eine Notbetreuung eingerichtet.
Diese Eltern haben Anspruch auf Notbetreuung
Diese Notbetreuung gilt für Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der sogenannten “kritischen Infrastruktur” tätig sind. Diese Berufe beschränken sich allerdings nicht nur allein auf das Gesundheitswesen oder die öffentliche Sicherheit. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat die Bereiche der kritischen Infrastruktur heute erweitert. Der Anspruch auf Notbetreuung gilt seither für Einrichtungen …
der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege
der Behindertenhilfe sowie Kinder-und Jugendhilfe
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf)
des Personen- und Güterverkehrs
der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation)
der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung
Voraussetzung für die Notbetreuung ist zudem, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. In Fällen, in denen nur einer der beiden Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, besteht kein Anspruch auf Notbetreuung. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn der alleinerziehende Elternteil zur genannten Gruppe gehört. Die Einrichtungen können sich in Zweifelsfällen eine Bescheinigung der Arbeitgeber oder eine vergleichbare Bescheinigung (z.B. bei Selbstständigen) vorlegen lassen.
Dort werden Kinder ohne Krankheitssymptome betreut
Die Kinder werden dann in der Einrichtung betreut, die sie gewöhnlich besuchen. Jede Kindertageseinrichtung, wie beispielsweise Schulen, Kindergärten und Krippen, stellt eine entsprechende Betreuung sicher. Eltern, die ihren berechtigten Anspruch auf Notbetreuung wahrnehmen wollen, geben dieses ausgefüllte Formular bei der entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtung ab. Die Mitarbeiter dort werden sich dann um die Weiterleitung kümmern.
Wichtig ist hierbei, dass die Kinder folgende Voraussetzungen erfüllen:
das Kind weist keine Krankheitssymptome auf
das Kind war nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und das Kind weist keine Krankheitssymptome auf
das Kind hat sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert-Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist (hier tagesaktuell abrufbar) oder seit seiner Rückkehr aus diesem Risikogebiet sind 14 Tage vergangen und es zeigt keine Krankheitssymptome.
Bayerns Familienministerin Carolina Trautner erklärt: „Die Gefahr, dass sich Infektionen innerhalb von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten ausbreiten, ist besonders hoch.“ Sie appelliere daher an alle Eltern, „die Notbetreuung nur im Ausnahmefall zu nutzen. Dies dient dem Schutz der eigenen wie auch dem der anderen Kinder und dem der Erzieherinnen und Erzieher.“
Am Montag wurde in Bayern der Katastrophenzustand ausgesprochen. Es gelten zahlreiche Regelungen für Einzelhandel, Gastronomie und Gewerbe. Dennoch suchen einige wohl immer noch nach einem Schlupfloch. Wir wollen Klarheit schaffen.
In der Rottacher Seestraße kontrollierte die Polizei heute Vormittag, ob die Läden geschlossen sind.
Aufgrund des sich weiter ausbreitenden Coronavirus wurde das öffentliche Leben in Bayern stark eingeschränkt. „Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet, sodass die WHO am 11.03.2020 das Ausbruchsgeschehen als Pandemie bewertet hat“, heißt es in der Begründung der Allgemeinverfügung. „Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern.“
Wie bereits bekannt, sind vor allem ältere Personen und Menschen mit Grunderkrankungen stark gefährdet und können an dem Virus sterben. „Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten, noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann.“
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat daher klare Regelungen für das öffentliche Leben beschlossen. Doch noch immer herrscht teilweise Verwirrung. Wann dürfen denn nun Restaurants öffnen? Dürfen Friseure weiterhin Kunden betreuen? Und können Regionen für Touristen geschlossen werden?
In Abstimmung mit dem Landratsamt Miesbach wollen wir unsere Leser erneut über die wichtigsten Regelungen informieren.
Freizeitgestaltung:
Seit gestern ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, untersagt. Hierzu zählen insbesondere
Sauna- und Badeanstalten, Wellnesszentren und Thermen
Tagungs- und Veranstaltungsräume
Clubs, Bars und Diskotheken
Spielhallen, Vereinsräume und Sporthallen
Kinos, Theater, Museen und Bibliotheken
Sport- und Spielplätze sowie Tierparks
Fitnessstudios und Tanzschulen
Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.
Noch gilt in Bayern keine Ausgangssperre. Allerdings appellieren Politiker wie auch Experten seit Tagen, den Kontakt zu anderen Menschen so gut es geht zu vermeiden. Zwar sind Spaziergänge an der frischen Luft durchaus förderlich für das Immunsystem, allerdings sollte auch hier der nötige Sicherheitsabstand zwischen den Personen eingehalten werden.
So sah es heute Nachmittag um 14 Uhr in Seeglas aus.
Dass sich daran allerdings viele Menschen nicht halten, zeigen aktuelle Bilder aus Seeglas. Dort ist der Parkplatz teilweise voll, Menschen finden sich in Grüppchen auf den Wiesen zusammen und toben mit ihren Kindern auf dem Spielplatz. Daher der Appell nochmal an alle Bürger: Bleibt zu Hause, soweit es möglich ist!
Gastronomie, Hotellerie und Tourismus:
Ab heute dürfen in der Gastronomie nur noch Speiselokale und Betriebskantinen von 6:00 bis 15:00 Uhr öffnen. Es muss sichergestellt sein, dass sich in einem Raum maximal 30 Personen aufhalten, mit jeweils einem Abstand von mindestens 1,5 Metern. Es gibt Kontrollen, die die Umsetzung der Maßnahmen überprüfen. Später am Tag können Lokale noch Speisen “to go” verkaufen oder ausliefern.
Hotels dürfen in Bayern weiterhin geöffnet bleiben – allerdings nicht mehr für Touristen. Wer in einem Hotel übernachten möchte, muss nachweisen, geschäftlich zu reisen. Zahlreiche Hotels haben allerdings mittlerweile ihren Betrieb eingestellt, so zum Beispiel auch das Bachmair Weissach Spa & Resort. Neben Hotel-Übernachtungen für Touristen sind auch Reisebus-Touren sowie Stadt- und Landschaftsführungen, wie beispielsweise durch das Tegernseer Tal, verboten.
Allerdings strömen derzeit weiter zahlreiche Tagestouristen zu uns in die Region. Wie wir als Redaktion, aber auch viele unserer Leser am vergangenen Wochenende beobachten konnten, wollten tausende Tagestouristen das schöne Wetter wieder am Tegernsee oder Schliersee genießen. Währenddessen wurden beliebte Ausflugsziele wie Sylt, Föhr und andere Inseln für den Tourismus gesperrt. Auch Schleswig-Holstein riegelt ab dem 18. März komplett ab. Seit heute dürfen Touristen Schleswig-Holstein nicht mehr betreten.
Einzelhandel und Dienstleister:
Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Ausnahmen gelten nur für:
Lebensmittelhandel
Getränkemärkte
Banken
Apotheken
Drogerien
Sanitätshäuser
Optiker
Hörgeräteakustiker
Post-Filialen
Tierbedarf
Bau- und Gartenmärkte
Tankstellen
Reinigungen
und der Online-Handel
Auch Ärzte sowie Physiotherapeuten u.Ä. dürfen weiter öffnen. Allerdings empfiehlt es sich, nicht unbedingt wichtige Termine zu verschieben. Für viel Verwirrung sorgte auch die Frage, ob Friseure und andere Handwerksbetriebe in Bayern nun geöffnet bleiben oder nicht. Bisher gilt: Solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern, auch unter den Kunden, eingehalten wird, dürfen Handwerksbetriebe sowie Friseursalons weiter offen bleiben.
Veranstaltungen:
Seit gestern sind Veranstaltungen und Versammlungen landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen. Wichtig hierbei zu betonen, dass sämtliche Teilnehmer an solch privaten Veranstaltungen einen persönlichen Bezug, beispielsweise durch die Familie oder den Beruf, zueinander haben sollten. Dennoch wird grundsätzlich geraten und dazu aufgerufen, soziale Kontakte weitestgehend zu vermeiden.
Vor allem vor sogenannten Corona-Partys wird gewarnt. Erst kürzlich trafen sich rund 100 Jungendliche im Nürnberger Stadtpark zum Feiern und ließen dazu eine mit Generatoren betriebene Musik- und Lichtanlage laufen. Bei einer “Corona-Party” in Schwabach waren es rund 50 Jugendliche in einem Skater-Park. Die Polizei musste in beiden Fällen die Partys beenden und Platzverweise erteilen. „Sorry, aber das geht gar nicht“, erklärte hierzu Ministerpräsident Markus Söder gestern. Wer in diesen Tagen die Vorgaben bewusst ignoriere, soziale Kontakte einzudämmen, gefährde sich selbst und auch andere.
Blauer Himmel, wenige Wolken. 17 bis 20 Grad am Tegernsee. Bei Euch in München ist das die meteorologische Aufforderung, zu uns zu kommen. Aber macht das bitte nicht. Bleibt daheim! Ein Appell der (meisten) Talbewohner an alle, die kommen wollen und alle, die noch nichts verstanden haben.
Du hattest einen Job. Daheimbleiben…
Ein Kommentar von Martin Calsow:
Die Neureuth hat geöffnet, die Aueralm ebenso. Die Schwarzentenn ist geschlossen. Siebenhütten hat der Bogner Joe wieder dichtgemacht. Unklare Verhältnisse bei uns. Almwirte haben Angst. Wollen, bevor alles dichtgemacht wird, noch einmal Umsatz machen und ihre Mitarbeiter beschäftigen. Und ja, sie halten sich an die aktuellen Vorgaben.
Von 6 Uhr bis 15 Uhr dürfen sie geöffnet bleiben. Noch! Aber wir alle wissen: Wenn wir Gruppen zulassen, wenn wir Menschenansammlungen fördern, steigt das Risiko einer Ausgangssperre, eine, die über einen langen Zeitraum gehen kann. Keiner will das. Denn dann wird alles zum Erliegen kommen.
Zur Zeit passt es gar nicht
Für uns im Tal heißt das: Nur wenn wir alle daheimbleiben, nur die allernötigsten Außenkontakte haben, reduzieren wir das Risiko. Das ist nicht schwer zu verstehen. Geht nicht auf die Almen, bleibt daheim! Macht keine neuen Kindergruppen auf. Wenn also die Kinder nicht auf die Spielplätze gehen dürfen, gilt das auch für die Rentner, Versehrte und Handwerker.
Achja, meine lieben Steckäplattl-Freunde: Es ist warm, das Gras langsam grün. Also wird geworfen? Falsch. Richard, Beni, Peter, Sepp, Dirk und auch die Anfänger vom anderen Seeufer: Bleibt daheim. Sonst reduziert ihr eure Mannschaftsgröße auf sehr tödliche Weise. Will doch keiner, dass ihr auch noch Preissn fragen müsst, ob sie mitspielen.
Und liebe Senioren: Wenn alle daheimbleiben, um Euch als Risikogruppe zu schützen, wäre es fein, wenn ihr Euch nicht in Scharen vor Eisdielen und Cafés klumpt. Macht einen doofen Eindruck und motiviert nicht so. Für unsere Gäste aus Erding, München oder Ebersberg muss gelten: Lasst das Cabrio in der Garage, radelt im Englischen Garten oder legt die Yogamatte auf eurem Balkon aus. Noch eine äußerst privilegierte Gruppe will ich nicht vergessen. Liebe von Mutti und Papi unterstützte Studenten aus Augsburg, Freising und München: Nur weil der Staat aus reiner Fürsorgepflicht Eure Fakultäten geschlossen hat, müsst ihr nicht auf die Almen in WG-Stärke hinaufbüffeln. Wir haben sonst gern Gäste, aber zur Zeit passt es gar nicht.
Gestern Abend kam es zu einem Unfall auf der A8. Ein LKW kam von der Straße ab. Die Bergung läuft immer noch.
Gestern Abend gegen 23.30 Uhr ist ein Sattelzug auf der A8 in Fahrtrichtung München auf Höhe Otterfing von der Fahrbahn abgekommen. Der LKW stand neben der Leitpanke im Grünstreifen.
Geladen waren 24 Tonnen Mörtelmasse und Kühlschränke. Die Fahrerin war eine 23-jährige Frau. Sie sei von einem PKW geschnitten worden und so von der Fahrbahn abgekommen. Die Fahrerin und ihr Begleiter wurden nicht verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 10.000 Euro.
Aktuell wird vom THW die Ladung des LKW umgeladen. Mit einem Radlader werden über den Grünstreifen die Paletten aus dem Sattelauflieger entladen. Für das sichere Arbeiten wurde an der Unfallstelle der rechte Fahrstreifen gesperrt. Bislang gebe es keine Verkehrsbehinderungen. Für 10 Uhr ist dann geplant, den Sattelzug mit zwei Mobilkränen wieder auf die Straße zurückzuheben.
Das Corona-Virus bestimmt unseren Alltag. Trotzdem gibt es auch Positives zu berichten. Viele Büger im Tegernseer Tal tun sich zusammen und helfen einander. Wir haben eine Übersicht.
Wer hilft wem? Wir haben die Übersicht
Die schlechten Nachrichten prasseln derzeit gefühlt 24 Stunden am Tag auf einen ein. Es herrscht bei vielen Menschen ein mulmiges Gefühl – auch teils bei uns in der Redaktion. Wir wollen daher zwischendurch die Zeit nutzen, um auch auf positive Dinge aufmerksam zu machen.
Denn während Einige noch immer den Ernst der Lage nicht verstehen oder akzeptieren wollen, zeigen sich auf der anderen Seite immer mehr Menschen solidarisch und wollen vor allem älteren Personen und anderen Risikogruppen eine Unterstützung bieten.
Talweite Facebook-Gruppe
Ob ein kleiner Plausch am Telefon oder Besorgungen erledigen – die Hilfsangebote werden täglich mehr. Wie groß die Solidarität hier im Tal ist, zeigt unter anderem die von Michael Strauß aus Bad Wiessee gegründete Facebook-Gruppe #tegernseehältzusammen. Die Gruppe bringt mittlerweile über 1000 Menschen zusammen, die Hilfe anbieten oder brauchen. Wer keinen Facebook-Account hat, kann sich unter 08022-706563 bei Strauß melden.
Nachbarschaftshilfe bietet talweit Erledigungen an
Anlässlich der Corona-Krise erweitert auch die Nachbarschaftshilfe Tegernseer Tal ihr Angebot. Wie der Vorsitzende der Nachbarschaftshilfe Pfarrer Weber mitteilt, baut der Verein das Angebot für Einkaufsfahrten aus. Wer Einkäufe oder Erledigungen benötigt, kann sich ganz einfach und unbürokratisch bei Leiterin Ariane Friedrich und ihrer Einsatzleitung melden und eine Liste der gewünschten Artikel am Telefon durchgeben. Die Einkäufe werden dann von den Helferinnen und Helfern vor die Tür gebracht. Die genauen Modalitäten werden telefonisch besprochen. Sie erreichen die Nachbarschaftshilfe unter 08022-706563.
So helfen die Gemeinden
In den Gemeinden hat man sich ebenfalls Gedanken um Hilfeleistungen gemacht. Wie Rottachs Bürgermeister Christian Köck erklärt, organisiert Marille Tipolt als Seniorenbeauftragte Einkäufe und Erledigungen für ältere Menschen. „Sollte es noch weitere Maßnahmen geben, werden wir natürlich auch seitens der Gemeinde reagieren und dementsprechend handeln. Wichtig ist im Moment, dass man einfach mal das eigene Vergnügen hinten anstellt.“
In der Gemeinde Bad Wiessee kümmert sich Karen Lange vom Sozialamt um die Senioren, „die vielleicht aktuell niemanden haben“, so Wiessees Bürgermeister Peter Höß. Oftmals sei es schon gut, sich einfach bei älteren Menschen zu melden und sich auszutauschen. „Da kann jeder drüber nachdenken, ältere und vielleicht einsame Menschen mal anzurufen und einfach mit ihnen zu reden. Auch Bürger, die vielleicht selbst zur Risikogruppe gehören, aber gerne helfen wollen.“
In Kreuth wurde nach Angaben von Bürgermeister Josef Bierschneider auf der Gemeindeseite bereits Angebote von Liefer- und Einkaufsservices veröffentlicht. „Diese ergänzen wir, wenn uns weitere Angebote gemeldet werden.“ Hier geht’s zur Kreuther Website.
Die TS hilft lokalen Geschäften und Risikogruppen
Auch wir von der TS wollen unseren Beitrag leisten und haben deshalb eine eigene “Corona-Hilfe Tegernsee” eingerichtet. Auf dieser Seite bündeln wir sämtliche wichtigen Informationen und Hilfsangebote. Besonders kleine Läden im Tal, Bäckereien und sogar Parfümerien bieten mittlerweile einen Lieferservice an.
Wir rufen daher dazu auf, sich solidarisch mit den lokalen Händlern zu zeigen und vielleicht nicht bei großen Supermarktketten und anderen Plattformen online zu bestellen, sondern das Hilfsangebot unserer Läden am Tegernsee in Anspruch zu nehmen: Sich einfach bequem Lebensmittel und andere wichtige Dinge aus der Nachbargemeinde liefern lassen. 🙂
Uns ist bewusst, dass wir als Online-Plattform oftmals gerade die ältere Generation nicht immer erreichen können. Also zögern Sie nicht und informieren Sie Nachbarn, Familienmitglieder und Bekannte über die Hilfsangebote im Tal. Hier kommen Sie zu unserer Webseite, die regelmäßig mit neuen Hilfs- und Lieferangeboten aus der Region erweitert wird.
Mitdenken, Stress ablenken!
Einzelhändler, aufgemerkt. Bringt uns Eure kreative Ideen und wir posten sie, zwingen unsere Leserschaft zum Kauf.
So, Wetter ist schön. Aber viele von uns stehen bald vor dem Ende. Einzelhändler müssen bangen, die nächste Miete zu zahlen. Also wird nicht herumgejammert und bedauert, sondern geholfen. Wir kaufen ein, so lange es geht. Bücher, Parfum, Essen. Was auch immer. Deshalb an alle Einzelhändler des Tals: Schickt uns Eure Ideen, wie man als Corona-geplagter Talbürger bei euch für Umsatz sorgen kann. In der Not stehen wir zusammen. Ankaufen gegen Pleite.
Jeden Tag machen wir dann auf drei Ideen aufmerksam – unser Kreativtexter spitzt schon den Griffel. Also, auf geht’s! 💪
Im Tal heulen Sirenen auf. Der Grund: Nach ersten Informationen soll in Bad Wiessee ein alter Gastank beschädigt worden sein. Die Straße ist ab dem Hotel Bussi Baby Richtung Rottach komplett gesperrt. Mehrere Fahrzeuge und Einsatzkräfte sind vor Ort.
In Wiessee soll ein alter Gastank beschädigt worden sein.
Krankenwagen, Notarzt, Feuerwehren – vor wenigen Minuten heulten mehrere Sirenen durch das Tal. Wie die Polizei nun auf Nachfrage mitteilt, soll in Bad Wiessee ein alter Gastank bei Bauarbeiten beschädigt worden sein. Die Feuerwehr riegelt den Bereich großräumig ab.
Die Hauptstraße ist auf Höhe des Söllbachs und beim Hotel Bussi Baby komplett gesperrt. Für den Verkehr gibt es kein Durchkommen mehr. Weitere Informationen folgen auf der TS. Allerdings gab die Polizei zu verstehen, dass der Einsatz längere Zeit dauern könnte.
Bilder, wie die auf der Neureuth sollen sich nicht wiederholen, findet Landrat Wolfgang Rzehak. Im Schnee-Katastrophenfall vor einem Jahr hat er sich als Macher gezeigt. Jetzt will er alles tun, damit der Landkreis Miesbach gut durch die Corona-Krise kommt. Im TS-Interview erklärt er die aktuelle Lage. Weiterlesen...
Das Bayerische Oberland hat eine rasante, wirtschaftliche Entwicklung hingelegt und sich im Zuge des digitalen Wandels zu einer wichtigen Dienstleistungs- und Industrieregion entwickelt. Für viele Unternehmen ist die am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Kassensicherungsverordnung aus diesem Grund äußerst relevant. Wir klären die wichtigsten Fragen, die die neue Regelung betreffen.
Was ist die Kassensicherungsverordnung und auf wen trifft sie zu?
Die Kassensicherungsverordnung, kurz KassenSichV, wurde vom Finanzministerium verabschiedet und ist seit Anfang dieses Jahres gültig. Sie richtet sich an alle deutschen Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen. Die sollen durch die neue Gesetzgebung im Rahmen der Fiskalisierung die Manipulation von Datenaufzeichnungen verhindern. Nach Angaben des Online-Magazins Oberland.de ist der Dienstleistungssektor für 67 Prozent des wirtschaftlichen Ertrags in der Region verantwortlich. Das produzierende Gewerbe trägt zu 32 Prozent zum Wirtschaftswachstum bei und die Landwirtschaft macht nur einen Prozent aus. Man kann also davon ausgehen, dass ein beachtlicher Teil der Firmen im Oberland nicht ohne elektronische Kassensysteme auskommt.
Was müssen Unternehmen im Zuge der KassenSichV beachten?
Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen sind dazu verpflichtet, eine Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, in das System einzubauen. Die durch die Kasse gespeicherten Daten werden auf die TSE übertragen. Diese erstellt eine einmalige Signatur durch das Blockchain-Prinzip und kann dem Ändern oder Löschen von Daten auf diese Weise entgegenwirken. Auf Wunsch kann das Finanzamt die Aufzeichnungen einsehen und Datenbetrug nachgehen beziehungsweise unterbinden.
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Zudem wurde die Belegausgabepflicht eingeführt. Ab Anfang des Jahres muss jeder Bon dem Kunden unmittelbar nach dem Geschäftsvorfall verfügbar gemacht werden. Unternehmen sollten dabei beachten, dass der Beleg bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Es ist wichtig, dass unter anderem Name und Anschrift des Unternehmens, die Transaktionsnummer sowie die Seriennummer des Aufzeichnungsgeräts auf dem Bon zu finden sind. Offene Ladekassen sind von der Belegausgabepflicht befreit.
Worin unterscheiden sich reguläre Registrierkassen von iPad-Kassensystemen bei der Implementierung der TSE?
Bei Kassen mit USB-Port kann die TSE als Hardware direkt angeschlossen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Datenspeicherung von Transaktionen damit gestört wird, ist hier sehr gering. Anders sieht das bei iPad-Kassen aus. Da sie keinen USB-Anschluss besitzen, muss die besagte Signatur hier durch eine Funkverbindung hergestellt werden. Mit iPad-Kassensystemen, wie beispielsweise jene von Tillhub, kann man aber seine Daten direkt in der Cloud abspeichern. Die TSE Kasse funktioniert branchenübergreifend und kann für diverse Unternehmenskonzepte angepasst werden – selbst für mobile Food Trucks. Für das kulinarische Festival Street Food Oberland in Schongau mit seinen mobilen Ständen und Trucks gibt es zum Beispiel passende Lösungen, die mit der KassenSichV konform sind.
Bis wann müssen Unternehmen die Sicherheitseinrichtung integriert haben?
Die elektronischen Registrierkassen müssen bis zum 30. September 2020 manipulationssicher gemacht werden. Dazu gehört laut GASTGEWERBE-Magazin auch, dass die TSE vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Inbetriebnahme zertifiziert werden muss. In Deutschland schätzt man, dass rund 2,1 Millionen Kassen den Zertifizierungsprozess benötigen. Kassensystemen, die im Zeitraum vom 26. November 2010 und dem 31. Dezember 2019 angeschafft wurden und aus technischen Gründen nicht an die neue Gesetzgebung angepasst werden können, wird eine weitere Schonfrist bis Ende 2022 gewährt. Danach können Unternehmen bei Nicht-Implementierung mit hohen Strafen rechnen.
Der Vorschlag zu den Parkgebühren und -zeiten in Gmund ist da. Auch am Bahnhof wird man künftig nicht mehr ganz umsonst parken dürfen.
So leer wie diesen Parkplatz findet man selten einen in Gmund. / Quelle: Archiv
„Im September hatte der Gemeinderat beschlossen, dass öffentliche Parkplätze in Gmund bewirtschaftet werden sollen.” So startete Bürgermeister Alfons Besel (FWG) die Gemeinderatssitzung am Dienstagabend. Damals hatte man erkannt, dass die Parkraumbewirtschaftung eine wichtige Stellschraube sei und man einen enormen Parkdruck habe. Offenbar parken immer mehr Pendler aus anderen Gemeinden in Gmund, weil in deren eigenen Wohngemeinden Gebühren erhoben werden.
Parken innerorts – auf Pendler- und Wanderparkplätzen – das kostet’s
Konkret geht es um‘s Parken auf folgenden öffentlichen Parkplätze künftig zu bewirtschaften und Parkgebühren zu erheben: Bahnhalt Moosrain, Bahnhalt Finsterwald, Mangfallstraße, Viehhallenplatz sowie Bahnhof Gmund. Auf den beiden letzteren kann man momentan noch kostenlos parken. In der Fraktionssprechersitzung Ende Januar wurden gebührenpflichtige Parkzeit, Gebührenhöhe und -staffelung diskutiert. Ebenso war über die bisherige Gebührengestaltung an den Wander- und Freizeitparkplätzen beraten. Nun kam der Umsetzungsvorschlag auf den Sitzungstisch.
Innerörtliche Parkplätze (See/Viehhallenplatz, Mangfallstraße, beim Ludwig-Erhard-Platz und bei Wiesseer Straße 16/Raiffeisenbank) sollen täglich gebührenpflichtig sein von 8 bis 18 Uhr und mit folgenden Gebühren: zwei Stunden frei, danach je angefangene halbe Stunde 50 Cent, Tagesticket 5 Euro, bei einer Höchstparkdauer von drei Tagen zu 15 Euro.
Pendlerparkplätze an den Bahnhaltepunkten Gmund/Bad Wiesseer Straße, Finsterwald/Bernöckersiedlung und Moosrain/Bahnhofstraße sollen täglich gebührenpflichtig sein von 0 bis 24 Uhr und mit folgenden Gebühren: 1 Euro pro Tag, Parkdauer maximal eine Woche, Wochenkarte 5 Euro, Ausgabe am Automaten.
Freizeitparkplätze (Strandbad Seeglas, Wiesseer Straße beim Strandbad Kaltenbrunn, Gasse und – neu – Ostin sollen täglich gebührenpflichtig sein von 8 bis 18 Uhr mit folgenden Gebühren: zwei Stunden frei, danach je angefangene halbe Stunde 50 Cent, Tagesticket 5 Euro, bei einer Höchstparkdauer von 10 Stunden.
Jahres- und Saisonkarten werden teurer
„Wir sind sehr günstig“, meinte der Bürgermeister zum Vorschlag der Verwaltung und leitete damit die Diskussion der Räte ein. Michael Huber (SPD) merkte an, dass ihm der Jahresbeitrag zu günstig vorkäme und ob es diesen überhaupt brauche. Ziel sollte es doch sein, diese Parkplätze möglichst wenig anzufahren, weil man ja eigentlich radeln sollte. Er forderte, dass das ganze nach einem Jahr evaluiert werden sollte. Zudem sah Huber eine finanzielle Schieflage zum Pendlerparkplatz, der jeden Tag 1 Euro kostet.
Franz von Preysing (CSU) fand es persönlich schade, dass es keine talweite Regelung zum Thema Parke gebe und richtete einen Appell an Besel, dies in der Bürgermeister-Dienstbesprechung einzubringen. Zum Schluss einigte man sich noch darauf, dass weiterhin Saison- und Jahres-Parkausweise angeboten werden sollen. Diese sollen auch für die innerörtlichen Parkplätze – jedoch nicht für die Pendlerparkplätze – gelten.
Die Jahres-Parkgebühr wurde auf 120 Euro festgesetzt, die Saison-Karte soll 60 Euro kosten. Festgesetzt sein sollen diese jeweils für ein bestimmtes Auto, man darf dann aber alle genannten Parkplätze nutzen. Bis auf Franz von Preysing stimmten alle Räte dem vorgestellten Parkraumbewirtschaftungssystem zu.
Zu viele Mitmenschen, die nichts kapiert haben. Zu viele Egoisten. Der Appell von Experten und Politikern scheint nicht gereicht zu haben. Die bayerische Staatsregierung geht den nächsten Schritt: Ab heute gilt eine Ausgangsbeschränkung für alle. Was das konkret bedeutet:
Heute Mittag bei der Pressekonferenz in der bayerischen Staatskanzlei. / Quelle: BR
Bereits gestern hatte Ministerpräsident Markus Söder klar gemacht: Sollten sich weiterhin so viele Menschen nicht daran halten, zu Hause zu bleiben, ist die einzig denkbare Konsequenz eine allgemeine Ausgangssperre für ganz Bayern. Heute Mittag trafen sich Söder, sein Stellvertreter Wirtschaftsminister Aiwanger, Innenminister Herrmann und Gesundheitsministerin Huml zu einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei.
Nun machte Söder seine Ankündigung wahr: Ab heute Nacht, ab 00:00 Uhr, wird das öffentliche Leben für zwei Wochen heruntergefahren. „Ich sage für Bayern: Es entwickelt sich nicht gut. Wir können nicht verantworten, zu zögern. Jede Infektion, jeder Tote ist zu viel“, macht Söder bei der Pressekonferenz deutlich. Bayern sei eine Grenzregion und habe besondere Herausforderungen im Gegensatz zu anderen Bundesländern zu stemmen.
Solche Entscheidungen fallen nicht leicht. Bayern ist ein freiheitsliebendes Land. Ich hätte nie gedacht, dass ich als Ministerpräsident solche Entscheidungen treffen muss. Aber es hilft nichts, wir können uns nicht weg ducken. Diese Maßnahmen sind notwendig und wir treffen diese Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen.
Söder macht deutlich: „Wir müssen auch die Menschen vor sich selbst schützen.“ Man habe in den vergangenen Tagen einiges getan, doch leider sei noch mehr nötig. Die Zahl der Infektionen steige vor allem in Bayern dramatisch an, so die Begründung für das Herunterfahren des öffentlichen Lebens. Man passe das Konzept nun eins zu eins an Österreich an.
Was erlaubt ist, was nicht
Gesetzlich verankert ist diese drastische Maßnahme in § 28 des Infektionsschutzgesetzes. Demnach gilt, dass die zuständige Behörde Personen verpflichten kann, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durchgeführt worden sind. Die Grundrechte der Freiheit der Person, der Versammlungsfreiheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung werden insoweit eingeschränkt.
Doch was bedeutet das nun für die bayerische Bevölkerung, insbesondere auch für unsere Region? Grundsätzlich ist ab sofort das Verlassen der häuslichen Unterkunft stark beschränkt und nur in Ausnahmefällen gestattet. Erlaubt ist weiterhin der Gang
in den Supermarkt/Getränkemarkt
in den Tierbedarfshandel
in die Apotheke
zu Drogerien
zur Post
zu Sanitätshäusern
zu Optikern/Hörgerätakustiker
zum Geldabheben
zur Tankstelle
zu Kfz-Wärkstätten
zur Reinigung
zu Arztbesuchen (Physiotherapeuten u.Ä. aber nur in absoluten Notfällen)
zu Hilfeleistungen für Bedürftige
zur Abgabe der Briefwahlunterlagen
Auch der notwendige Lieferverkehr sowie die unabdingbare Versorgung von Haustieren, also Gassigehen, sind weiterhin gestattet. Auch Spaziergänge sind generell erlaubt – jedoch nur alleineoder mit der Familie. Zudem ist der Weg zur Arbeit und wieder nach Hause zulässig. Geändert wird zudem die Allgemeinverfügung bezüglich der Bau- und Gartenmärkte, die ab sofort geschlossen bleiben.
Zudem sollen Friseure in ganz Bayernnun ebenfalls schließen. Außerdem werden nun auch alle Gastronomiebetriebe komplett eingestellt. Weiterhin erlaubt sind lediglich To-Go-, Drive-In- und Lieferangebote.
Verstärkte Polizeikontrollen
Ab sofort gilt auch kein Besuchsrecht mehr für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Altenheime. Es bestehen lediglich drei Ausnahmefälle: Im Krankenhaus dürfen die eigenen Kinder besucht werden, Väter dürfen zur Geburt ins Krankenhaus kommen und im Sterbefall dürfen Angehörige im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder im Altenheim besucht werden.
Verstöße gegen diese Beschränkung werden mit hohen Bußgeldern bestraft. Innenminister Herrmann kündigte verstärkte Kontrollen der Polizeistreifen und Bereitschaftspolizei an. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen. Die gesamte Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung in Bayern finden Sie hier zum Nachlesen.
Eine frühlingshafte Woche neigt sich im Tegernseer Tal dem Ende zu. Die Sonne wird uns schon morgen verlassen und dann wird es kalt.
Die Berger-Alm zum See, noch in der Warmluft am Donnerstag
„Zum astronomischen Frühlingsanfang etabliert sich nördlich von uns ein wetterbestimmendes Hochdruckgebiet, das alle atlantischen Tiefdruckgebiete fernhält, dafür aber das Tor für arktische Kaltluft aus Nordosten öffnet“, so der Wetterexperte Hans Wildermuth aus Schaftlach.
Daher macht sich aus dem baltischen Raum ein Batzen sehr kalte Festlandsluft auf den Weg zu uns. „Außergewöhnlich daran ist, dass im gesamten letzten Winter keine kältere Luft ins Oberland geführt wurde, weil eine vergleichbare Wetterlage nicht auftrat. Die Auswirkungen werden durch die warme Märzsonne zwar etwas gemildert, nachts kann sich die Kaltluft jedoch durch strengen Frost markant bemerkbar machen“, erklärt der Wetterfrosch.
Der vordere Rand der Kaltluft liegt heute, am Freitag, über Norddeutschland und bewegt sich langsam nach Süden. Er erreicht erst am späten Samstag den Alpenrand. Zuvor liegen wir noch im Bereich einer sommerlich anmutenden, leicht gewitterträchtigen Warmluft. Wildermuth sagt zum Samstag:
Der Samstag wird schon aus der Nacht heraus ziemlich verregnet, wobei es immer kälter wird und gegen Abend der Regen in Schnee übergeht, auch bis ins Vorland herab.
In der Nacht auf Sonntag wird es noch etwas schneien, viel wird es allerdings nicht. Da der Boden noch warm von den letzten frühlingshaften Tagen ist, kann sich kaum eine Schneedecke bilden – außer auf den Bergen. Die Temperatur fällt unter null Grad.
Am Sonntag kann es vormittags noch etwas schneien. Im Laufe des Tages kommt unter Hochdruckeinfluß zwar die Sonne heraus, doch steigt die Temperatur in der kalten Luft nur auf knapp über Null Grad an.
Zapfig werd’s ab Montag
„Die folgende Woche wird zunächst geprägt von der Zufuhr kalter Festlandsluft aus Nordosten. Da die Luft trocken daherkommt, ist zunächst kein Schnee zu erwarten, doch kann die Temperatur nachts bis auf nahe Minus zehn Grad fallen“, so der Experte.
Von strengem Frost spreche man, wenn die Temperatur unter -10 Grad liegt, was zumindest in Schaftlach in diesem Jahr noch nicht der Fall war. Tagsüber wird trotz Sonnenschein der Nullpunkt nur knapp überschritten, wenn überhaupt. Der Frosch meint:
Hätten wir Januar, so läge die Temperatur bei diesen Verhältnissen auch tagsüber bei Minus 10 Grad. Sollte jemand schon den Wasseranschluss im Garten aktiviert haben, ist dies auf jeden Fall wieder rückgängig zu machen.
Im Laufe des Mittwochs kommt aus Südosten feuchtere Luft ins Spiel, die zu mehr Bewölkung führt. Sollte Niederschlag auftreten, so wird es nicht viel sein. Da diese Luft nicht mehr ganz so kalt daherkommt, ist der strenge Nachtfrost ab Donnerstag kein Thema mehr.
Dann macht die Erwärmung bei weiterhin östlicher Strömung weitere Fortschritte, wobei am Wochenende die Temperatur bei trockenem Wetter auf über 10 Grad ansteigen kann. Das ist noch nicht sicher, die Kälte könnte sich auch noch etwas länger halten oder gar Nachschub bekommen.
Heute Mittag hat Bayerns Ministerpräsident eine Ausgangsbeschränkung für den Freistaat verhängt. Der Grund: Die Zahl der Infizierten steigt weiter dramatisch an. Wir haben jetzt mit dem Chefarzt der Zentralen Notaufnahme im Krankenhaus Agatharied über die aktuelle Lage im Landkreis Miesbach gesprochen. Sind wir ausreichend gerüstet?
Dr. Steffen Herdtle, Chefarzt der Zentralen Notaufnahme, im TS-Interview. / Quelle: KH Agatharied
Die Lage in Deutschland, insbesondere auch in Bayern spitzt sich weiter zu. Vor allem in den vergangenen Tagen konnte man beobachten, wie sich viele Menschen an die bisher getroffenen Maßnahmen nicht halten. Die Staatsregierung hat nun Konsequenzen für unser Land gezogen und heute Mittag eine Ausgangsbeschränkung für den Freistaat verhängt.
Innerhalb dieser Entwicklung stellt sich natürlich die Frage: Wie ist unser Landkreis gerüstet? Wie ist die aktuelle Lage im Krankenhaus Agatharied? Wir haben deshalb mit Dr. Steffen Herdtle, Chefarzt der Zentralen Notaufnahme, gesprochen und um seine Einschätzung gebeten.
Herr Dr. Herdtle, wie schätzen Sie als Experte die Lage hier im Landkreis Miesbach ein im Vergleich zu anderen Regionen?
Dr. Steffen Herdtle: Im Krankenhaus Agatharied wurde bereits im Februar ein Krisenstab einberufen, um vorbereitende Maßnahmen im Krankenhaus optimal koordinieren zu können. Darüber hinaus besteht bereits seit Wochen eine enge Abstimmung mit Landratsamt und Gesundheitsamt des Landkreises. Wir sind sehr froh und dankbar über die hohe fachliche Kompetenz, den intensiven Austausch und das unermüdliche Engagement.
Eine Aussage über die Vorbereitungen und deren Qualität in anderen Regionen zu treffen, steht uns nicht zu. Wie sich die Patientenanzahl hier im Landkreis entwickeln wird kann nur erahnt werden. Wir hoffen nicht, dass die Erfahrungen unserer Nachbarländer auch uns treffen werden.
Wie viele Corona-Patienten wurden bereits im Krankenhaus Agatharied behandelt?
Herdtle: Aktuell haben wir bereits 6 Patienten helfen können. Keinen Patienten mussten intensivmedizinisch betreut werden.
Wie viele Corona-Patienten können Ihrer Einschätzung nach im Krankenhaus Agatharied maximal gleichzeitig behandelt werden? Ab wann wäre die Grenze erreicht?
Herdtle: Das Krankenhaus Agatharied verfügt regulär über 350 Betten. Die Frage, wie viele CoViD-19-Patienten gleichzeitig behandelt werden können, ist so nicht zu beantworten. Das hängt insbesondere davon ab, wie viele nicht-infizierte Patienten zur gleichen Zeit einer dringenden stationären Behandlung bedürfen und wie intensiv diese Patienten behandelt werden müssen. Die entscheidende Komponente ist das zur Verfügung stehende Personal und Material.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten derzeit einen einzigartigen Beitrag in der Vorbereitung, oft über ihre eigentliche Arbeitszeit hinaus. Wir sind davon überzeugt, dass wir als Krankenhaus Agatharied, gemeinsam mit den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, sowie dem Rettungsdienst die gesundheitliche Versorgung im Landkreis Miesbach aufrechterhalten können.
Die Bürgerinnen und Bürger können uns hierbei mithelfen, in dem sie dem Rat unserer Regierung Folge leisten. Damit schaffen wir es gemeinsam, unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Bitte denken Sie an uns!
Die Mitarbeiter des Krankenhauses Agatharied mit einem Appell an die Bevölkerung.
Wie viele Menschen kommen derzeit pro Tag in die Notaufnahme mit dem Verdacht, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben? Herdtle: Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollten sich Patienten prinzipiell telefonisch bei ihrem Hausarzt melden. Dies funktioniert mittlerweile sehr gut. Wir haben eine sehr enge Abstimmung und eine hervorragende Kooperation mit unseren Hausärzten im Landkreis.
In unserer Notaufnahme im Krankenhaus erschienen in den letzten Tagen überwiegend COVID-19 positive Patienten, bei denen die Schwere der Erkrankung eine stationäre Aufnahme notwendig macht. Natürlich stellen sich auch besorgte Bürger vor, welche um Rat bitten, die einen Abstrich haben wollen (welchen wir nur bei stationären Patienten anbieten) oder auf ihrer Suche nach medizinischer Versorgung den Weg in die Notaufnahme gefunden haben, obwohl dies hätte der Hausarzt versorgen können.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Hausärzte als primäre Ansprechpartner für Abklärungsfragen zu nutzen und nur im Notfall die Notaufnahme aufzusuchen! Auf der Website der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung finden Sie das empfohlene Vorgehen.
Welche konkreten Maßnahmen werden im Krankenhaus Agatharied getroffen?
Herdtle: Das Krankenhaus Agatharied ist für den Fall der Fälle vorbereitet. Patienten, die zwar die typischen Krankheitszeichen zeigen, aber bei denen noch nicht bekannt ist, ob sie mit dem neuen Erreger infiziert sind, werden auf einer getrennten Abklärungsstation unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen behandelt. Patienten, bei denen das Virus bereits bestätigt ist, werden auf einer ebenfalls getrennten Station behandelt. Und die restlichen Stationen sind den Patienten vorbehalten, die keine Symptome der CoViD-19-Krankheit zeigen.
Damit Patienten und Personal im Krankenhaus geschützt werden können, wurden weitere drastische Maßnahmen ergriffen. Das vom Freistaat Bayern verhängte Besuchsverbot wird nun konsequent durchgesetzt. Besuche sind nur noch in bestimmten Ausnahmefällen zulässig, z.B. für Väter, die Mutter und neugeborenes Kind besuchen wollen sowie für Angehörige sterbender Patienten. Ein Patient darf nur noch jeweils einen Besucher für maximal eine Stunde am Tag empfangen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie alle Besucher mit Atemwegsinfekten müssen draußen bleiben. Um den Mitarbeitern des Krankenhauses ausufernde Diskussionen mit uneinsichtigen Besuchern zu ersparen, erfolgt der Zugang zum Krankenhaus nun ausschließlich über Schleusen, die entsprechend ausgeschildert und mit Sicherheitspersonal besetzt sind. In diesen Schleusen erfolgt ein kurzes Screening.
Der Zugang zum Krakenhaus Agatharied erfolgt über Schleusen.
Wie bereitet man sich konkret auf die Versorgung der steigenden Corona-Infizierten im Landkreis vor?
Herdtle: Damit bei der Versorgung im Krankenhaus eine stringente Trennung von COVID-19 Patienten und nicht-infizierten durchgehalten werden kann, wurde die Kapazität des Krankenhauses zurückgefahren; verschiebbare Behandlungen wurden abgesagt und es werden nur noch Patienten aufgenommen, die dringend stationär versorgt werden müssen.
Sowohl ärztliche als auch pflegerische Mitarbeiter werden in Mitarbeiterpools organisiert und geschult, um einen interdisziplinären Einsatz zu ermöglichen. Verwaltungsmitarbeiter arbeiten soweit wie möglich im Homeoffice oder helfen bei der Organisation in der Patientenführung mit.
Wie viele nicht dringende Eingriffe wurden bereits verschoben, um Betten für Corona-Patienten frei zu machen?
Herdtle: Eine Aufzeichnung hierzu findet nicht statt. Es handelt sich aber um eine große Anzahl an Patienten.
Hat das Krankenhaus Agatharied auch einen Mangel an Desinfektionsmittel, Schutzmasken und anderen Schutzvorkehrungen zu beklagen gehabt?
Herdtle: Derzeit verfügt das Krankenhaus über ausreichend Schutzausrüstung, um nach den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes zu handeln. Bis dato gibt es zwar Verzögerungen bei den Lieferungen, noch ist aber keine Lücke absehbar.
Wie viele Atemgeräte stehen dem Krankenhaus Agatharied derzeit zur Verfügung? Kann es diesbezüglich bei der Versorgung der Patienten Probleme geben?
Herdtle: Standardmäßig sind alle 14 Intensivbetten für eine maschinelle Beatmung vorbereitet. Darüber hinaus reduzieren sich im Moment die Anzahl der Operationen, sodass auch hier zusätzliche Beatmungsgeräte frei werden. Das Krankenhaus Agatharied stockt seine Beatmungsmöglichkeiten derzeit auf die doppelte Kapazität auf.
Ob es am Ende trotzdem zu Engpässen kommen kann, hängt einzig von der Nachfrage nach Beatmungsbetten ab. Deshalb ist es auch so wichtig, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Nochmal: Bleiben Sie zu Hause.
Was denken Sie, auf was wir uns als Landkreis-Bürger einstellen sollten?
Herdtle: Wir haben leider keine Antwort darauf, auf welche Entwicklung wir uns alle gefasst machen müssen. Wir können nur ebenfalls an die Bevölkerung appellieren, zum eigenen Schutz, zum Schutz geschwächter Mitbürgerinnen und Mitbürger und zum Schutz derer, die für die Gesundheit aller momentan im Dienst sind, die Auflagen der Allgemeinverfügung der Staatsregierung zu befolgen.
Vielen Dank für das Gespräch und das große Engagement aller Mitarbeiter im Krankenhaus Agathried. Die TS sagt DANKE!
Holzkirchen und Augsburg, 20.03.2020: Ausgangseinschränkungen in Bayern ab Freitag Nacht, 0:00 Uhr. Bayerische Oberlandbahn GmbH und Bayerische Regiobahn GmbH passen Zugverkehr an.
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), und damit auch die Unternehmen Bayerische Oberlandbahn GmbH und Bayerische Regiobahn GmbH, gilt als systemkritische Infrastruktur. Der ÖPNV ist demnach für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen in Deutschland von wesentlicher Bedeutung. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH und die Bayerische Regiobahn GmbH haben daher bisher ihren Fahrplan weitestgehend aufrecht erhalten. Dennoch müssen sie ihren Betrieb ab der kommenden Woche einschränken. Nötig machen dies u.a. vorsorgliche Freistellungen von Mitarbeiter*innen und Krankmeldungen.
Auf allen Strecken von Meridian, BOB und BRB (Strecken Augsburg – Schongau, Augsburg – Ingolstadt – Eichstätt, Augsburg/München – Füssen, Augsburg – Landsberg) wird das Zugangebot ab Mittwoch, 25. März 2020 und zunächst bis 19. April 2020 auf stündliche Angebote reduziert.
Ausnahmen bzw. Besonderheiten sind wie folgt:
Meridian: Auf den Strecken München – Rosenheim – Salzburg/Kufstein ist der grenzüberschreitende Verkehr weiterhin unterbrochen. Meridianzüge enden und wenden in Freilassing bzw. Kiefersfelden.
In Absprache mit den darüber entscheidenden Behören wird ab Mittwoch, 25. März 2020, der grenzüberschreitende Verkehr zwischen Freilassing und Salzburg wieder aufgenommen, nachdem kurzfristig mit den Polizeibehörden praktikable Lösungen zur Durchführung der Grenzkontrollen gefunden werden konnten.
Der grenzüberschreitende Verkehr zwischen Kiefersfelden und Kufstein (Tirol) bleibt ausgesetzt.
Ferner entfallen die Pendelfahrten zwischen München und Deisenhofen
BRB (Strecken Augsburg – Schongau und Augsburg – Ingolstadt – Eichstätt): Bereits seit 18. März 2020 verkehren die Züge der BRB nur noch im Stundentakt. Dieser Stundentakt wird bis voraussichtlich 19. April 2020 verlängert.
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH und Bayerische Regiobahn GmbH weisen darauf hin, dass weitere Rückfallkonzepte in Vorbereitung sind, für den Fall, dass diese Maßnahmen aufgrund weiterer Einschränkungen nötig werden sollten. Die oben genannten Einschränkungen sind personalmangelbedingt und auf die Corona-Krise zurückzuführen: Mitarbeiter*innen mit Vorerkrankungen, die das Infektionsrisiko erhöhen, sind angehalten, sich mit dem Bahnarzt in Verbindung zu setzen, um die Notwendigkeit einer Freistellung zu klären. Auch Krankschreibungen sind die Folge. Den bestätigten Fall einer Infektion mit dem Coronavirus gibt es in der gesamten Belegschaft der Unternehmen jedoch bisher nicht.
“Wir bedauern die Einschränkungen außerordentlich, sind uns jedoch auch der Tatsache bewusst, dass wir einen wichtigen Beitrag dazu leisten müssen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, obwohl wir zur systemkritischen Infrastruktur gehören”, so Fabian Amini, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und Bayerischen Regiobahn GmbH. “Unseren Mitarbeitenden gegenüber lassen wir die größtmögliche Fürsorgepflicht walten: Sei es aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen notwendige Freistellungen. Ich möchte mich herzlich bei all unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die tagtäglich mit großer Besonnenheit und verantwortungsvollem Umgang in dieser herausfordernden Situation ihren Dienst leisten, um unseren öffentlichen Nahverkehr, der auch eine der wesentlichen Säulen unserer Gesellschaft ist, aufrecht zu erhalten.”
Wie lange die Einschränkungen bestehen bleiben oder diese künftig ausgeweitet werden müssen, ist derzeit nicht mit Gewissheit abzusehen. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH und Bayerische Regiobahn GmbH sind hierzu in stetem Austausch mit den zuständigen Behörden und werden ihren Betrieb den Anweisungen dieser Behörden folgend anpassen, wenn dies angeordnet wird.
In Bad Wiessee gibt es am 29. März 2020 eine Stichwahl für das Bürgermeisteramt. Im Rennen sind noch Robert Kühn von der SPD und Florian Sareiter von der CSU. Kühn bekommt jetzt Rückenwind – und zwar nicht nur von den Grünen in Bad Wiessee.
Sowohl Johannes von Miller (Grüne) als auch Birgit Trinkl (Wiesseer Block) unterstützen SPD-Bürgermeisterkandidat Robert Kühn.
Die Grünen empfehlen mit deutlichen Worten ihren Wählerinnen und Wählern die Wahl vom SPD-Bürgermeisterkandidaten Robert Kühn. So betont Johannes von Miller:
Da es sich bei der Stichwahl um eine Richtungswahl für Bad Wiessee handelt, sind wir der festen Überzeugung, dass sich unser Ort in den kommenden sechs Jahren kein Schlechtreden und keine Gimmick-Disqualifizierung mehr leisten kann.
Unser Aufruf an die Wiesseer Wähler: Wenn schon nicht grün, dann Robert Kühn. Bekennen Sie Farbe zur Stichwahl am 29. März.
Und auch die Freie Wählergemeinschaft Wiesseer Block haben sich klar für Robert Kühn ausgesprochen und ihn ihren Wählern eindringlich empfohlen. Birgit Trinkl, Chefin der FWG und Vermieterin von Ferienwohnungen: „Ich positioniere mich klar hinter Robert Kühn.“ Und weiter: „Ich schätze sehr seine kollegiale Art, seine Gesprächs- und Diskussionskultur, seine klare und ehrliche Haltung.
Kühn würde versuchen, ALLE am Ratstisch immer wieder mitzunehmen. Er kommuniziere offen und transparent. Er sei Unternehmer. Außerdem „steht er zu 1000% hinter Bad Wiessee als Gesundheitsstandort mit neuem Badehaus. Ich traue ihm zu, immer wieder hinzuhören; aber letztlich eine Entscheidung zu treffen und den Hut aufzuhaben.“ Das ist klar und eindeutig und muss die CSU schmerzen.
Warum ist Wiessee zweigeteilt?
Woran liegt das? Was ist der Grund, dass jemand wie Johannes Hagn aus Tegernsee oder Christian Köck über alle Parteigrenzen hinweg, bei den allermeisten Bürgern und Funktionären Zustimmung und Unterstützung erhalten, und in Bad Wiessee nahezu eine Zweiteilung im Ort über den dortigen CSU-Bürgermeisterkandidaten Florian Sareiter herrscht?
Im letzten Jahr schien es für Sareiter bereits eine gemachte Sache zu sein, in das Amt des Wiesseer Rathauschefs gewählt zu werden. Etwas, das sein Onkel Kurt in seiner über 30-jährigen Ratszeit nie geschafft hatte. Doch dann tauchten erst Robert Kühn und kurz vor der Wahl Johannes von Miller als Gegner im politischen Wettkampf auf. Kühn zeigte sich transparent bei allen öffentlichen Veranstaltungen, selbst als ein Moderator ihn nach seiner sexuellen Orientierung fragte.
Was uns das Wahlergebnis vom 15. März sagt
Auch Von Miller, in seiner auf Sachpolitik und jenseits von politischem Ehrgeiz geprägten Art, konnte von Woche zu Woche punkten. Selbst hartgesottene Konservative ließen hinter vorgehaltener Hand kein gutes Haar am CSU-Kandidaten. Je näher der Termin der Wahl rückte, desto mehr zeigte sich der junge Schuhverkäufer Kühn als politisches Talent, legte einen engagierten Häuserwahlkampf hin, während sich Sareiter auf die Unterstützung der Mutterpartei mit allerlei Flyern und Gimmicks verlassen konnte.
Dann der erste Durchgang am 15. März 2020: 666 Stimmen erhält Robert Kühn, von Miller liegt knapp mit 645 Stimmen dahinter. Sareiter erzielt 1006 Stimmen. Einerseits ein eindeutiger Vorsprung für den Sparkassenmann. Andererseits: 1311 Wähler wollten also keinen Bürgermeister Sareiter sehen. Erstaunlich, denn der 41-Jährige konnte als Einziger der Drei in den letzten Jahren im Gemeinderat Erfahrungen in der Kommunalarbeit sammeln. Als Sparkassen-Angestellter ist er zudem mit Finanzen vertraut, eines der Themenfelder, die in dem Kurort in den nächsten Jahren sicher eine wichtige Rolle spielen wird.
Persönliches Kleinklein
Aber da waren auch die ewigen Streitereien als Lokal-Opposition, die auf Außenstehende zuweilen wie ein Kindergarten-Streit wirkten. Sareiter wollte sich profilieren, aber viele nahmen das als Ego-Trip wahr. Zudem erinnerten sich die Älteren noch an etwas. Eine ähnliche Stichwahl-Konstellation hatte sich schon vor zwölf Jahren ergeben. Da war Florian Sareiters Onkel Kurt mit noch mehr Stimmen (1048) als Erster aus der Wahl gegangen, hatte aber dann in der Stichwahl gegen Peter Höß, der im ersten Durchgang nur 625 Stimmen bekam, verloren. Das soll sich auf gar keinen Fall wiederholen. Wiessee muss in CSU-Hand kommen, koste, es was wolle. So hat man den Eindruck, wenn man sieht, wie jetzt getrommelt wird.
Und gern wird es auch persönlich: Die CSU hat mit dem frisch gewählten Fischer und Freund des Champagners, Christoph von Preysing einen Kenner des guten Lebens.
Quelle: Instagram
Alles ok. Aber dann kommt ausgerechnet der Vorsitzende des Kur- und Verkehrsvereins, Daniel Strillinger mit folgendem Post.
Quelle: Facebook
Und wieder schütteln die Beobachter den Kopf. Es ist nur ein Ortswahlkampf. Warum muss dieser Ton sein?
Bad Wiessee wird auch nach der Stichwahl einen schweren Gang gehen. Das ist umso bedauerlicher, als dass die Corona-Krise die Menschen über alle Gruppen zusammenschweißen sollte, denn was uns in den nächsten Wochen und Monaten im Tal blüht, lässt sich mit persönlichem Kleinklein kaum lösen.
Aufgrund der Corona-Krise sind in Bayern seit dem 13. März alle Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Für zahlreiche Eltern eine enorme Herausforderung. Doch manche von ihnen haben Anspruch auf eine Kinder-Notbetreuung. Diese Kriterien müssen erfüllt sein.
Viele Kinder lernen derzeit zu Hause. Denn Schulen, Kindergärten und Krippen bleiben vorerst bis zum 19. April geschlossen.
Update – 22.03.2020 – 06.48 Uhr
Die bayerische Staatsregierung hat entschieden, die Notbetreuung auszuweiten. Ab Montag können Kinder auch dann in die Notbetreuung, wenn nur ein Elternteil in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Pflege arbeitet. Voraussetzung ist, dass der Elternteil wegen dienstlich oder betrieblicher Notwendigkeit an der Betreuung des Kindes gehindert ist.
Ursprünglicher Artikel
Seit vergangenen Freitag gilt in ganz Bayern ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat dies in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit einer Allgemeinverfügung aufgrund der Corona-Pandemie am 13. März erlassen.
Demnach bleiben Kindergärten, Schulen oder andere Betreuungseinrichtungen vorerst bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen. Dies stellt viele Eltern und Erziehungsberechtigte vor eine enorme Herausforderung. Denn was ist beispielsweise mit Kindern von Ärzten, Krankenschwestern oder auch freiwilligen Feuerwehrleuten? Für solche Fälle wurde eine Notbetreuung eingerichtet.
Diese Eltern haben Anspruch auf Notbetreuung
Diese Notbetreuung gilt für Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der sogenannten “kritischen Infrastruktur” tätig sind. Diese Berufe beschränken sich allerdings nicht nur allein auf das Gesundheitswesen oder die öffentliche Sicherheit. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat die Bereiche der kritischen Infrastruktur heute erweitert. Der Anspruch auf Notbetreuung gilt seither für Einrichtungen …
der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege
der Behindertenhilfe sowie Kinder-und Jugendhilfe
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf)
des Personen- und Güterverkehrs
der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation)
der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung
Voraussetzung für die Notbetreuung ist zudem, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. In Fällen, in denen nur einer der beiden Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, besteht kein Anspruch auf Notbetreuung. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn der alleinerziehende Elternteil zur genannten Gruppe gehört. Die Einrichtungen können sich in Zweifelsfällen eine Bescheinigung der Arbeitgeber oder eine vergleichbare Bescheinigung (z.B. bei Selbstständigen) vorlegen lassen.
Dort werden Kinder ohne Krankheitssymptome betreut
Die Kinder werden dann in der Einrichtung betreut, die sie gewöhnlich besuchen. Jede Kindertageseinrichtung, wie beispielsweise Schulen, Kindergärten und Krippen, stellt eine entsprechende Betreuung sicher. Eltern, die ihren berechtigten Anspruch auf Notbetreuung wahrnehmen wollen, geben dieses ausgefüllte Formular bei der entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtung ab. Die Mitarbeiter dort werden sich dann um die Weiterleitung kümmern.
Wichtig ist hierbei, dass die Kinder folgende Voraussetzungen erfüllen:
das Kind weist keine Krankheitssymptome auf
das Kind war nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und das Kind weist keine Krankheitssymptome auf
das Kind hat sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert-Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist (hier tagesaktuell abrufbar) oder seit seiner Rückkehr aus diesem Risikogebiet sind 14 Tage vergangen und es zeigt keine Krankheitssymptome.
Bayerns Familienministerin Carolina Trautner erklärt: „Die Gefahr, dass sich Infektionen innerhalb von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten ausbreiten, ist besonders hoch.“ Sie appelliere daher an alle Eltern, „die Notbetreuung nur im Ausnahmefall zu nutzen. Dies dient dem Schutz der eigenen wie auch dem der anderen Kinder und dem der Erzieherinnen und Erzieher.“